648/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 674/J betreffend

Österreichische Außenhandelsstellen, welche die Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und

Freunde am 26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das von der Wirtschaftskammer Österreich an alle Außenhandelsstellen am 17. Februar 2000

gesandte Schreiben betreffend die vom ehemaligen Bundesministerium für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr abgeschlossenen bzw. angestrebten Infrastrukturabkommen war keine

Weisung, die Unterstützung der ministeriellen Aktivitäten zugunsten der österreichischen

Industrie einzustellen. Es wurde vielmehr klargestellt, dass die Wirtschaftskammer Österreich

als Interessensvertretung sämtlicher österreichischer Unternehmen wiederholt das seinerzeitige

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr darauf hingewiesen hat, dass eine einseitige

Unterstützung eines beschränkten Firmenkreises durch den Abschluss von bilateralen

Infrastruktur - Abkommen nicht akzeptabel ist. Diese Bedenken der Wirtschaftskammer

Österreich wurden nicht berücksichtigt. Deshalb wurde den Außenhandelsstellen mitgeteilt,

dass in Zukunft eine aktive Mitwirkung an Verhandlungen zu neuen Abkommen bis zu einer

befriedigenden Klärung der Situation im Sinne der gesamten österreichischen Exportwirtschaft

unterbleiben soll.

 

In diesem WKÖ - Schreiben wurde weiters betont, dass die Unterstützung der österreichischen

Exportfirmen, also auch jener, die in den Infrastrukturclustern eingebunden sind,

selbstverständlich in vollem Umfang auch weiterhin erfolgen soll.

 

Antwort zu den Punkten 2  und 3 der Anfrage:

 

Nicht nur die „Industrie“, sondern sämtliche österreichische Exporte, wie Waren, Anlagen

oder Dienstleistungen sind nicht nur „auf exportfinanzierten Märkten“, sondern weltweit

„intelligent“ zu unterstützen. Diese intelligente Unterstützung darf aber nicht gegen die

Wettbewerbsregeln und die Normen des öffentlichen Beschaffungswesens der WTO und der

EU verstoßen. Es sind daher für jeden einzelnen Markt die vertraglichen Voraussetzungen und

die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.

 

Durch die Vorgangsweise der WKÖ ist der österreichischen Wirtschaft nach den vorliegenden

Informationen kein Schaden entstanden; auch ist kein Fall bekannt, wo österreichischen

Unternehmen eine entsprechende notwendige Unterstützung durch die Außenhandelsstellen

nicht gegeben worden wäre.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Selbstverständlich nehme ich meine Aufsichtspflicht gegenüber der Wirtschaftskammer

Österreich wahr. Ich sehe bereits im Hinblick auf eine effiziente - unter Fokussierung der

gesamten heimischen Exportinteressen, der Berücksichtigung der jeweiligen nationalen und

internationalen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen und politischen Voraussetzung

des Partnerstaates - und unter Ausnützung sämtlicher Synergieeffekte eine gute

Zusammenarbeit meines Ressorts und somit auch der Infrastrukturduster mit der WKÖ. Unser

gemeinsames Ziel ist die Unterstützung und Ausweitung sämtlicher österreichischer Exporte,

was auch seitens der WKÖ niemals in Frage gestellt wurde.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Ich werde alle Aktivitäten, die der österreichischen Wirtschaft förderlich sind aktiv

unterstützen, wobei jeweils auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Partnerländer

Rücksicht zu nehmen ist um die bestmöglichen bzw. „intelligentesten“ Instrumente bzw. einen

„Instrumentenmix“ angepasst an die Wirtschaftsstruktur des potentiellen Absatzmarktes

einzusetzen. Keinesfalls dürfen jedoch Aktivitäten zum Selbstzweck werden, bzw. müssen

Doppelgleisigkeiten vermieden werden. In einer Wirtschaft, die zunehmend unter dem

Vorzeichen der Globalisierung verstärkt sektorielle Interdependenzen aufweist, muss auf diese

besondere Rücksicht genommen werden,

 

Zu den Gemischten Wirtschaftskommissionen ist anzumerken, dass diese vor allem neben den

politischen Aspekten dem nicht zu unterschätzenden bilateralen Informationsaustausch, der

Vertiefung der gesamtwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und

technologischen Zusammenarbeit dienen, da sämtliche Wirtschaftsressorts in diesen

Gemischten Kommissionen vertreten sind. Diese sind ein wichtiges Instrumentarium zur

Erörterung bi - und mulilateraler handelspolitischer Fragen. Nach dem EU - Beitritt kommt

diesen Gremien im Zusammenhang mit Allianzenbildung und vertrauensbildenden Maßnahmen

z.B. gegenüber Entwicklungsländern besondere Bedeutung zu.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Der Erfolg der bisher abgeschlossenen Infrastrukturabkommen wurde einerseits durch die

Clustermitgliedsfirmen, andererseits durch Beauftragung eines unabhängigen Consultant

evaluiert. Das induzierte Projektpotential, das auch alle in Verhandlung stehenden und

anzubahnenden Projekte einschließt, figuriert folgendermaßen:

 

- AHC: ca.  11 Mrd. ATS

- APET:      31Mrd. ATS

- ATC:      600Mio. ATS

- ARE:        36Mrd. ATS

Diese Angaben sagen jedoch nichts über die tatsächlich getätigten Abschlüsse aus. Es soll

nicht verschwiegen werden, dass der Wert dieser Abkommen je nach Staat und Region von

Experten sehr unterschiedlich eingeschätzt wird und um eine geringe Zahl bilateraler

Infrastrukturkooperationsabkommen, die vom seinerzeitigen Bundesministerium für

Wissenschaft und Verkehr als Ressortabkommen abgeschlossen wurden, der heimischen

Wirtschaft mittel - und langfristig Erfolge gebracht haben. Oft sind zwar Abkommen

abgeschlossen worden, die aber kaum Exportchancen finalisieren konnten. Konkrete

Exportrealisierungen sind nicht an Abkommen gebunden, sondern auf dem Konsens der

geschäftsabschließenden Partner.

 

Wie die Ergebnisse von Gesprächen mit Unternehmern zeigen, hängt der Erfolg der

österreichischen Exportwirtschaft im Infrastrukturbereich zu einem wesentlichen Teil von

einer zufriedenstellenden Finanzierung ab. Dieses Hauptelement eines erfolgreichen

Geschäftsabschlusses kann weder durch umfassende Kooperationsabkommen, die Basis für

Gemischte Kommissionen darstellen, noch von sektorspezifischen Infrastrukturabkommen

abgedeckt werden. Beide Instrumente können jedoch Rahmenbedingungen schaffen, die einen

Ansatzpunkt bzw. eine Grundlage für potentielle Geschäftsabschlüsse darstellen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Hinblick auf den Charakter und die Aufgaben der Gemischten Regierungskommissionen ist

eine Projektevaluierung nicht möglich. Vielfach werden im Rahmen der Gemischten

Kommissionen oder deren Arbeitsgruppen Projekte angebahnt, die selten kurz -, sondern

‚durchwegs mittel - oder langfristig zum Tragen kommen. In sogenannten Follow up

Gesprächen, in die u.a. die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, die WKÖ und

deren Außenwirtschaftsorganisation sowie fallweise heimische Unternehmen eingebunden

sind, wird die Umsetzung der Beschlüsse/Empfehlungen der Gemischten Kommissionen

intensiviert und überprüft. Die Gemischte Kommission bemüht sich auch um Problemfälle und

versucht diese recht erfolgreich einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung

zuzuführen.