639/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 639/J betreffend

Umsetzung des Kyoto - Zieles, welche die Abgeordneten Sima und Genossen am 18. April

2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das Toronto - Ziel sieht vor, dass eine Reduktion der C0² - Emissionen bis 2005, bezogen auf

1988, um 20 % angestrebt werden soll. Österreich hat sich in mehreren parlamentarischen

Entschließungen sowie in Programmen politisch zur Erreichung dieses Zieles bekannt. Diese

Beschlüsse reflektieren jedoch Ziele und Absichtserklärungen der österreichischen

Bundesregierung, welche aber keine rechtlich - verbindlichen Verpflichtungen beinhalten.

 

Die im Dezember 1997 getroffene Kyoto - Ziel - Vereinbarung ist gänzlich anders zu beurteilen,

da es sich um völkerrechtlich - verbindliche und einklagbare Reduktionsverpflichtungen

handelt: Das in Kyoto verabschiedete (Klima)Protokoll sieht eine verpflichtende Reduktion

der Treibhausemissionen für die Industrieländer im Durchschnitt von 5 % in der einer

Referenzperiode 2008 - 2012 auf Basis der Jahre 1990 bzw. 1995 vor. Die Verabschiedung

wurde von 150 Staaten beschlossen. Alle in den Klimakonferenzen zu verabschiedenden

Dokumente müssen sowohl von den Industrieländern als auch den Entwicklungsländern

sowie den Inselstaaten getragen werden.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Die von der ÖKK - Studie empfohlenen Maßnahmenprogramme zur Erreichung der

Reduktionsverpflichtung zeigen jene Bereiche auf, die Reduktionspotentiale enthalten

könnten. Die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmenprogramme, insbesondere für die

Bereiche Raumwärme, Kleinverbrauch, Abfallwirtschaft, Energiebereitstellung sowie

Industrie fallen zwar in besonderem Maße auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Arbeit, eine Präzisierung von Maßnahmen und Zuständigkeiten ist jedoch

erst möglich, wenn die dazu erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Budgets mit

den Ländern, Gemeinden sowie in der Wirtschaft ausgearbeitet sind.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Entwurf einer Novelle zum Elektrizitätswirtschafts - und organisationsgesetz wurde am

18. April 2000 zur Begutachtung ausgesendet. Die Begutachtungsfrist endete am 19. Mai

2000. Zwischenzeitig werden die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens ausgewertet.

Neben einer Voll - Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft Österreichs sieht der Entwurf als

einen der wesentlichen Schwerpunkte die Einführung eines Zertifikatsystems vor, das die

Forcierung der Einbindung von Ökostrom in den liberalisierten Strommarkt sowie die

Forcierung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern zum Ziel hat. Mit

diesem Ansatz soll ein Sekundärmarkt für Strom aus erneuerbarer Energie eingeführt werden.

Ziel ist es, den Anteil an von Ökostromanlagen erzeugter elektrischer Energie von 3 % sowie

einen Anteil von 7 % an von Kleinwasserkraftwerksanlagen stammender elektrischer Energie

zu erreichen. Gleichzeitig ist die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von

Ökostromanlagen vorgesehen.

Im vergangenen Jahr wurde ein Bioenergie - Cluster gegründet. Ziel ist eine Bündelung der

Kräfte der zahlreichen in diesem Bereich tätigen Klein - und Mittelbetriebe. Der Schwerpunkt

des Clusters liegt im gemeinsamen Auftreten und gemeinsamen Marketingaktivitäten im In -

und Ausland.

 

Im Mai 2000 wurden vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam an das

Institut für Energiewirtschaft der TU Wien eine Studie über die Forcierung erneuerbarer

Energieträger unter besonderer Berücksichtigung des EU - Weißbuchs sowie der Campaign for

Take - off vergeben. Die Ergebnisse sind für Ende 2000 zu erwarten.

 

An laufenden relevanten Förderungen/Subventionen seien neben der im Bundesministeriums

für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesiedelten betrieblichen

Umweltförderung sowie den relevanten Bestimmungen der Wohnbauförderungs -

/Wohnhaussanierungsgesetz der Bundesländer die Förderung der Kleinwasserkraftwerke

sowie regionaler und kommunaler Energiekonzepte und Femwärmestudien des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erwähnt.

