654/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage vom 27. April 2000, Nr. 708/J, der
Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und Genossen betreffend Exportförderungen für das
umstrittene chinesische „Dreischluchten - Staudamm - Projekt“, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Im Rahmen des Ausfuhrförderungsverfahrens wurden keine Garantien für das gegen -
ständliche Staudammprojekt übernommen.
Es wurden somit auch keine direkten Lieferungen und Leistungen zugunsten des genannten
Projektes unterstützt. Soweit dem Bundesministerium für Finanzen bekannt ist, liegen auch
keine Indikationen vor, dass ein solcher Antrag in Vorbereitung wäre. Ob österreichische
Lieferungen dem Projekt indirekt zugute kommen, kann seitens des Bundesministeriums für
Finanzen nicht überprüft werden.