645/AB XXI.GP

 

An den

Herrn Präsidenten des Nationalrates

Dr. Heinz FISCHER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben am 17.4.2000 unter der Nummer

637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend das

Budgetbegleitungsgesetz - Verteuerung Reisepass gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten österreichischen

Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu

entnehmen:

 

(Siehe Anhang 1)

Zu den Fragen 2, 3, 8, 9, 11, 12, 14, 15, 17, 18, 20, 21, 23, 24, 26 und 27:

 

Die Vollziehung des Gebührengesetzes ist keine Angelegenheit der Vollziehung des

Bundesministers für Inneres im Sinne des Art 52 B - VG. Eine finanztechnische Berechnung der

Einnahmen des Bundes kann daher von mir nicht vorgenommen werden.

 

Zu den Fragen 4 und 6:

 

Die Fragen der Gebühren für die Ausstellung eines Reisepasses in anderen Mitgliedsländern

der EU sowie von Ermäßigungen sind ebenfalls keine Angelegenheiten der Vollziehung des

Bundesministers für Inneres im Sinne des Artikels 52 B - VG.

 

Zu Frage 5:

 

Angelegenheiten des Gebührengesetzes sind keine Angelegenheiten der Vollziehung des

Bundesministers für Inneres im Sinne des Art 52 B - VG.

Zu Frage 7:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden verlängerten österreichischen

Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

(Siehe Anhang 2)

Zu Frage 10:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden erweiterten österreichischen

Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der nachstehenden Tabelle zu

Entnehmen:

(Siehe Anhang 3)

Zu Frage 13:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden vorgenommenen Eintragungen

von Kindern in österreichischen Reisepässe, Fremdenpässe und Konventionsreisepässe ist der

nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

(Siehe Anhang 4)

Zu Frage 16:

 

Die Möglichkeit der Ausstellung eines Identitätsausweises ist erst mit der Novelle zum

Sicherheitspolizeigesetz durch Einführung eines § 35a SPG, BGBl. I  Nr. 146/1999 mit Wirkung

vom 1.1.2000 geschaffen worden.

 

Es wurde somit bislang noch kein Identitätsausweis ausgestellt.

Zu Frage 19:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten Personalausweise

ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

(Siehe Anhang 5)

Zu Frage 22:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten Sammelreisepässe

ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

(Siehe Anhang 6)

Zu Frage 25:

 

Die Anzahl der 1997, 1998 und 1999 von den Passbehörden ausgestellten sonstigen

Passersätzen ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

(Siehe Anhang 7)

Zu Frage 28:

 

Zu Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort des Bundesministers für Finanzen

verwiesen, an den die gleichlautende Anfrage (630/J) gerichtet wurde.