658/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Glawischnig, Freundinnen und Freunde haben

am 26.4.2000 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 675/J betreffend ,,Aarhus -

Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeits -

beteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltan -

gelegenheiten)“ gerichtet. Ich beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

 

ad1

Aus Termingründen konnte die Vorlage der Aarhus - Konvention an das Parlament

noch nicht erfolgen.

 

ad 2

Es wurden interministerielle Koordinationssitzungen unter Einbindung von Umwelt -

Organisationen durchgeführt. Mein Ressort nahm an internationalen Workshops im

Zusammenhang mit der Aarhus - Konvention teil, um eine Umsetzung des Überein -

kommens im internationalen Gleichklang zu gewährleisten.

 

ad 3a)

Um einen möglichst breiten Konsens für die Umsetzung der Aarhus - Konvention zu

erreichen, ist es notwendig, der Diskussion mit den betroffenen Ressorts, den Län -

dern und Umweltorganisationen ausreichend Raum zu geben, um spätere Konflikte

zu verhindern und zu fundierten Lösungen zu kommen.

ad 3b)

Dem Ausgang der Diskussionen, der fachlichen Arbeit und der politischen Willens -

bildung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgegriffen werden.

 

ad 3c)

Nach der geltenden Rechtslage haben Bürgerinitiativen in UVP - Verfahren Partei -

stellung, in Bürgerbeteiligungsverfahren Beteiligtenstellung mit dem Recht auf

Akteneinsicht.

 

Der Initiativantrag 168/A zur Novellierung des UVP - G sieht eine Parteistellung für

Bürgerinitiativen in UVP - Verfahren und eine Beteiligtenstellung mit dem Recht auf

Akteneinsicht in vereinfachten Verfahren vor.

 

Von einem Abbau von Mitwirkungsrechten der Bürger kann daher nicht gesprochen

werden.

 

Die bisherige Erfahrung (bestätigt durch die Ergebnisse der Studie „Evaluation der

Verfahren nach dem UVP - G“, Stand Mai 2000) hat gezeigt, dass sich in UVP - Anla -

genverfahren bisher Bürgerinitiativen nur bei Abfallverbrennungsanlagen gebildet

haben. Für diesen Vorhabenstyp wäre auch in Zukunft eine Parteistellung für Bür -

gerinitiativen vorgesehen; in den in der Praxis relevanten UVP - Verfahren zur Ge -

nehmigung von Anlagen würde sich daher nichts ändern.

 

Davon abgesehen, sind weder die Interessen einzelner betroffener Bürger beein -

trächtigt, da die Parteistellungen der Materiengesetze vollinhaltlich aufrecht bleiben,

noch ist das Interesse des objektiven Umweltschutzes gefährdet, da durch die Aus -

weitung des Anwendungsbereiches des UVP - Regimes die Parteistellung des Um -

weltanwaltes, der Nachbarn, der Gemeinden sowie des wasserwirtschaftlichen Pla -

nungsorgans auch in Verfahren zur Genehmigung dieser zusätzlichen Vorhabens -

typen gegeben ist; insgesamt ist somit eine Ausweitung der Vertretung von Umwelt -

schutzinteressen gegeben.

ad 4

Mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Bundesministerium

für Justiz wird es noch intensive Konsultationen im Hinblick auf die Umsetzung der

Aarhus - Konvention geben.

 

ad 5a)

Die Europäischen Kommission arbeitet bereits intensiv an der Umsetzung der

Aarhus - Konvention, insbesondere an einer Änderung der UVP - Richtlinie, der IPPC -

Richtlinie und der Umweltinformationsrichtlinie. Mit Abschluss dieser Umsetzungs -

schritte wird die Konvention durch die Europäische Union ratifiziert werden. In den

diesbezüglichen internationalen Gremien wird seitens meines Hauses die österrei -

chische Position aktiv vertreten.

 

ad 5b)

Ein alsbaldiges Inkrafttreten wird angestrebt.