649/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde vom
26. April 2000, Nr. 692/J, betreffend Ökotoxikologische Neubewertung von glyphosathältigen
Herbiziden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Glyphosathaltige Herbizide sind in Österreich zur Bekämpfung von Unkräutern mit einer Rei -
he von Anwendungsgebieten zugelassen. Dabei handelt es sich um folgende Pflanzen -
schutzmittel:
Roundup (Pfl. Reg. Nr.: 1977), Taifun forte (2585), Roundup Ultra (2613), Roundup LB - Plus
(2614), Glyfos (2651), Roundup Alphee (2682), Clinic (2701) und Touchdown (2574).
Der aktuelle Zulassungsstand einschließlich der Parallelzulassungen kann auch über das
elektronische Pflanzenschutzmittelregister im Internet (httD://www.bfl.at) abgefragt werden.
Zu Frage 2:
Alle Pflanzenschutzmittel auf Basis von Glyphosat wurden in Entsprechung der jeweiligen
gesetzlichen Bestimmungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik einer toxi -
kologischen und ökotoxikologischen
Überprüfung unterzogen.
Zu Frage 3:
Es liegen bislang keine stichhaltigen Untersuchungen oder Hinweise vor, die unannehmbare
Beeinträchtigungen der Umwelt oder Schäden an ,,Nicht - Zielorganismen“ durch den Wirkstoff
Glyphosat aufzeigen. Dieser Wirkstoff ist schon seit vielen Jahren in Verwendung.
Zu Frage 4:
Glyphosat und Glyphosat - Trimesium wurden neben 11 weiteren Wirkstoffen im Mai 2000 im
Rahmen des EU - Review - Prozesses in einem „Evaluation Meeting“ behandelt. Im Hinblick
auf den in Österreich herrschenden hohen Standard bei der Überprüfung der Zulassungs -
voraussetzungen von Pflanzenschutzmitteln bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt
setzen sich die Vertreter Österreichs bei jedem Meeting für die Einhaltung eines hohen
Standards bei der Umweltbeurteilung ein. Gerade im Falle des Glyphosat wurde beim EU -
ECCO - Meeting im Juli 1999 auf Grund der Forderung Österreichs die Durchführung einer
zusätzlichen Studie an Wasserpflanzen in den Review Prozess aufgenommen. Nach Vorlage
dieser Studie werden die Abstandsauflagen zu Gewässern neuerlich geprüft. Allgemein wird
das Risiko für die aquatischen Lebewesen gemäß den Regelungen als akzeptabel einge -
stuft.
Zu Frage 5:
Über falsche oder irreführende Angaben von Seiten der Zulassungsinhaber ist den Zulas -
sungsbehörden nichts bekannt, daher ist eine Aufhebung oder Abänderung der Zulassung in
diesem Zusammenhang aus gegebener Sicht derzeit nicht notwendig.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind für jedes Pflanzenschutzmittel Studien vorzule -
gen, in denen die Wirkung des Mittels auf Bodenmikroorganismen untersucht wird. Für den
Wirkstoff Glyphosat konnten keine negativen Wirkungen sowohl auf die Respiration als auch
auf die Stickstoffumsetzung der Bodenorganismen beobachtet werden. Außerdem wird
Glyphosat im Boden rasch abgebaut und neigt nicht zur Akkumulation. Es ist aus gegebener
Sicht mit keinen unannehmbaren Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen durch die An -
wendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel
zu rechnen.
Gegenüber Gewässerorganismen weisen Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat
enthalten, ein relativ geringes Risikopotential auf. Dieses kann durch einfache Maßnahmen
zur Risikominimierung wie Abstandsauflagen auf ein vertretbares Maß reduziert werden.
Zu Frage 6:
Wie bereits erwähnt, wurde der Wirkstoff Glyphosat im Rahmen des EU - Review - Prozesses
in einem „Evaluation Meeting“ behandelt. Untersuchungen von Seiten österreichischer Be -
hörden (Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft) sind in Zusammenarbeit mit
den Österreichischen Bundesbahnen im Hinblick auf Alternativen zu glyphosathaltigen
Pflanzenschutzmitteln in Planung.
Zu Frage 7:
In den bisher von Prof. Dr. R. Pechlaner vorgelegten Unterlagen wird das Projekt ,,Wildsee -
Loba-Haglbach“ Teilprojekt B. 2. 3 „Herbizide als Ursache des Wasserpflanzenschwundes
Teilstudie „Monsanto - Literatur“ bezüglich Roundup vorgestellt. In dieser Studie finden sich
Zusammenfassungen und des weiteren teils detaillierte Kommentare zur Literatur über
Glyphosate bzw. Roundup - Produkten, die Prof. Pechlaner von der Firma Monsanto zur Ver -
fügung gestellt wurden. Diese Literaturstudien bringen für die Zulassungsbehörde jedoch
keine neuen Erkenntnisse, da sich die Ergebnisse mit den dem Bundesamt und Forschungs -
zentrum für Landwirtschaft und dem Umweltbundesamt voruegenden Daten decken. Für die
von Herrn Prof. Pechlaner mehrfach artikulierte Besorgnis, dass der Wirkstoff Glyphosat der
Verursacher des Makrophytensterbens im Seefeldersee sei, konnte bisher kein empirischer
Beweis vorgelegt werden.