661/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter und Kollegen vom
26. April 2000, Nr. 647/J, betreffend der ökologischen Dimension der Kormoranproblematik
am Beispiel der aussterbenden Äschenpopulation der Enns, beehre ich mich Folgendes mit -
zuteilen:
Zu Frage 1:
Die Kormoranproblematik ist mir seit längerer Zeit bekannt.
Bezüglich der Anzahl der in Österreich 1999/2000 überwinternden Kormorane ist anzumer -
ken, dass die Zahlen 98/99 bei ca. 3800 (zwischen Inn und March) und damit etwa gleich
hoch wie 97/98 lagen, die vorläufigen Ergebnisse der Zählungen 1999/2000 zeigen rückläu -
fige Tendenz.
Dass die Äsche zu den gefährdeten Arten zählt, sollte in diesem Zusammenhang nicht außer
Acht gelassen werden.
Zu Frage 2:
Es gibt eine gesetzliche Zuständigkeit, die durch die verfassungsmäßige Kompetenzauftei -
lung geregelt ist. Diese ist bei der Frage nach der Verantwortung zu beachten und liegt in
Österreich in diesem Fall bei den
Bundesländern.
Effektvolle Maßnahmen müssen in Anbetracht der Mobilität der Kormorane auch Mitglied -
staaten übergreifend gesehen werden, wo die Zuständigkeit bei der Europäischen Union
liegt. Dem Ressort kommt dabei selbstverständlich eine verantwortungsvolle Vermittlerrolle
zu, die in der Vergangenheit stets ausgeübt wurde.
Zu den Fragen 3 und 4:
Das Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde des Bundesamtes für
Wasserwirtschaft (BAW - IGF), eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beschäftigt sich schon seit langem
intensivst mit Fragen der Fischereibiologie und Gewässerökologie und insbesondere der
Gefährdung der Äschenbestände in Österreich (siehe Österreichs Fischerei, Heft 4, April
2000). In diesem Zusammenhang betreibt das BAW - IGF auch ein langfristiges Projekt „Initi -
ativen zur Erhaltung autochthoner Äschenbestände in Österreich“.
Das BAW - IGF wurde auch auf internationaler Ebene initiativ und ist bei der Einreichung ei -
nes ersten EU - Projektes über den Schutz der Äschenbestände beteiligt.
Es wurden einschlägige Projekte - auch in Zusammenhang mit der „Österreichischen Strate -
gie zur Umsetzung des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt“ - unterstützt.
Der vom Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
initiierte „Österreichische Fischereibeirat“ (ÖFB) wird sich Bundesländer und Institutionen
übergreifend der Problematik annehmen und nachhaltige Lösungsansätze erarbeiten. Diese
sollen sowohl als Grundlage für die Gesetzgebung dienen, als auch den Fortschritt für einen
umfassenden und weitreichenden EU - Aktionsplan beschleunigen.
Zu den Fragen 5 und 6:
Grundsätzlich ist jede Vorgangsweise die zur Abwendung von Schäden zweckdienlich ist,
denkbar. Es ist derzeit davon auszugehen, dass der Österreichische Fischereibeirat bis zum
Sommer entsprechende Vorschläge
unterbreiten wird.
Zu Frage 7:
Gemäß Gewässerschutzbericht 1999 wurde der durch Kormoranfraß 1998 entstandene
Schaden mit ca. 80 Millionen ATS abgeschätzt (direkter Schaden am Fischbestand plus Li -
zenzentgang). Für das Berichtsjahr 1999 liegen die genauen Zahlen noch nicht vor.
Zu Frage 8:
In der von den Anfragestellern zitierten Publikation wird von einer Herabsetzung der ökologi -
schen Funktionsfähigkeit um eine Stufe geschrieben. Eine generelle Aussage für alle öster -
reichischen Gewässer ist ohne spezifische Untersuchungen nicht zu treffen, zweifelsohne
führt aber der Wegfall einzelner Fischarten durch äußere Einflüsse zu einer Verminderung
der natürlichen Artenvielfalt. Zu betonen ist, dass die Zuordnung der kausalität zu einem
Einzelfaktor meist sehr schwierig ist und gezielter und umfangreicher Untersuchungen ( z.B.
auch genauer Vogelzählungen ) bedarf.