666/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 670/J - NR/2000 betreffend aktuelle Entwicklungen im
Museumsquartier, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am
26. April 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1 + 2.:
Unter dem Arbeitstitel „Quartier 21“ wird im Bereich der im Rahmen der Bauphase 2 ZLl sanieren -
den Flächen (Fischer von Erlach - Trakt) des Museumsquartiers (MQ) die vom Ministerrat am
23. Oktober 1996 beschlossene Besiedlungs - und Betriebsphilosophie umgesetzt, wonach ein Teil
der nicht dauerhaft (durch Syndikats - bzw. Mietverträge) gebundenen, d. h. der noch „disponiblen
Flächen", als "Spielräume“ für temporäre und flexible Nutzung erhalten wird.
Ad 3. - 5.:
Die Geschäftsführung der Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH. ist be -
aufiragt, bis zum Jahresende auf Basis des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990 zur Errichtung einer
Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft, BGBl. 372/1990, sowie des Ministerrats -
vortrages vom 23. Oktober 1996 einen Strukturvorschlag für die Bespielung der „disponiblen
Flächen“ auszuarbeiten, der u.a. die Bereiche „Digitale Medien", „spartenübergreifende
Aktivitäten“, ein „Artist in Residence“ - Programm, weiters Theoriediskussion, Vermittlung und
Archivierung zeitgenössischer Kunst sowie
Einrichtungen des Kunst - Kommerzes abzudecken hat.
Ad 6.:
Für die Besiedlung und den nachfolgenden Betrieb ist die Museumsquartier Errichtungs - und
Betriebsgesellschaft mbH. zuständig und verantwortlich. Die Gesellschaftsanteile vertrete ich zu
75 %, der Bürgermeister der Stadt Wien zu 25 %.
Ad 7. - 10.:
Hier ist zwischen den der Stadt Wien bzw. der Leopold Museum - Privatstiftung und dem Museum
moderner Kunst Stiftung Ludwig definitiv zustehenden Flächen und solchen, die von der
Gesellschaft im Sinne des vorzitierten Ministerratsvortrages betrieben werden, zu unterscheiden.
Insbesondere auf Letztere bezieht sich auch das Gebot zur Erhaltung eines zeitgemäßen
Nutzungsmixes kleinerer und mittlerer Kultureinrichtungen, der aber im Sinne einer offenen und
kulturell flexiblen Konzeption und eines permanent kreativen Prozesses den Auftrag zur Erhaltung
von Entwicklungs - und Veränderungsmöglichkeiten mit „Spiel „ - Räumen mit umschließt.
In der Beilage befindet sich der Wortlaut dieses Ministerratsvortrages
Ad 11. + 12.
Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Gebäudeherstellung und den gebäudebezogenen Betrieb.
Dazu gibt es Kosten - und Terminpläne sowie Vorausberechnungen, die seitens der Geschäftsfüh -
rung beauftragt wurden. Der aktivitätsbezogene Aufwand liegt im Bereich der Nutzer und kann und
soll daher im Sinne größtmöglicher autonomer Selbstgestaltung und -entfaltung keinen Schranken
seitens der Gesellschaft unterliegen.
Ad 13. + 15.:
In Bezug auf die Stadt Wien gibt es einen Syndikatsvertrag und dazu gehörende Kostenvereinba -
rungen. Im Übrigen verweise ich auf das Museumsquartier - Gesetz, das die Gesellschaft
verpflichtet, den Bund finanziell nur nach Maßgabe eigener Einnahmen budgetär zu belasten, wes -
halb also im Sinne der Kostenwahrheit ein kostendeckender Mietzins aufzutragen sein wird. Ob und
in welchem Umfang die nicht der Stadt Wien bzw. dem Bund zuzurechnenden Institutionen die
kostendeckende Miete selbst tragen, hiefür Subventionen erhalten oder ein Dritter lür sie einspringt,
wird von entsprechenden Beschlüssen allfälliger Subventionsgeber und von der Bedeutung, die
etwaige Sponsoren den jeweiligen Aktivitäten zumessen, abhängig sein
Ad 14.:
Siehe Punkt 6.
Ad 6. - 20.:
Auf der Basis des Ministerratsvortrages und des auch bereits erwähnten Museumsquartier - Gesetzes
sollen Erträge bringende Unternehmungen berücksichtigt werden. Verhandlungen dazu mit
Interessenten sind erst angelaufen.
Ad 21. - 25.:
Für die zu Punkt 3. erwähnten Aktivitätsfelder kommen sicherlich auch die von Ihnen namentlich
genannten Institutionen in Betracht. Sie werden daher bei der Erstellung der Erstbesiedlungsliste
zweifellos in die Überlegungen einzubeziehen sein.
