648/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 674/J betreffend
Österreichische Außenhandelsstellen, welche die Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und
Freunde am 26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Das von der Wirtschaftskammer Österreich an alle Außenhandelsstellen am 17. Februar 2000
gesandte Schreiben betreffend die vom ehemaligen Bundesministerium für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr abgeschlossenen bzw. angestrebten Infrastrukturabkommen war keine
Weisung, die Unterstützung der ministeriellen Aktivitäten zugunsten der österreichischen
Industrie einzustellen. Es wurde vielmehr klargestellt, dass die Wirtschaftskammer Österreich
als Interessensvertretung sämtlicher österreichischer Unternehmen wiederholt das seinerzeitige
Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr darauf hingewiesen hat, dass eine einseitige
Unterstützung eines beschränkten Firmenkreises durch den Abschluss von bilateralen
Infrastruktur - Abkommen nicht akzeptabel ist.
Diese Bedenken der Wirtschaftskammer
Österreich wurden nicht berücksichtigt. Deshalb wurde den Außenhandelsstellen mitgeteilt,
dass in Zukunft eine aktive Mitwirkung an Verhandlungen zu neuen Abkommen bis zu einer
befriedigenden Klärung der Situation im Sinne der gesamten österreichischen Exportwirtschaft
unterbleiben soll.
In diesem WKÖ - Schreiben wurde weiters betont, dass die Unterstützung der österreichischen
Exportfirmen, also auch jener, die in den Infrastrukturclustern eingebunden sind,
selbstverständlich in vollem Umfang auch weiterhin erfolgen soll.
Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:
Nicht nur die „Industrie“, sondern sämtliche österreichische Exporte, wie Waren, Anlagen
oder Dienstleistungen sind nicht nur „auf exportfinanzierten Märkten“, sondern weltweit
„intelligent“ zu unterstützen. Diese intelligente Unterstützung darf aber nicht gegen die
Wettbewerbsregeln und die Normen des öffentlichen Beschaffungswesens der WTO und der
EU verstoßen. Es sind daher für jeden einzelnen Markt die vertraglichen Voraussetzungen und
die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Durch die Vorgangsweise der WKÖ ist der österreichischen Wirtschaft nach den vorliegenden
Informationen kein Schaden entstanden; auch ist kein Fall bekannt, wo österreichischen
Unternehmen eine entsprechende notwendige Unterstützung durch die Außenhandelsstellen
nicht gegeben worden wäre.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Selbstverständlich nehme ich meine Aufsichtspflicht gegenüber der Wirtschaftskammer
Österreich wahr. Ich sehe bereits im Hinblick auf eine effiziente - unter Fokussierung der
gesamten heimischen Exportinteressen, der Berücksichtigung der jeweiligen nationalen und
internationalen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen und politischen Voraussetzung
des Partnerstaates - und unter Ausnützung sämtlicher Synergieeffekte eine gute
Zusammenarbeit meines Ressorts und somit auch der Infrastrukturduster mit der WKÖ. Unser
gemeinsames Ziel ist die Unterstützung und Ausweitung sämtlicher österreichischer Exporte,
was auch seitens der WKÖ niemals in Frage
gestellt wurde.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Ich werde alle Aktivitäten, die der österreichischen Wirtschaft förderlich sind aktiv
unterstützen, wobei jeweils auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Partnerländer
Rücksicht zu nehmen ist um die bestmöglichen bzw. „intelligentesten“ Instrumente bzw. einen
„Instrumentenmix“ angepasst an die Wirtschaftsstruktur des potentiellen Absatzmarktes
einzusetzen. Keinesfalls dürfen jedoch Aktivitäten zum Selbstzweck werden, bzw. müssen
Doppelgleisigkeiten vermieden werden. In einer Wirtschaft, die zunehmend unter dem
Vorzeichen der Globalisierung verstärkt sektorielle Interdependenzen aufweist, muss auf diese
besondere Rücksicht genommen werden,
Zu den Gemischten Wirtschaftskommissionen ist anzumerken, dass diese vor allem neben den
politischen Aspekten dem nicht zu unterschätzenden bilateralen Informationsaustausch, der
Vertiefung der gesamtwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und
technologischen Zusammenarbeit dienen, da sämtliche Wirtschaftsressorts in diesen
Gemischten Kommissionen vertreten sind. Diese sind ein wichtiges Instrumentarium zur
Erörterung bi - und mulilateraler handelspolitischer Fragen. Nach dem EU - Beitritt kommt
diesen Gremien im Zusammenhang mit Allianzenbildung und vertrauensbildenden Maßnahmen
z.B. gegenüber Entwicklungsländern besondere Bedeutung zu.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Der Erfolg der bisher abgeschlossenen Infrastrukturabkommen wurde einerseits durch die
Clustermitgliedsfirmen, andererseits durch Beauftragung eines unabhängigen Consultant
evaluiert. Das induzierte Projektpotential, das auch alle in Verhandlung stehenden und
anzubahnenden Projekte einschließt, figuriert folgendermaßen:
- AHC: ca. 11 Mrd. ATS
- APET: 31Mrd. ATS
- ATC: 600Mio. ATS
-
ARE: 36Mrd. ATS
Diese Angaben sagen jedoch nichts über die tatsächlich getätigten Abschlüsse aus. Es soll
nicht verschwiegen werden, dass der Wert dieser Abkommen je nach Staat und Region von
Experten sehr unterschiedlich eingeschätzt wird und um eine geringe Zahl bilateraler
Infrastrukturkooperationsabkommen, die vom seinerzeitigen Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr als Ressortabkommen abgeschlossen wurden, der heimischen
Wirtschaft mittel - und langfristig Erfolge gebracht haben. Oft sind zwar Abkommen
abgeschlossen worden, die aber kaum Exportchancen finalisieren konnten. Konkrete
Exportrealisierungen sind nicht an Abkommen gebunden, sondern auf dem Konsens der
geschäftsabschließenden Partner.
Wie die Ergebnisse von Gesprächen mit Unternehmern zeigen, hängt der Erfolg der
österreichischen Exportwirtschaft im Infrastrukturbereich zu einem wesentlichen Teil von
einer zufriedenstellenden Finanzierung ab. Dieses Hauptelement eines erfolgreichen
Geschäftsabschlusses kann weder durch umfassende Kooperationsabkommen, die Basis für
Gemischte Kommissionen darstellen, noch von sektorspezifischen Infrastrukturabkommen
abgedeckt werden. Beide Instrumente können jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die einen
Ansatzpunkt bzw. eine Grundlage für potentielle Geschäftsabschlüsse darstellen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Hinblick auf den Charakter und die Aufgaben der Gemischten Regierungskommissionen ist
eine Projektevaluierung nicht möglich. Vielfach werden im Rahmen der Gemischten
Kommissionen oder deren Arbeitsgruppen Projekte angebahnt, die selten kurz -, sondern
‚durchwegs mittel - oder langfristig zum Tragen kommen. In sogenannten Follow up
Gesprächen, in die u.a. die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, die WKÖ und
deren Außenwirtschaftsorganisation sowie fallweise heimische Unternehmen eingebunden
sind, wird die Umsetzung der Beschlüsse/Empfehlungen der Gemischten Kommissionen
intensiviert und überprüft. Die Gemischte Kommission bemüht sich auch um Problemfälle und
versucht diese recht erfolgreich einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung
zuzuführen.