 

Besondere Bedeutung kommt der auch in der ÖKK - Studie mehrfach angerissenen

Energie(spar)beratung zu, die in Österreich v.a. auf Länderebene flächendeckend besteht und

durch die Beratung für Industriebetriebe mit einem jährlichen Energieverbrauch von

mindestens 20 TWh im Auftrag des ho. Ressorts ergänzt wird.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz fällt in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Als Auswirkung der 1. Energiekrise 1973 wurden im Bereich des Bundeshochbaues

Maßnahmen in Hinblick auf Energieeinsparungen und der damit einhergehenden

energietechnischen Sanierung von Gebäudehüllen bzw. der Heizanlagen von Bundesobjekten

gesetzt.

 

Auf Grund eines Ministerratsbeschlusses erfolgte 1979/80 die Bestellung der Energie -

Sonderbeauftragten. Diese führen seit damals ein sehr effektives Energiemanagement durch.

Alleine energiemäßig wurden im Zeitraum 1980 - 1998 8.322 GWh, das sind jährlich 438

GWh eingespart.

 

Die Entwicklung der Energiekennzahl (EKZ) dokumentiert deutlich die Erfolge der Energie -

Sonderbeauftragten. 1979 hatten die Bundesgebäude eine durchschnittliche EKZ von 11.95

Wh/m³. HGT. 1998 lag die EKZ bei 7,43 wh/m³. HGT. Dies entspricht einer Reduktion von

38 %.

 

Bezüglich Contracting wäre festzuhalten, dass derzeit 47 Vertrage im Bundeshochbau

bestehen. Die Vertragsdauer liegt in der Regel bei 10 Jahren.

 

 

Antwort zu Punkt 7a der Anfrage:

 

Zu den flexiblen Mechanismen, die seit der COP - 4 in Buenos Aires im November 1998 nur

noch als „Mechanismen“ im Zusammenhang mit dem Kyoto - Protokoll genannt werden,

wurde in Argentinien, wie geplant, ein „Working Plan“ verabschiedet. In den laufenden

Verhandlungen werden derzeit zu den einzelnen noch offenen Punkten Papiere erarbeitet,

welche von sämtlichen Vertragsstaaten akzeptiert werden können. Im Hinblick auf das hohe

Reduktionsziel Österreichs und aus Sicht der Wirtschaft wird eine Umsetzung des Kyoto -

Reduktionszieles allein durch nationale Maßnahmen für nicht möglich erachtet. Speziell für

den Bereich Clean Development Mechanismus (Projekte von Industriestaaten mit

Entwicklungsländern, welche zu Treibhausreduktionen führen) sollten möglichst früh

Vereinbarungen getroffen werden, da die Emissionsreduktionen bereits ab 2000 für die

Periode 2008 bis 2012 gutgeschrieben werden können. Eindeutige Regelungen müssen hier

erarbeitet werden, damit solche Projekte eingeleitet werden können und klar zum Ausdruck

kommt, unter welchen Rahmenbedingungen CDM - Projekte zu starten sind. Parallel dazu

wird aber auch bei den anderen Mechanismen - Joint Implementation und Emissions Trading

- daran gearbeitet, die nötigen Regelungen bis zur COP - 6 im Herbst in Den Haag

auszuarbeiten.

 

 

Antwort zu Punkt 7b der Anfrage:

 

Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Mechanismen würden insbesondere im Hinblick auf

die zusätzlichen Exportmöglichkeiten in den Bereichen JI und CDM zu einem Anstieg der

Arbeitsplätze in Österreich führen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Angelegenheiten der Bundesstraßenverwaltung fallen gemäss Änderung des

Bundesministeriengesetzes mit 1. April 2000 in die Kompetenz des Bundesministers für

Verkehr, Innovation und Technologie.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Dieser Vorhalt trifft nicht zu. Seitens Österreichs waren bei der Kyoto - Konferenz 1997 die

Wirtschaftskammer Österreich, die E - Wirtschaft und auch das Wirtschaftsministerium aktiv

in das Verhandlungsgeschehen eingebunden.