649/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde vom

26. April 2000, Nr. 692/J, betreffend Ökotoxikologische Neubewertung von glyphosathältigen

Herbiziden, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Glyphosathaltige Herbizide sind in Österreich zur Bekämpfung von Unkräutern mit einer Rei -

he von Anwendungsgebieten zugelassen. Dabei handelt es sich um folgende Pflanzen -

schutzmittel:

Roundup (Pfl. Reg. Nr.: 1977), Taifun forte (2585), Roundup Ultra (2613), Roundup LB - Plus

(2614), Glyfos (2651), Roundup Alphee (2682), Clinic (2701) und Touchdown (2574).

Der aktuelle Zulassungsstand einschließlich der Parallelzulassungen kann auch über das

elektronische Pflanzenschutzmittelregister im Internet (httD://www.bfl.at) abgefragt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Alle Pflanzenschutzmittel auf Basis von Glyphosat wurden in Entsprechung der jeweiligen

gesetzlichen Bestimmungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik einer toxi -

kologischen und ökotoxikologischen Überprüfung unterzogen.

Zu Frage 3:

 

Es liegen bislang keine stichhaltigen Untersuchungen oder Hinweise vor, die unannehmbare

Beeinträchtigungen der Umwelt oder Schäden an ,,Nicht - Zielorganismen“ durch den Wirkstoff

Glyphosat aufzeigen. Dieser Wirkstoff ist schon seit vielen Jahren in Verwendung.

 

Zu Frage 4:

 

Glyphosat und Glyphosat - Trimesium wurden neben 11 weiteren Wirkstoffen im Mai 2000 im

Rahmen des EU - Review - Prozesses in einem „Evaluation Meeting“ behandelt. Im Hinblick

auf den in Österreich herrschenden hohen Standard bei der Überprüfung der Zulassungs -

voraussetzungen von Pflanzenschutzmitteln bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt

setzen sich die Vertreter Österreichs bei jedem Meeting für die Einhaltung eines hohen

Standards bei der Umweltbeurteilung ein. Gerade im Falle des Glyphosat wurde beim EU -

ECCO - Meeting im Juli 1999 auf Grund der Forderung Österreichs die Durchführung einer

zusätzlichen Studie an Wasserpflanzen in den Review Prozess aufgenommen. Nach Vorlage

dieser Studie werden die Abstandsauflagen zu Gewässern neuerlich geprüft. Allgemein wird

das Risiko für die aquatischen Lebewesen gemäß den Regelungen als akzeptabel einge -

stuft.

 

Zu Frage 5:

 

Über falsche oder irreführende Angaben von Seiten der Zulassungsinhaber ist den Zulas -

sungsbehörden nichts bekannt, daher ist eine Aufhebung oder Abänderung der Zulassung in

diesem Zusammenhang aus gegebener Sicht derzeit nicht notwendig.

Im Rahmen des Zulassungsverfahrens sind für jedes Pflanzenschutzmittel Studien vorzule -

gen, in denen die Wirkung des Mittels auf Bodenmikroorganismen untersucht wird. Für den

Wirkstoff Glyphosat konnten keine negativen Wirkungen sowohl auf die Respiration als auch

auf die Stickstoffumsetzung der Bodenorganismen beobachtet werden. Außerdem wird

Glyphosat im Boden rasch abgebaut und neigt nicht zur Akkumulation. Es ist aus gegebener

Sicht mit keinen unannehmbaren Auswirkungen auf Bodenmikroorganismen durch die An -

wendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zu rechnen.

Gegenüber Gewässerorganismen weisen Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Glyphosat

enthalten, ein relativ geringes Risikopotential auf. Dieses kann durch einfache Maßnahmen

zur Risikominimierung wie Abstandsauflagen auf ein vertretbares Maß reduziert werden.

 

Zu Frage 6:

 

Wie bereits erwähnt, wurde der Wirkstoff Glyphosat im Rahmen des EU - Review - Prozesses

in einem „Evaluation Meeting“ behandelt. Untersuchungen von Seiten österreichischer Be -

hörden (Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft) sind in Zusammenarbeit mit

den Österreichischen Bundesbahnen im Hinblick auf Alternativen zu glyphosathaltigen

Pflanzenschutzmitteln in Planung.

 

Zu Frage 7:

 

In den bisher von Prof. Dr. R. Pechlaner vorgelegten Unterlagen wird das Projekt ,,Wildsee -

Loba-Haglbach“ Teilprojekt B. 2. 3 „Herbizide als Ursache des Wasserpflanzenschwundes

Teilstudie „Monsanto - Literatur“ bezüglich Roundup vorgestellt. In dieser Studie finden sich

Zusammenfassungen und des weiteren teils detaillierte Kommentare zur Literatur über

Glyphosate bzw. Roundup - Produkten, die Prof. Pechlaner von der Firma Monsanto zur Ver -

fügung gestellt wurden. Diese Literaturstudien bringen für die Zulassungsbehörde jedoch

keine neuen Erkenntnisse, da sich die Ergebnisse mit den dem Bundesamt und Forschungs -

zentrum für Landwirtschaft und dem Umweltbundesamt voruegenden Daten decken. Für die

von Herrn Prof. Pechlaner mehrfach artikulierte Besorgnis, dass der Wirkstoff Glyphosat der

Verursacher des Makrophytensterbens im Seefeldersee sei, konnte bisher kein empirischer

Beweis vorgelegt werden.