666/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 670/J - NR/2000 betreffend aktuelle Entwicklungen im

Museumsquartier, die die Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und Freunde am

26. April 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1 + 2.:

 

Unter dem Arbeitstitel „Quartier 21“ wird im Bereich der im Rahmen der Bauphase 2 ZLl sanieren -

den Flächen (Fischer von Erlach - Trakt) des Museumsquartiers (MQ) die vom Ministerrat am

23. Oktober 1996 beschlossene Besiedlungs - und Betriebsphilosophie umgesetzt, wonach ein Teil

der nicht dauerhaft (durch Syndikats - bzw. Mietverträge) gebundenen, d. h. der noch „disponiblen

Flächen", als "Spielräume“ für temporäre und flexible Nutzung erhalten wird.

 

Ad 3. - 5.:

 

Die Geschäftsführung der Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH. ist be -

aufiragt, bis zum Jahresende auf Basis des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990 zur Errichtung einer

Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft, BGBl. 372/1990, sowie des Ministerrats -

vortrages vom 23. Oktober 1996 einen Strukturvorschlag für die Bespielung der „disponiblen

Flächen“ auszuarbeiten, der u.a. die Bereiche „Digitale Medien", „spartenübergreifende

Aktivitäten“, ein „Artist in Residence“ - Programm, weiters Theoriediskussion, Vermittlung und

Archivierung zeitgenössischer Kunst sowie Einrichtungen des Kunst - Kommerzes abzudecken hat.

Ad 6.:

 

Für die Besiedlung und den nachfolgenden Betrieb ist die Museumsquartier Errichtungs - und

Betriebsgesellschaft mbH. zuständig und verantwortlich. Die Gesellschaftsanteile vertrete ich zu

75 %, der Bürgermeister der Stadt Wien zu 25 %.

 

Ad 7. - 10.:

 

Hier ist zwischen den der Stadt Wien bzw. der Leopold Museum - Privatstiftung und dem Museum

moderner Kunst Stiftung Ludwig definitiv zustehenden Flächen und solchen, die von der

Gesellschaft im Sinne des vorzitierten Ministerratsvortrages betrieben werden, zu unterscheiden.

Insbesondere auf Letztere bezieht sich auch das Gebot zur Erhaltung eines zeitgemäßen

Nutzungsmixes kleinerer und mittlerer Kultureinrichtungen, der aber im Sinne einer offenen und

kulturell flexiblen Konzeption und eines permanent kreativen Prozesses den Auftrag zur Erhaltung

von Entwicklungs - und Veränderungsmöglichkeiten mit „Spiel „ - Räumen mit umschließt.

 

In der Beilage befindet sich der Wortlaut dieses Ministerratsvortrages

 

Ad 11. + 12.

 

Die Gesellschaft ist verantwortlich für die Gebäudeherstellung und den gebäudebezogenen Betrieb.

Dazu gibt es Kosten - und Terminpläne sowie Vorausberechnungen, die seitens der Geschäftsfüh -

rung beauftragt wurden. Der aktivitätsbezogene Aufwand liegt im Bereich der Nutzer und kann und

soll daher im Sinne größtmöglicher autonomer Selbstgestaltung und -entfaltung keinen Schranken

seitens der Gesellschaft unterliegen.

 

Ad 13. + 15.:

 

In Bezug auf die Stadt Wien gibt es einen Syndikatsvertrag und dazu gehörende Kostenvereinba -

rungen. Im Übrigen verweise ich auf das Museumsquartier - Gesetz, das die Gesellschaft

verpflichtet, den Bund finanziell nur nach Maßgabe eigener Einnahmen budgetär zu belasten, wes -

halb also im Sinne der Kostenwahrheit ein kostendeckender Mietzins aufzutragen sein wird. Ob und

in welchem Umfang die nicht der Stadt Wien bzw. dem Bund zuzurechnenden Institutionen die

kostendeckende Miete selbst tragen, hiefür Subventionen erhalten oder ein Dritter lür sie einspringt,

wird von entsprechenden Beschlüssen allfälliger Subventionsgeber und von der Bedeutung, die

etwaige Sponsoren den jeweiligen Aktivitäten zumessen, abhängig sein

 

Ad 14.:

 

Siehe Punkt 6.

Ad 6. - 20.:

 

Auf der Basis des Ministerratsvortrages und des auch bereits erwähnten Museumsquartier - Gesetzes

sollen Erträge bringende Unternehmungen berücksichtigt werden. Verhandlungen dazu mit

Interessenten sind erst angelaufen.

 

Ad 21. - 25.:

 

Für die zu Punkt 3. erwähnten Aktivitätsfelder kommen sicherlich auch die von Ihnen namentlich

genannten Institutionen in Betracht. Sie werden daher bei der Erstellung der Erstbesiedlungsliste

zweifellos in die Überlegungen einzubeziehen sein.

 

Ad 26.:

 

Auch dieses Prekarium wurde widerrufen (eine Ankündigung kommt bei Prekarien rein begrifflich

nicht in Betracht).

