652/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Heindl und
Genossen vom 15. April 2000, Nr. 643/J, betreffend künftige Veräußerungserlöse der BIG,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Vorerst ist festzuhalten, dass noch kein fertiges Ausgliederungskonzept für die Liegen -
schaftsverwaltung des Bundes vorliegt. Im Zusammenhang mit der Formulierung im
Regierungsprogramm wurde davon ausgegangen, dass für die Übertragung der Bundes -
liegenschaften die Bundesimmobiliengesellschaft ein Entgelt zu entrichten hat, welches sich
gleichermaßen aus Effizienzgewinnen und Erlösen aus der Veräußerung freigewordener
Liegenschaften zusammensetzt. Das Verhältnis Liegenschaftserlös zu Effizienzgewinn hängt
letztlich von den den Ressorts zu verrechnenden Mieten für die Nutzung der Liegenschaften
ab. Wie die Finanzierung des Kaufpreises tatsächlich erfolgen kann, ist von einem erst fertig-
zustellenden Ausgliederungskonzept abhängig, welches Grundlage für eine gesetzliche
Ermächtigung darstellen wird.
Zu 2.:
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wird der reine Sachwert der
Bundesliegenschaften auf 450 - 500 Mrd. S geschätzt. Welche Bewertungsmethoden für
diese Schätzung angewandt wurden, sind dem Bundesministerium für Finanzen nicht
bekannt. Der zu lukrierende Wert im Falle der Übertragung der Liegenschaften in das
Eigentum der Bundesmimmobiliengesellschaft ist
allerdings vom Verkehrswert abhängig, der
nur einen Bruchteil des Sachwertes repräsentiert, weil der überwiegende Teil der Liegen -
schaften dauerhaft vom Bund zurückgemietet wird.
Zu 3.:
Die konkrete Prüfung der Einzelheiten im Zusammenhang mit der Ausgliederung der
Bundesimmobilienverwaltung hat gerade erst begonnen. Die Frage, ob und in welchem
Umfang militärische Liegenschaften miteinbezogen werden, ist daher noch nicht
entschieden.
Bezüglich der Frage nach dem Effizienzgewinn bei der Bewirtschaftung von Liegenschaften
im Bereich der Landesverteidigung ergibt sich grundsätzlich der gleiche Zugang wie im Fall
aller anderen Liegenschaften. Es wird erwartet, dass die Kosten der Bewirtschaftung sich
grundsätzlich an jenen der Privatwirtschaft - unter Berücksichtigung allfälliger Sonder -
einrichtungen der öffentlichen Hand (Sicherheitseinrichtungen, wissenschaftliche Institute u.
dgl.) - orientieren.