651/AB XXI.GP
Zur Einleitung der Anfrage der Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Muttonnen und
GenossInnen ist grundsätzlich zu sagen, dass die Presseaussendung vom 28. April
2000 nicht von mir autorisiert wurde und auch nicht meine Worte wiedergibt. Trotz
dieses Versehens seitens meines Büros, erlaube ich mir diesbezüglich zur
Klarstellung auf die einzelnen Fragen wie folgt einzugehen:
Zu Frage 1:
Wenn Emanzipation Fortschritt hinsichtlich Freiheit und Eigenverantwortung des
Menschen in der Gemeinschaft bedeutet, gibt es keine Überemanzipation. Wenn
Emanzipation Vereinzelung, Rückzug auf einen egoistischen Standpunkt bedeutet,
wonach sich Freiheit nicht in der Gemeinschaft (wie z.B. der partnerschaftlichen
Ehe) realisiert, sondern nur losgelöst von der Gemeinschaft, dann befindet sich die
Emanzipation auf einem falschen Wege und wird ihrem Begriff nicht gerecht.
Letzteres könnte mit "überemanzipiert" gemeint werden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Diese Fragen beziehen sich auf eine nicht autorisierte Presseaussendung, welche
nicht meine Haltung wiedergibt.
Zu Frage 4:
Feminismus als Emanzipationsbewegung der Frauen ist durch die Beantwortung der
Frage 1 charakterisiert worden.
Zu Frage 5:
Die Geborgenheit eines Kleinkindes ist in einer intakten Familie am besten
gewährleistet. Dieser "Ort" ist nicht nur der geeignetste Platz für Kinder, soziale
Kompetenz zu erwerben, es ist die Familienarbeit ein Kompetenzerwerb für
denjenigen, welcher sie ausübt. Leider findet auch heute noch eine Diskriminierung
der Familienarbeit nach dem Motto: "Was nichts kostet, ist nichts wert!", statt. Das
Kinderbetreuungsgeld soll diesem Missstand Abhilfe schaffen, indem dadurch zum
einen eine Neubewertung der Familienarbeit und zum anderen die Wahlfreiheit
zwischen eigener Familienarbeit bzw. Finanzierung einer
Kinderbetreuungseinrichtung gegeben ist.
Zu den Fragen 6 und 7:
Diese Fragen betreffen keinerlei Aussagen meines Büros und sind überdies keinerlei
Fragen der Vollziehung, weshalb sie keiner Beantwortung in diesem Rahmen
bedürfen.