67/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 64/J - NR/1999, betreffend Wettbewerbsverluste

der Postdirektion Innsbruck aufgrund massiver Personalkürzungen, die die Abgeordneten Mag.

Trattner und Kollegen am 18. November 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie

folgt zu beantworten:

 

Wie bereits mehrmals in parlamentarischen Anfragen dargelegt, ist mit Inkrafttreten des

Postgesetzes 1997 am 1. Jänner 1998 die vollständige Trennung der hoheitlichen von den

betrieblichen Funktionen in der Postverwaltung erfolgt, weshalb die vorliegenden Fragen nicht

Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B - VG sind.

 

Zu Ihrer Anfrage erlaube ich mir aber im Allgemeinen folgendes zu bemerken:

 

Die Verpflichtung zur flächendeckenden, ständigen Versorgung der Bevölkerung mit

Postdienstleistungen ist der PTA im Postgesetz auferlegt (Universaldienst, vgl. § 4 Postgesetz).

Den Bedürfnissen der Kunden muss insbesonders durch eine entsprechende Dichte an Abhol -

und Zugangspunkten entsprochen werden. Derzeit wird in meinem Ressort eine

Universaldienstverordnung erarbeitet, welche diese generelle Verpflichtung genauer regeln

soll, und zwar durch Vorschriften über Laufzeiten, Zustellfrequenz, Anzahl an Briefkästen und

Postämter. Dabei werden neben geografischen Gegebenheiten und technischen Entwicklungen

vor allem auch Kundenbedürfnisse berücksichtigt werden.