670/AB XXI.GP
der Anfrage der Abg. Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
vom 26. April 2000, Nr. 689/J,
betreffend die Einstellung von behinderten Menschen
nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen
Es trifft zu, dass auch der öffentliche Dienst der im Behinderteneinstellungsgesetz
(BEinstG) verankerten Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommt. lch
darf allerdings einleitend darauf hinweisen, dass in meinem Ressort weit mehr
behinderte Menschen arbeiten, als dies der gesetzlichen Einstellungsverpflichtung
entsprechen würde.
Zu den Fragen 1 bis 4
Zum Stichtag 1. April 2000 waren in meinem Ressort 2.606 MitarbeiterInnen
beschäftigt. Die Pflichtzahl im Bereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit
und Generationen betrug 89. Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt jedoch 430
begünstigte Behinderte auf die Pflichtzahl anrechenbar. Dies entspricht einer
Übererfüllung von 341.