653/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und

Genossen vom 26. April 2000, Nr. 683/J, betreffend Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Bereich, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Die Auswertung der Daten des Personalinformationssystems des Bundes über die Erfüllung

der Einstellungspflicht gemäß dem Behinderteneinstellungsgesetz führt zum Stichtag

1. April 2000 in meinem Ressort zu folgendem Ergebnis:

 

Personalstand

17.177

Pflichtzahl

651

beschäftigte begünstigte Behinderte

899

davon doppelt anrechenbar

247

anrechenbare Zahl der beschäftigten begünstigten Behinderten

1.146

Übersteigen der Pflichtzahl

495 (76 %)


 

Zu 3. und 4.:

In meinem Ressort waren zum Stichtag 1. April 2000 keine Pflichtstellen offen.

 

Wie aus der Beantwortung der Punkte 1 und 2 hervorgeht, wurden sogar weit mehr be -

hinderte Bedienstete beschäftigt (Übersteigen der Pflichtzahl um 495), als die Mindestan -

forderungen des Behinderteneinstellungsgesetzes vorsehen. Trotzdem wird mein Ressort

auch weiterhin der Beschäftigung behinderter Menschen einen hohen Stellenwert einräumen.