639/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 639/J betreffend
Umsetzung des Kyoto - Zieles, welche die Abgeordneten Sima und Genossen am 18. April
2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das Toronto - Ziel sieht vor, dass eine Reduktion der C0² - Emissionen bis 2005, bezogen auf
1988, um 20 % angestrebt werden soll. Österreich hat sich in mehreren parlamentarischen
Entschließungen sowie in Programmen politisch zur Erreichung dieses Zieles bekannt. Diese
Beschlüsse reflektieren jedoch Ziele und Absichtserklärungen der österreichischen
Bundesregierung, welche aber keine rechtlich - verbindlichen Verpflichtungen beinhalten.
Die im Dezember 1997 getroffene Kyoto - Ziel - Vereinbarung ist gänzlich anders zu beurteilen,
da es sich um völkerrechtlich - verbindliche und einklagbare Reduktionsverpflichtungen
handelt: Das in Kyoto verabschiedete
(Klima)Protokoll sieht eine verpflichtende Reduktion
der Treibhausemissionen für die Industrieländer im Durchschnitt von 5 % in der einer
Referenzperiode 2008 - 2012 auf Basis der Jahre 1990 bzw. 1995 vor. Die Verabschiedung
wurde von 150 Staaten beschlossen. Alle in den Klimakonferenzen zu verabschiedenden
Dokumente müssen sowohl von den Industrieländern als auch den Entwicklungsländern
sowie den Inselstaaten getragen werden.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Die von der ÖKK - Studie empfohlenen Maßnahmenprogramme zur Erreichung der
Reduktionsverpflichtung zeigen jene Bereiche auf, die Reduktionspotentiale enthalten
könnten. Die Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmenprogramme, insbesondere für die
Bereiche Raumwärme, Kleinverbrauch, Abfallwirtschaft, Energiebereitstellung sowie
Industrie fallen zwar in besonderem Maße auch in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit, eine Präzisierung von Maßnahmen und Zuständigkeiten ist jedoch
erst möglich, wenn die dazu erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Budgets mit
den Ländern, Gemeinden sowie in der Wirtschaft ausgearbeitet sind.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Entwurf einer Novelle zum Elektrizitätswirtschafts - und organisationsgesetz wurde am
18. April 2000 zur Begutachtung ausgesendet. Die Begutachtungsfrist endete am 19. Mai
2000. Zwischenzeitig werden die Ergebnisse des Begutachtungsverfahrens ausgewertet.
Neben einer Voll - Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft Österreichs sieht der Entwurf als
einen der wesentlichen Schwerpunkte die Einführung eines Zertifikatsystems vor, das die
Forcierung der Einbindung von Ökostrom in den liberalisierten Strommarkt sowie die
Forcierung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energieträgern zum Ziel hat. Mit
diesem Ansatz soll ein Sekundärmarkt für Strom aus erneuerbarer Energie eingeführt werden.
Ziel ist es, den Anteil an von Ökostromanlagen erzeugter elektrischer Energie von 3 % sowie
einen Anteil von 7 % an von Kleinwasserkraftwerksanlagen stammender elektrischer Energie
zu erreichen. Gleichzeitig ist die Einrichtung eines Fonds zur Förderung von
Ökostromanlagen vorgesehen.
Im vergangenen Jahr wurde ein Bioenergie - Cluster gegründet. Ziel ist eine Bündelung der
Kräfte der zahlreichen in diesem Bereich tätigen Klein - und Mittelbetriebe. Der Schwerpunkt
des Clusters liegt im gemeinsamen Auftreten und gemeinsamen Marketingaktivitäten im In -
und Ausland.
Im Mai 2000 wurden vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam an das
Institut für Energiewirtschaft der TU Wien eine Studie über die Forcierung erneuerbarer
Energieträger unter besonderer Berücksichtigung des EU - Weißbuchs sowie der Campaign for
Take - off vergeben. Die Ergebnisse sind für Ende 2000 zu erwarten.
An laufenden relevanten Förderungen/Subventionen seien neben der im Bundesministeriums
für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft angesiedelten betrieblichen
Umweltförderung sowie den relevanten Bestimmungen der Wohnbauförderungs -
/Wohnhaussanierungsgesetz der Bundesländer die Förderung der Kleinwasserkraftwerke
sowie regionaler und kommunaler Energiekonzepte und Femwärmestudien des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit erwähnt.
