646/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Mag. Ulrike SIMA und Genossen haben am 17.04.2000 unter der

Nr. 638/J betreffend Umweltkriminalität eine schriftliche parlamentarische Anfrage an

mich gerichtet:

 

Ich beantworte die einzelnen Fragen aufgrund der mir vorliegenden

Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Es wird im Bundesministerium für Inneres danach getrachtet, die Empfehlungen des

Rechnungshofes, die als konstruktive Kritik versanden werden, umzusetzen.

 

Bei dieser Gelegenheit möchte ich hervorheben, daß vor der im Oktober und

November 1998 erfolgten Überprüfung durch den Rechnungshof bereits im Sommer

1998 eine Bestandsaufnahme zur Bekämpfung der Umweltkriminalität erarbeitet

wurde, verbunden mit der Auflistung von Projektzielen, die zu einem nicht

unbeträchtlichen Teil die Schlußfolgerungen des Rechnungshofes vorweggenommen

haben.

 

Darüberhinaus werde ich trachten, gemäß dem Entschließungsantrag des

Nationalrates vom 21.03.2000, die Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich

der Verbesserung der Umweltkriminalitätsbekämpfung umzusetzen und

insbesondere im Zuge der Reform des Kriminaldienstes auf eine Steigerung der

Effizienz betreffend die Bekämpfung der Umweltkriminalität hinzuwirken.

Zu Frage 2:

 

Bei der Budgetierung werden die Anforderungen einer verstärkten Bekämpfung der

Umweltkriminalität auf der Grundlage der Ergebnisse der Reform des

Kriminaldienstes entsprechend beachtet werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die verstärkte Vernetzung der Beamten wurde von der im Herbst 1999 eingesetzten

Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität“ behandelt und wird in die Reform der

Kriminalpolizei einbezogen werden.

 

Als weitere Maßnahme zur Förderung der Kommunikation wird zusätzlich für

Umweltsachbearbeiter ein jährliches Treffen (Arbeitstagung mit

Fortbildungsschwerpunkten) abgehalten. Für die umweltkundigen Organe ist eine

derartige jährliche Veranstaltung ebenfalls geplant.

 

Zu Frage 4:

 

Ich bin bestrebt, jedwede Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern. Periodisch

finden gemeinsame Arbeitssitzungen statt und die Teilnahme von Vertretern beider

Ressorts an weiteren Veranstaltungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität wird

gefördert. Mein Ministerium beteiligt sich an vielen Abfallkontrollen des

Umweltressorts. Durch die jahrelange Kooperation bestehen optimale persönliche

Kontakte zwischen den Beteiligten.

 

Ferner wurde eine Reihe weiterer Massnahmen in Angriff genommen, die unter

anderem darauf abzielen, die Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten, anderen

Ressorts, Behörden und Dienststellen sowie NGO‘s zu verbessern.

 

Zu Frage 5:

 

In den letzten Jahren haben Beamte meines Ministeriums zum Teil gemeinsam mit

Zollorganen an Abfallkontrollen teilgenommen, die vom Umweltressort auf den

Hauptverkehrsrouten (Straße, Schiene und Wasserwege) durchgeführt wurden.

Diese Mitwirkung an derartigen Kontrollen hat ihren Niederschlag in der Erwähnung

der Zusammenarbeit im aktuellen Bundesabfallwirtschaftsbericht des Umweltressorts

gefunden.

 

Weiters haben sich Beamte meines Ministeriums im vergangenen Jahr an einer

Abfallkontrolle hinsichtlich grenzüberschreitender Transporte auf der Donau beteiligt.

Bei allen bisher durchgeführten Ausbildungsveranstaltungen von Exekutivbeamten

zu umweltkundigen Organen wurden Beamte der Verkehrsabteilungen verstärkt

berücksichtigt. Diese umweltkundigen Organe kontrollieren im Zuge von Gefahrengut

Schwerpunktkontrollen verstärkt auch Lastkraftwagen mit gefährlichen Abfällen. Bei

diesen Kontrollen wird nicht nur auf die Einhaltung gefahrengutrechtlicher

Vorschriften sondern auch auf abfallrechtlich und strafgesetzlich zu ahndende

Verstöße geachtet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Eine im Herbst 1999 eingesetzte Arbeitsgruppe ,,Umweltkriminalität" arbeitet an der

Entwicklung eines Schulungskonzeptes für Umweltsachbearbeiter und

umweltkundige Organe sowie an einem Ausrüstungskonzept.

 

Die bisher vorliegenden Ergebnisse werden in die Reform der Kriminalpolizei

einbezogen und dort weiter bearbeitet werden.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Dem Bereich der Schulung messe ich besonders hohen Stellenwert zu.

Vorarbeiten für ein neues Aus - und Fortbildungskonzept für Umweltsachbearbeiter

liegen bereits vor. Im Zuge der Reform der Kriminalpolizei ist Teilprojekt auch die

Ausbildung und mithin auch die Schulung der mit der Bekämpfung der

Umweltkriminialität befassten Kriminalbeamten.

 

Darüberhinaus wurde auch im Rahmen der Durchführung des Projektes

„Umweltkundige Organe - UKO“ ausgearbeitet, dass im Exekutiven Aussendienst

stehende Beamte durch praxisnahme Schulungen für Wahrnehmungen im

Umweltbereich sensibilisiert werden und ein zusätzliches Wahrnehmungspotential

darstellen.

 

Zu Frage10:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Vollzugsbereich.

 

Zu Frage11:

 

Eine Kooperation zwischen dem Justizressort und meinem Ressort findet

grundsätzlich in allen Angelegenheiten statt, in denen die Organe des öffentlichen

Sicherheitsdienstes im Dienste der Strafjustiz tätig werden. Jede Form der

Verbesserung dieser Kooperation halte ich für zielführend.

 

Zu Frage 12:

 

Die Kontrolle der Anwendung von illegaler Atrazin - Nutzung obliegt primär den

zuständigen Landesbehörden. Sollte dabei die Unterstützung von Exekutivorganen

erforderlich sein, wird diese geleistet werden. Im Falle eines begründeten Verdachtes

einer gerichtlich strafbaren Handlung werden die Exekutivorgane nach den

Bestimmungen der Strafprozessordnung einschreiten.

Zu Frage 13:

 

Schwerpunkt - Kontrollen werden dann durchgeführt, wenn sich in bestimmten

Bereichen der Umweltkriminalität eine signifikante Häufigkeit oder neue

Begehungsformen zeigen und daher besondere Bekämpfungsmaßnahmen geboten

erscheinen.