654/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 27. April 2000, Nr. 708/J, der

Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Exportförderungen für das

umstrittene chinesische „Dreischluchten - Staudamm - Projekt“, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 3.:

Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden keine Garantien für das gegen -

ständliche Staudammprojekt übernommen.

 

Es wurden somit auch keine direkten Lieferungen und Leistungen zugunsten des genannten

Projektes unterstützt. Soweit dem Bundesministerium für Finanzen bekannt ist, liegen auch

keine Indikationen vor, dass ein solcher Antrag in Vorbereitung wäre. Ob österreichische

Lieferungen dem Projekt indirekt zugute kommen, kann seitens des Bundesministeriums für

Finanzen nicht überprüft werden.