Besondere Bedeutung kommt der auch in der ÖKK - Studie mehrfach angerissenen
Energie(spar)beratung zu, die in Österreich v.a. auf Länderebene flächendeckend besteht und
durch die Beratung für Industriebetriebe mit einem jährlichen Energieverbrauch von
mindestens 20 TWh im Auftrag des ho. Ressorts ergänzt wird.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Abfallwirtschaftsgesetz fällt in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Als Auswirkung der 1. Energiekrise 1973 wurden im Bereich des Bundeshochbaues
Maßnahmen in Hinblick auf
Energieeinsparungen und der damit einhergehenden
energietechnischen Sanierung von Gebäudehüllen bzw. der Heizanlagen von Bundesobjekten
gesetzt.
Auf Grund eines Ministerratsbeschlusses erfolgte 1979/80 die Bestellung der Energie -
Sonderbeauftragten. Diese führen seit damals ein sehr effektives Energiemanagement durch.
Alleine energiemäßig wurden im Zeitraum 1980 - 1998 8.322 GWh, das sind jährlich 438
GWh eingespart.
Die Entwicklung der Energiekennzahl (EKZ) dokumentiert deutlich die Erfolge der Energie -
Sonderbeauftragten. 1979 hatten die Bundesgebäude eine durchschnittliche EKZ von 11.95
Wh/m³. HGT. 1998 lag die EKZ bei 7,43 wh/m³. HGT. Dies entspricht einer Reduktion von
38 %.
Bezüglich Contracting wäre festzuhalten, dass derzeit 47 Vertrage im Bundeshochbau
bestehen. Die Vertragsdauer liegt in der Regel bei 10 Jahren.
Antwort zu Punkt 7a der Anfrage:
Zu den flexiblen Mechanismen, die seit der COP - 4 in Buenos Aires im November 1998 nur
noch als „Mechanismen“ im Zusammenhang mit dem Kyoto - Protokoll genannt werden,
wurde in Argentinien, wie geplant, ein „Working Plan“ verabschiedet. In den laufenden
Verhandlungen werden derzeit zu den einzelnen noch offenen Punkten Papiere erarbeitet,
welche von sämtlichen Vertragsstaaten akzeptiert werden können. Im Hinblick auf das hohe
Reduktionsziel Österreichs und aus Sicht der Wirtschaft wird eine Umsetzung des Kyoto -
Reduktionszieles allein durch nationale Maßnahmen für nicht möglich erachtet. Speziell für
den Bereich Clean Development Mechanismus (Projekte von Industriestaaten mit
Entwicklungsländern, welche zu Treibhausreduktionen führen) sollten möglichst früh
Vereinbarungen getroffen werden, da die Emissionsreduktionen bereits ab 2000 für die
Periode 2008 bis 2012 gutgeschrieben werden können. Eindeutige Regelungen müssen hier
erarbeitet werden, damit solche Projekte eingeleitet werden können und klar zum Ausdruck
kommt, unter welchen Rahmenbedingungen CDM - Projekte zu starten sind. Parallel dazu
wird aber auch bei den anderen Mechanismen -
Joint Implementation und Emissions Trading
- daran gearbeitet, die nötigen Regelungen bis zur COP - 6 im Herbst in Den Haag
auszuarbeiten.
Antwort zu Punkt 7b der Anfrage:
Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Mechanismen würden insbesondere im Hinblick auf
die zusätzlichen Exportmöglichkeiten in den Bereichen JI und CDM zu einem Anstieg der
Arbeitsplätze in Österreich führen.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Angelegenheiten der Bundesstraßenverwaltung fallen gemäss Änderung des
Bundesministeriengesetzes mit 1. April 2000 in die Kompetenz des Bundesministers für
Verkehr, Innovation und Technologie.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Dieser Vorhalt trifft nicht zu. Seitens Österreichs waren bei der Kyoto - Konferenz 1997 die
Wirtschaftskammer Österreich, die E - Wirtschaft und auch das Wirtschaftsministerium aktiv
in das Verhandlungsgeschehen eingebunden.