653/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und
Genossen vom 26. April 2000, Nr. 683/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Die Auswertung der Daten des Personalinformationssystems des Bundes über die Erfüllung
der Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz führt zum Stichtag
1. April 2000 in meinem Ressort zu folgendem Ergebnis:
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Personalstand |
17.177 |
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Pflichtzahl |
651 |
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beschäftigte begünstigte Behinderte |
899 |
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davon doppelt anrechenbar |
247 |
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anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten |
1.146 |
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Übersteigen der Pflichtzahl |
495 (76 %) |
Zu 3. und 4.:
In meinem Ressort waren zum Stichtag 1. April 2000 keine Pflichtstellen offen.
Wie aus der Beantwortung der Punkte 1 und 2 hervorgeht, wurden sogar weit mehr be -
hinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 495), als die Mindestan -
forderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen. Trotzdem wird mein Ressort
auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen hohen Stellenwert einräumen.