Ad 26.:
Auch dieses Prekarium wurde widerrufen (eine Ankündigung kommt bei Prekarien rein begrifflich
nicht in Betracht).
Ad 27.:
Es wird kein Wotruba - Museum im Sinne der Museumsdefinition des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes
vom 14. August 1998 über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der
Bundesmuseen (Bundesmuseen - Gesetz), BGBl. I Nr. 115/1998, geben, wohl aber ist die ständige
oder vorübergehende Präsentation von Werken dieses sehr bedeutenden österreichischen Bildhauers
und Bühnenbildners in Erwägung zu ziehen.
Ad 28.:
Die Geschäftsführung der Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH. wird den
Vorschlag der Einrichtung einer zentralen Bibliothek prüfen und den Aufsichtsrat entsprechend
informieren.
Ad 29.:
Schwerpunkt wäre sicherlich "Kunst und Kultur“.
Ad 30. - 33.:
Die Zuständigkeit und Verantwortung
dafür liegt im Bereich der Stadt Wien.
Ad 34.:
Die Zu und Abfahrt ist in den dafür geeigneten und bisher genutzten Zugängen vorgesehen. Für
den inneren Hofbereich wurde ein entsprechendes Verkehrskonzept (Schleppkurvennachweis)
ausgearbeitet.
Ad 35.:
Nach derzeitigem Planungsstand bis 31. Mai 2001.
Ad 36.:
Bis 31. Mai 2001.
Ad 37.:
Es besteht keine derartige Absicht.
Vortrag an den Ministerrat:
Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
gestattet sich, nachstehenden Bericht zum Planungsstand und zur Besied -
lungs - und Betriebsphilosophie des Museumsquartiers Wien zu geben:
Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990,
geändert durch BGBl. Nr. 252/1993, und des mit 19. August 1994 verlautbarten
Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 621/1994, hat die Museumsquartier Errichtungs - und
Betriebsges. m.b.H. im Auftrag ihrer Eigentümer (Republik Österreich 75 %,
Gemeinde Wien 25 %) einen Vorentwurfsplan für das Areal der ehemaligen
Hofstallungen Museumsquartier erstellt und im Herbst 1995 nach baubehörd -
licher Vorabklärung beim Bundesdenkmalamt eingereicht. Das Bundesdenkmalamt
formulierte in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 1996 die Bedingungen für
eine Beurteilung der musealen Fachfragen als Voraussetzung für die Zustim -
mung zum Gesamtprojekt.
Die wesentlichen Zielsetzungen des Museumsquartiers können wie folgt zusam -
mengefaßt werden:
1. Das Museumsquartier ist eine Standortgemeinschaft von Institutionen und
kulturellen und kulturell-kommerziellen Aktivitäten. Es muß
- den Anforderungen eines zeitgenössischen Kunst - und Kulturzentrums,
- der durch große typologische Vielfalt geprägten urbanen Lage an der
Stadtkante zwischen dem imperialen Hofburgkomplex und der Vor -
stadtstruktur des Spittelberges und
- der durch das Nebeneinander von denkmalgeschützten Altbauten und
Neubauten bestehenden architektonischen Situation
gerecht werden.
2. Folgende Funktionen sind dauerhaft und dementsprechend in klar
umrissenen Bereichen mit spezifisch ausgestatteten Räumen unterzu -
bringen:
Museum Moderner Kunst: Neubau für Ausstellungsräume, Infra-
struktureinrichtungen, wie Depots,
Restaurierung und Verwaltung im Altbe -
stand - Ovaltrakt;
Leopold-Museum: Neubau für Ausstellungsräume, Infra -
struktureinrichtungen im Altbestand
Fürstenhof;
Kunst - und
Ausstellungshalle: ehemalige Winterreithalle und Zubau,
Infrastruktureinrichtungen im Altbe -
stand - Ovaltrakt
Kindermuseum: Altbestand - Fürstenhof
Künstlerateliers: Altbestand - Fürstenhof
Tabakmuseum: Altbestand - Fürstenhof
Oeuvre Wotruba: Altbestand - Fischer von Erlach Trakt
Architekturzentrum: Altbestand - Staatsratshof
Naturhistorisches
Museum/Abteilung Ökologie: Altbestand - Bereich Breite
gasse/Burggasse
Der vorangeführte Nutzungsmix und die Flächenzuordnungen im Museums -
quartier wurden in den vergangenen Jahren in intensiven Abklärungspro -
zessen zwischen der Gesellschaft und den potentiellen Nutzern akkor -
diert. Insbesondere bei den beiden größten Institutionen, dem Museum
Moderner Kunst und dem Leopold -Museum, war zu beachten, daß die erfor -
derlichen Raum - und Funktionsprogramme einschließlich der notwendigen
geschlossenen Betriebsaufläufe ohne Neubauten im Altbestand allein nicht
verwirklicht werden können und deshalb neue Kubaturen geschaffen werden
müssen. Im Interesse einer Verträglichkeit der Neubauten mit der
historischen Bausubstanz wurde auf eine betriebsorganisatorisch optimale
Erfüllung des gesamten Raum - und Funktionsprogrammes in den Neubauten
verzichtet und wurden die Infrastruktureinrichtungen, wie Verwaltung,
Werkstätten, Depots in den angrenzenden Altbestand ausgelagert. Damit
können die Museumsneubauten im wesentlichen auf die im Altbestand
keinesfalls zu realisierenden Ausstellungsflächen beschränkt und die
Dimensionen der Neubauten wesentlich reduziert werden.
