647/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 658/J betreffend
Bergabbruch am „Eibischrofen“ in Schwaz in Tirol, welche die Abgeordneten Brugger, DI
Prinzhorn, Haller, Sevignani und Kollegen am 26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Mit mündlich verkündetem Mandatsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten vom 12. Juli 1999 wurden Zugangsbeschränkungen für den Bergbaubetrieb
,‚Dolomitbergbau Schwaz“ der Montanwerke Brixiegg AG und für das Schaubergwerk
,,Silberbergwerk Schwaz“ der
Silberbergwerk Schwaz Besucherführung GmbH angeordnet.
Ausgangspunkt der Anordnungen waren die Felssturzereignisse am Eibischrofen die seit 10.
Juli 1999 erfolgten. Eine örtliche Erhebung des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten wurde zur Feststellung des Sachverhaltes im Rahmen eines Verfahrens nach
§ 179 des Mineralrohstoffgesetzes für den 21. Juli 1999 anberaumt und durchgeführt. In
diesem Verfahren wurden die zur Erhellung des Sachverhaltes notwendigen Fragestellungen
erarbeitet und in letztendlich sechs Fragekomplexe gegliedert, die von zwei
Amtssachverständigen und nichtamtlichen Sachverständigen in Form von Gutachten
beantwortet werden sollen. Die beigezogenen Sachverständigen benötigen für die Erstellung
ihres Gutachtens die Beobachtung der derzeit in Gang befindlichen Schneeschmelze und ihrer
Auswirkungen, sodass mit dem Vorliegen der Gutachten frühestens Anfang Juli 2000
gerechnet werden kann.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Das anhängige Verfahren nach § 179 Mineralrohstoffgesetz ist auf die allenfalls erforderliche
Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen ausgerichtet und deshalb kann vor Vorliegen der
Gutachten eine Aussage über eine allfällig erforderliche Schließung oder über einen allfällig
möglichen Weiterbetrieb nicht getroffen werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Alle Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise werden sich an den Inhalt der Gutachten
zu orientieren haben.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im anhängigen Verfahren nach § 179 Mineralrohstoffgesetz werden existenzielle Fragen des
Bergbaubetriebes ,,Dolomitbergbau Schwaz“ und des Schaubergwerkes „Schwazer
Silberbergwerk“ behandelt. Eine seriöse Beurteilung der Perspektiven setzt voraus, dass das
Verfahrensergebnis vorliegt.