672/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

26. April 2000 unter der Nr. 686/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungs -

gesetz“ gerichtet. Diese beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Der für die Ermittlung der Pflichtzahl nach dem Behinderteneinstellungsgesetz maßgebliche

Personalstand betrug für den Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung

26.681 Bedienstete.

 

Zu 2 und 3:

 

Zum Stichtag 1. April 2000 betrug die Pflichtzahl 1.041, wovon 192 Pflichtstellen nicht

besetzt waren.

 

Zu 4:

 

Mein Ressort ist selbstverständlich immer bemüht, eine möglichst hohe Zahl begünstigter

Behinderter zu beschäftigen. So konnten bis zum Inkrafttreten der Behinderteneinstellungs -

gesetznovelle, die mit 1. Juli 1992 eine Änderung des Berechnungsmodus der Pflichtstellen

bewirkt hat, stets mehr Behinderte beschäftigt werden, als der Pflichtzahl entsprach. Beim

Bundesministerium für Landesverteidigung ist aber speziell zu berücksichtigen, dass

Behinderte praktisch nur auf zivilen Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, da Eigenart

bzw. Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit voraus -

setzen.