3. Im Sinne der offenen und kulturell flexiblen Konzeption des Museums -
quartiers sollen sich in den verbleibenden Bestandsflächen Aktivitäten
der Kunst - und Kulturszene entwickeln, die keiner besonderen umgauten
oder spezifischer Einbauten bedürfen und daher aktualisierbar bleiben,
und dazu neutral instandgesetzte Bereiche verwenden. Dieser Zielsetzung
entsprechend wurden in den letzten Jahren bereits unterschiedlichste
Kulturinstitutionen provisorisch im Museumsquartier angesiedelt, wie zum
Beispiel Kunstraum Wien, "Depot" - Zentrum für zeitgenössische Kommuni -
kation, Diskussion und Information, Tanztheater, T - Junction, usw. Diese,
ergänzende und weitere Einrichtungen sollen künftig, bedingt durch
steigenden Platzbedarf, Beendigung von Projekten, Verlagerung des Inter -
esses usw. sich im Museumsquartier nach Bedarf etablieren, erweitern
oder auch wieder abwandern und durch neue ersetzt werden. Wenn sich die
Aktivitäten verdichten und institutionalisieren, werden sie in den schon
benützten Teilflächen definitiv seßhaft werden oder in andere vorüber -
gehend belegte
Nutzungsbereiche, wie zum Beispiel das provisorische
Depot der Leopold - Museum - Privatstiftung im Fischer von Erlach - Trakt,
nachrücken können. Entwicklungs - und Veränderungsmöglichkeiten mit
"Spiel" - Räumen müssen also erhalten bleiben, und die Nutzung der
Altbauteile ist als permanent kreativer Prozeß aufzufassen.
In rechtlicher Hinsicht wird zur Gestaltung der Rechtsbeziehungen
zwischen der Museumsquartier Errichtungs - und Betriebsges. m.b.H. und
den in ihrer Struktur sehr unterschiedlichen und vielschichtigen Nutzern
der Abschluß von Mietverträgen als adäquates und flexibel einsetzbares
Rechtsinstitut gesehen.
Zur näheren Information über die Besiedlungs - und Betriebsphilosophie
des Museumsquartiers wird auf die beiliegende Stellungnahme verwiesen.
In bezug auf die Kosten des Museumsquartiers war in den seinerzeitigen
Erläuterungen zum Bundesgesetz vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990, für
das Museum Moderner Kunst, eine Kunsthalle, zentrale Institutionen und
Infrastruktureinrichtungen in einer ersten Bauetappe von Investitions -
und Planungskosten in Höhe von ca. S 1,2 Mrd. die Rede.
Zusätzlich zu diesen genannten Institutionen kommt nunmehr das Leopold -
Museum, das seinerzeit als Museum der Ideengeschichte der Öster -
reichischen Moderne" für eine zweite Phase vorgemerkt war und für das
gemäß BGBl. Nr. 621/1994 der Bund geeignete Räumlichkeiten im Museums -
quartier zur Verfügung zu stellen hat. Nach der bisher letzten Kosten -
schätzung auf Preisbasis 1995 werden die Investitions - und Planungs -
kosten für das überarbeitete, dem Bundesdenkmalamt vorgestellte Projekt
auf ca. s 2 Mrd. geschätzt, wovon ca. s 1,4 Mrd. auf den Bund und ca.
S 400 Mio. auf die Gemeinde Wien, der Rest auf Drittnutzer entfallen
werden. Unter Berücksichtigung der Inflation und der Erweiterung des
Nutzungsprogrammes stimmt diese Kostenschatzung mit den seinerzeitigen
Kostenannahmen im wesentlichen überein, wobei sämtliche Kostenangaben
immer ohne Umsatzsteuer zu verstehen sind.
Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt
sohin den
A n t r a g
der Ministerrat möge den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.