646/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Mag. Ulrike SIMA und Genossen haben am 17.04.2000 unter der
Nr. 638/J betreffend Umweltkriminalität eine schriftliche parlamentarische Anfrage an
mich gerichtet:
Ich beantworte die einzelnen Fragen aufgrund der mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Es wird im Bundesministerium für Inneres danach getrachtet, die Empfehlungen des
Rechnungshofes, die als konstruktive Kritik versanden werden, umzusetzen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich hervorheben, daß vor der im Oktober und
November 1998 erfolgten Überprüfung durch den Rechnungshof bereits im Sommer
1998 eine Bestandsaufnahme zur Bekämpfung der Umweltkriminalität erarbeitet
wurde, verbunden mit der Auflistung von Projektzielen, die zu einem nicht
unbeträchtlichen Teil die Schlußfolgerungen des Rechnungshofes vorweggenommen
haben.
Darüberhinaus werde ich trachten, gemäß dem Entschließungsantrag des
Nationalrates vom 21.03.2000, die Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich
der Verbesserung der Umweltkriminalitätsbekämpfung umzusetzen und
insbesondere im Zuge der Reform des Kriminaldienstes auf eine Steigerung der
Effizienz betreffend die Bekämpfung der
Umweltkriminalität hinzuwirken.
Zu Frage 2:
Bei der Budgetierung werden die Anforderungen einer verstärkten Bekämpfung der
Umweltkriminalität auf der Grundlage der Ergebnisse der Reform des
Kriminaldienstes entsprechend beachtet werden.
Zu Frage 3:
Die verstärkte Vernetzung der Beamten wurde von der im Herbst 1999 eingesetzten
Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität“ behandelt und wird in die Reform der
Kriminalpolizei einbezogen werden.
Als weitere Maßnahme zur Förderung der Kommunikation wird zusätzlich für
Umweltsachbearbeiter ein jährliches Treffen (Arbeitstagung mit
Fortbildungsschwerpunkten) abgehalten. Für die umweltkundigen Organe ist eine
derartige jährliche Veranstaltung ebenfalls geplant.
Zu Frage 4:
Ich bin bestrebt, jedwede Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern. Periodisch
finden gemeinsame Arbeitssitzungen statt und die Teilnahme von Vertretern beider
Ressorts an weiteren Veranstaltungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität wird
gefördert. Mein Ministerium beteiligt sich an vielen Abfallkontrollen des
Umweltressorts. Durch die jahrelange Kooperation bestehen optimale persönliche
Kontakte zwischen den Beteiligten.
Ferner wurde eine Reihe weiterer Massnahmen in Angriff genommen, die unter
anderem darauf abzielen, die Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten, anderen
Ressorts, Behörden und Dienststellen sowie NGO‘s zu verbessern.
Zu Frage 5:
In den letzten Jahren haben Beamte meines Ministeriums zum Teil gemeinsam mit
Zollorganen an Abfallkontrollen teilgenommen, die vom Umweltressort auf den
Hauptverkehrsrouten (Straße, Schiene und Wasserwege) durchgeführt wurden.
Diese Mitwirkung an derartigen Kontrollen hat ihren Niederschlag in der Erwähnung
der Zusammenarbeit im aktuellen Bundesabfallwirtschaftsbericht des Umweltressorts
gefunden.
Weiters haben sich Beamte meines Ministeriums im vergangenen Jahr an einer
Abfallkontrolle hinsichtlich grenzüberschreitender Transporte auf der Donau beteiligt.
Bei allen bisher durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen von Exekutivbeamten
zu umweltkundigen Organen wurden Beamte der Verkehrsabteilungen verstärkt
berücksichtigt. Diese umweltkundigen Organe kontrollieren im Zuge von Gefahrengut
Schwerpunktkontrollen verstärkt auch Lastkraftwagen mit gefährlichen Abfällen. Bei
diesen Kontrollen wird nicht nur auf die
Einhaltung gefahrengutrechtlicher
Vorschriften sondern auch auf abfallrechtlich und strafgesetzlich zu ahndende
Verstöße geachtet.
Zu den Fragen 6 und 7:
Eine im Herbst 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität" arbeitet an der
Entwicklung eines Schulungskonzeptes für Umweltsachbearbeiter und
umweltkundige Organe sowie an einem Ausrüstungskonzept.
Die bisher vorliegenden Ergebnisse werden in die Reform der Kriminalpolizei
einbezogen und dort weiter bearbeitet werden.
Zu den Fragen 8 und 9:
Dem Bereich der Schulung messe ich besonders hohen Stellenwert zu.
Vorarbeiten für ein neues Aus - und Fortbildungskonzept für Umweltsachbearbeiter
liegen bereits vor. Im Zuge der Reform der Kriminalpolizei ist Teilprojekt auch die
Ausbildung und mithin auch die Schulung der mit der Bekämpfung der
Umweltkriminialität befassten Kriminalbeamten.
Darüberhinaus wurde auch im Rahmen der Durchführung des Projektes
„Umweltkundige Organe - UKO“ ausgearbeitet, dass im Exekutiven Aussendienst
stehende Beamte durch praxisnahme Schulungen für Wahrnehmungen im
Umweltbereich sensibilisiert werden und ein zusätzliches Wahrnehmungspotential
darstellen.
Zu Frage10:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Vollzugsbereich.
Zu Frage11:
Eine Kooperation zwischen dem Justizressort und meinem Ressort findet
grundsätzlich in allen Angelegenheiten statt, in denen die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes im Dienste der Strafjustiz tätig werden. Jede Form der
Verbesserung dieser Kooperation halte ich für zielführend.
Zu Frage 12:
Die Kontrolle der Anwendung von illegaler Atrazin - Nutzung obliegt primär den
zuständigen Landesbehörden. Sollte dabei die Unterstützung von Exekutivorganen
erforderlich sein, wird diese geleistet werden. Im Falle eines begründeten Verdachtes
einer gerichtlich strafbaren Handlung werden die Exekutivorgane nach den
Bestimmungen der Strafprozessordnung
einschreiten.
Zu Frage 13:
Schwerpunkt - Kontrollen werden dann durchgeführt, wenn sich in bestimmten
Bereichen der Umweltkriminalität eine signifikante Häufigkeit oder neue
Begehungsformen zeigen und daher besondere Bekämpfungsmaßnahmen geboten
erscheinen.