64/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pumberger und Kollegen haben am
18. November 1999 unter der Nr. 72/J an mich eine schriftliche parlamen -
tarische Anfrage betreffend künstliche Ernährung mit gentechnisch veränder -
tem Soja gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es ist bekannt, daß von einer Firma Sondennahrung unter Verwendung von
gentechnisch verändertem Soja in Verkehr gebracht wurde. Laut Mitteilung der
vertreibenden Firma wurde der Vertrieb dieser Produkte in Österreich jedoch
eingestellt. Somit stehen offenkundig auch entsprechende Alternativen zur
Verfügung.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Verabreichung von Sondennahrung erfolgt unter Aufsicht des verant -
wörtlichen Arztes. Es ist davon auszugehen, daß aus der derzeit für Soja -
produkte anwendbaren EU-Verordnung 1139 EG/1998 für derartige Fälle eine
Hinweispflicht des Arztes auf das Herstellungsverfahren nicht abzuleiten ist.
Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Bundesministerin für Arbeit
Gesundheit und Soziales zu der gleichlautend an sie gerichteten parlamen -
tarischen Anfrage Nr. 73/J