 

Ad 27.:

 

Es wird kein Wotruba - Museum im Sinne der Museumsdefinition des § 2 Abs. 1 des Bundesgesetzes

vom 14. August 1998 über die Rechtsstellung, Errichtung, Organisation und Erhaltung der

Bundesmuseen (Bundesmuseen - Gesetz), BGBl. I Nr. 115/1998, geben, wohl aber ist die ständige

oder vorübergehende Präsentation von Werken dieses sehr bedeutenden österreichischen Bildhauers

und Bühnenbildners in Erwägung zu ziehen.

 

Ad 28.:

 

Die Geschäftsführung der Museumsquartier - Errichtungs - und Betriebsgesellschaft mbH. wird den

Vorschlag der Einrichtung einer zentralen Bibliothek prüfen und den Aufsichtsrat entsprechend

informieren.

 

Ad 29.:

 

Schwerpunkt wäre sicherlich "Kunst und Kultur“.

 

Ad 30. - 33.:

 

Die Zuständigkeit und Verantwortung dafür liegt im Bereich der Stadt Wien.

Ad 34.:

 

Die Zu und Abfahrt ist in den dafür geeigneten und bisher genutzten Zugängen vorgesehen. Für

den inneren Hofbereich wurde ein entsprechendes Verkehrskonzept (Schleppkurvennachweis)

ausgearbeitet.

 

Ad 35.:

 

Nach derzeitigem Planungsstand bis 31. Mai 2001.

 

Ad 36.:

 

Bis 31. Mai 2001.

 

Ad 37.:

 

Es besteht keine derartige Absicht.

Vortrag an den Ministerrat:

 

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

gestattet sich, nachstehenden Bericht zum Planungsstand und zur Besied -

lungs - und Betriebsphilosophie des Museumsquartiers Wien zu geben:

 

Auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990,

geändert durch BGBl. Nr. 252/1993, und des mit 19. August 1994 verlautbarten

Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 621/1994, hat die Museumsquartier Errichtungs - und

Betriebsges. m.b.H. im Auftrag ihrer Eigentümer (Republik Österreich 75 %,

Gemeinde Wien 25 %) einen Vorentwurfsplan für das Areal der ehemaligen

Hofstallungen Museumsquartier erstellt und im Herbst 1995 nach baubehörd -

licher Vorabklärung beim Bundesdenkmalamt eingereicht. Das Bundesdenkmalamt

formulierte in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 1996 die Bedingungen für

eine Beurteilung der musealen Fachfragen als Voraussetzung für die Zustim -

mung zum Gesamtprojekt.

 

Die wesentlichen Zielsetzungen des Museumsquartiers können wie folgt zusam -

mengefaßt werden:

 

1. Das Museumsquartier ist eine Standortgemeinschaft von Institutionen und

    kulturellen und kulturell-kommerziellen Aktivitäten. Es muß

 

- den Anforderungen eines zeitgenössischen Kunst - und Kulturzentrums,

-  der durch große typologische Vielfalt geprägten urbanen Lage an der

   Stadtkante zwischen dem imperialen Hofburgkomplex und der Vor -

   stadtstruktur des Spittelberges und

- der durch das Nebeneinander von denkmalgeschützten Altbauten und

   Neubauten bestehenden architektonischen Situation

 

 

   gerecht werden.

2. Folgende Funktionen sind dauerhaft und dementsprechend in klar

    umrissenen Bereichen mit spezifisch ausgestatteten Räumen unterzu -

    bringen:

 

 

Museum Moderner Kunst:               Neubau für Ausstellungsräume, Infra-

                                                             struktureinrichtungen, wie Depots,

                                                             Restaurierung und Verwaltung im Altbe -

                                                             stand - Ovaltrakt;

 

Leopold-Museum:                              Neubau für Ausstellungsräume, Infra -

                                                             struktureinrichtungen im Altbestand

                                                             Fürstenhof;

 

Kunst - und

Ausstellungshalle:                             ehemalige Winterreithalle und Zubau,

                                                             Infrastruktureinrichtungen im Altbe -

                                                             stand - Ovaltrakt

 

Kindermuseum:                                Altbestand - Fürstenhof

 

Künstlerateliers:                               Altbestand - Fürstenhof

 

Tabakmuseum:                                 Altbestand - Fürstenhof

 

Oeuvre Wotruba:                             Altbestand - Fischer von Erlach Trakt

 

Architekturzentrum:                           Altbestand - Staatsratshof

 

