67/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 64/J - NR/1999, betreffend Wettbewerbsverluste
der Postdirektion Innsbruck aufgrund massiver Personalkürzungen, die die Abgeordneten Mag.
Trattner und Kollegen am 18. November 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:
Wie bereits mehrmals in parlamentarischen Anfragen dargelegt, ist mit Inkrafttreten des
Postgesetzes 1997 am 1. Jänner 1998 die vollständige Trennung der hoheitlichen von den
betrieblichen Funktionen in der Postverwaltung erfolgt, weshalb die vorliegenden Fragen nicht
Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG sind.
Zu Ihrer Anfrage erlaube ich mir aber im Allgemeinen folgendes zu bemerken:
Die Verpflichtung zur flächendeckenden, ständigen Versorgung der Bevölkerung mit
Postdienstleistungen ist der PTA im Postgesetz auferlegt (Universaldienst, vgl. § 4 Postgesetz).
Den Bedürfnissen der Kunden muss insbesonders durch eine entsprechende Dichte an Abhol -
und Zugangspunkten entsprochen werden. Derzeit wird in meinem Ressort eine
Universaldienstverordnung erarbeitet, welche diese generelle Verpflichtung genauer regeln
soll, und zwar durch Vorschriften über Laufzeiten, Zustellfrequenz, Anzahl an Briefkästen und
Postämter. Dabei werden neben geografischen Gegebenheiten und technischen Entwicklungen
vor allem auch Kundenbedürfnisse berücksichtigt werden.