641/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 704/J betreffend
missbräuchliche Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen durch die österreichische
Botschaft in Kiew, welche die Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen am 27. April 2000 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 15 der Anfrage:
Die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen fällt nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.