Naturhistorisches

Museum/Abteilung Ökologie:          Altbestand - Bereich Breite

                                                             gasse/Burggasse

   Der vorangeführte Nutzungsmix und die Flächenzuordnungen im Museums -

   quartier wurden in den vergangenen Jahren in intensiven Abklärungspro -

   zessen zwischen der Gesellschaft und den potentiellen Nutzern akkor -

   diert. Insbesondere bei den beiden größten Institutionen, dem Museum

   Moderner Kunst und dem Leopold -Museum, war zu beachten, daß die erfor -

   derlichen Raum - und Funktionsprogramme einschließlich der notwendigen

   geschlossenen Betriebsaufläufe ohne Neubauten im Altbestand allein nicht

   verwirklicht werden können und deshalb neue Kubaturen geschaffen werden

   müssen. Im Interesse einer Verträglichkeit der Neubauten mit der

   historischen Bausubstanz wurde auf eine betriebsorganisatorisch optimale

   Erfüllung des gesamten Raum - und Funktionsprogrammes in den Neubauten

   verzichtet und wurden die Infrastruktureinrichtungen, wie Verwaltung,

   Werkstätten, Depots in den angrenzenden Altbestand ausgelagert. Damit

    können die Museumsneubauten im wesentlichen auf die im Altbestand

    keinesfalls zu realisierenden Ausstellungsflächen beschränkt und die

    Dimensionen der Neubauten wesentlich reduziert werden.

3. Im Sinne der offenen und kulturell flexiblen Konzeption des Museums -

    quartiers sollen sich in den verbleibenden Bestandsflächen Aktivitäten

    der Kunst - und Kulturszene entwickeln, die keiner besonderen umgauten

    oder spezifischer Einbauten bedürfen und daher aktualisierbar bleiben,

    und dazu neutral instandgesetzte Bereiche verwenden. Dieser Zielsetzung

    entsprechend wurden in den letzten Jahren bereits unterschiedlichste

    Kulturinstitutionen provisorisch im Museumsquartier angesiedelt, wie zum

    Beispiel Kunstraum Wien, "Depot" - Zentrum für zeitgenössische Kommuni -

    kation, Diskussion und Information, Tanztheater, T - Junction, usw. Diese,

    ergänzende und weitere Einrichtungen sollen künftig, bedingt durch

    steigenden Platzbedarf, Beendigung von Projekten, Verlagerung des Inter -

    esses usw. sich im Museumsquartier nach Bedarf etablieren, erweitern

    oder auch wieder abwandern und durch neue ersetzt werden. Wenn sich die

    Aktivitäten verdichten und institutionalisieren, werden sie in den schon

    benützten Teilflächen definitiv seßhaft werden oder in andere vorüber -

    gehend belegte Nutzungsbereiche, wie zum Beispiel das provisorische

Depot der Leopold - Museum - Privatstiftung im Fischer von Erlach - Trakt,

nachrücken können. Entwicklungs - und Veränderungsmöglichkeiten mit

"Spiel" - Räumen müssen also erhalten bleiben, und die Nutzung der

Altbauteile ist als permanent kreativer Prozeß aufzufassen.

 

In rechtlicher Hinsicht wird zur Gestaltung der Rechtsbeziehungen

zwischen der Museumsquartier Errichtungs - und Betriebsges. m.b.H. und

den in ihrer Struktur sehr unterschiedlichen und vielschichtigen Nutzern

der Abschluß von Mietverträgen als adäquates und flexibel einsetzbares

Rechtsinstitut gesehen.

 

Zur näheren Information über die Besiedlungs - und Betriebsphilosophie

des Museumsquartiers wird auf die beiliegende Stellungnahme verwiesen.

 

In bezug auf die Kosten des Museumsquartiers war in den seinerzeitigen

Erläuterungen zum Bundesgesetz vom 7. Juni 1990, BGBl. Nr. 372/1990, für

das Museum Moderner Kunst, eine Kunsthalle, zentrale Institutionen und

Infrastruktureinrichtungen in einer ersten Bauetappe von Investitions -

und Planungskosten in Höhe von ca. S 1,2 Mrd. die Rede.

 

Zusätzlich zu diesen genannten Institutionen kommt nunmehr das Leopold -

Museum, das seinerzeit als Museum der Ideengeschichte der Öster -

reichischen Moderne" für eine zweite Phase vorgemerkt war und für das

gemäß BGBl. Nr. 621/1994 der Bund geeignete Räumlichkeiten im Museums -

quartier zur Verfügung zu stellen hat. Nach der bisher letzten Kosten -

schätzung auf Preisbasis 1995 werden die Investitions - und Planungs -

kosten für das überarbeitete, dem Bundesdenkmalamt vorgestellte Projekt

auf ca. s 2 Mrd. geschätzt, wovon ca. s 1,4 Mrd. auf den Bund und ca.

S 400 Mio. auf die Gemeinde Wien, der Rest auf Drittnutzer entfallen

werden. Unter Berücksichtigung der Inflation und der Erweiterung des

Nutzungsprogrammes stimmt diese Kostenschatzung mit den seinerzeitigen

Kostenannahmen im wesentlichen überein, wobei sämtliche Kostenangaben

immer ohne Umsatzsteuer zu verstehen sind.

Die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt

sohin den

 

                                                               A n t r a g

 

der Ministerrat möge den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen.