641/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 704/J betreffend

missbräuchliche Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen durch die österreichische

Botschaft in Kiew, welche die Abgeordneten Dr. Jarolim und Genossen am 27. April 2000 an

mich richteten, stelle ich fest:

 

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 15 der Anfrage:

 

Die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen fällt nicht in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.