645/AB XXI.GP
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
Dr. Heinz FISCHER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 17.4.2000 unter der Nummer
637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das
Budgetbegleitungsgesetz - Verteuerung Reisepass gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten österreichischen
Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu
entnehmen:
(Siehe Anhang 1)
Zu den Fragen 2, 3, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 23, 24, 26 und 27:
Die Vollziehung des Gebührengesetzes ist keine Angelegenheit der Vollziehung des
Bundesministers für Inneres im Sinne des Art 52 B - VG. Eine finanztechnische Berechnung der
Einnahmen des Bundes kann daher von mir nicht vorgenommen werden.
Zu den Fragen 4 und 6:
Die Fragen der Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses in anderen Mitgliedsländern
der EU sowie von Ermäßigungen sind ebenfalls keine Angelegenheiten der Vollziehung des
Bundesministers für Inneres im Sinne des Artikels 52 B - VG.
Zu Frage 5:
Angelegenheiten des Gebührengesetzes sind keine Angelegenheiten der Vollziehung des
Bundesministers für Inneres im Sinne des
Art 52 B - VG.
Zu Frage 7:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden verlängerten österreichischen
Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
(Siehe Anhang 2)
Zu Frage 10:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden erweiterten österreichischen
Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu
Entnehmen:
(Siehe Anhang 3)
Zu Frage 13:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden vorgenommenen Eintragungen
von Kindern in österreichischen Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
(Siehe Anhang 4)
Zu Frage 16:
Die Möglichkeit der Ausstellung eines Identitätsausweises ist erst mit der Novelle zum
Sicherheitspolizeigesetz durch Einführung eines § 35a SPG, BGBl. I Nr. 146/1999 mit Wirkung
vom 1.1.2000 geschaffen worden.
Es wurde somit bislang noch kein
Identitätsausweis ausgestellt.
Zu Frage 19:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten Personalausweise
ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
(Siehe Anhang 5)
Zu Frage 22:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten Sammelreisepässe
ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
(Siehe Anhang 6)
Zu Frage 25:
Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten sonstigen
Passersätzen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
(Siehe Anhang 7)
Zu Frage 28:
Zu Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort des Bundesministers für Finanzen
verwiesen, an den die gleichlautende Anfrage (630/J) gerichtet wurde.