670/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

 

der Anfrage der Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

vom 26. April 2000, Nr. 689/J,

betreffend die Einstellung von behinderten Menschen

nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen

 

Es trifft zu, dass auch der öffentliche Dienst der im Behinderteneinstellungsgesetz

(BEinstG) verankerten Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt. lch

darf allerdings einleitend darauf hinweisen, dass in meinem Ressort weit mehr

behinderte Menschen arbeiten, als dies der gesetzlichen Einstellungsverpflichtung

entsprechen würde.

 

Zu den Fragen 1 bis 4

 

Zum Stichtag 1. April 2000 waren in meinem Ressort 2.606 MitarbeiterInnen

beschäftigt. Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit

und Generationen betrug 89. Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt jedoch 430

begünstigte Behinderte auf die Pflichtzahl anrechenbar. Dies entspricht einer

Übererfüllung von 341.