675/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 682/J - NR/2000 betreffend Einstellung von behin -

derten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Ressortbereich, die die Abgeord -

neten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 26. April 2000 an mich richteten, wird

wie folgt beantwortet:

 

Ad 1:

 

Im Bereich Verwaltungsbereich Bildung und Kultur waren am Stichtag 1. April 2000 50.544

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Verwaltungsbereich Wissenschaft 19.632 Mitarbeiter/innen

beschäftigt.

 

Ad 2:

 

Mit Stand 1. April 2000 lag die ermittelte Pflichtzahl für den Verwaltungsbereich Bildung und

Kultur bei 2.006, für den Verwaltungsbereich Wissenschaft bei 771.

 

Ad 3:

 

Am 1. April 2000 betrug die Zahl der offenen Pflichtstellen im Verwaltungsbereich Bildung und

Kultur 1.515, im Verwaltungsbereich Wissenschaft 272.

Ad 4:

 

Ich muss in diesem Zusammenhang wie schon meine Vorgänger wiederum darauf hinweisen,

dass gerade der Bildungsbereich zu jenen sehr personalintensiven Bereichen gehört, die auf

Grund der betriebs - und aufgabenspezifischen Voraussetzungen die Beschäftigung begünstigter

Invalider nur in eingeschränktem Umfang zulassen. Darüber hinaus ist in meinem Ressort noch

auf folgenden Umstand zu verweisen: Gemäß § 53 Abs. 2 Z 6 Beamten - Dienstrechtsgesetz 1979

ist der Bedienstete verpflichtet, den Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs. 1 oder 2 des Behin -

derteneinstellungsgesetzes zu melden. Auf Grund eines solchen Bescheides hat der Beamte An -

spruch auf Zusatzurlaub.

 

Dies trifft jedoch nicht auf Lehrer zu. Da so hin kein dienstrechtlicher Vorteil aus der Behinde -

rung gegeben ist und allenfalls dienstrechtliche Nachteile befürchtet werden, ist anzunehmen,

dass dieser Meldepflicht nicht in vollem Umfang nachkommen wird. Es wurde daher schon eini -

ge Male eindringlich auf die gesetzlich normierte Mitteilungspflicht hingewiesen und die Lehrer

wurden gebeten, dieser Verpflichtung nachzukommen; dies unter der gleichzeitigen Zusiche -

rung, dass durch den Umstand der Behinderung keinerlei dienstrechtliche Nachteile zu erwarten

sind.

 

Trotz der für den Bereich meines Ressorts dargelegten Probleme wird selbstverständlich ge -

trachtet, die Anzahl der behinderten Beschäftigten deutlich zu erhöhen. Dies geschieht einerseits

durch generelle Weisungen - vor allem auch an die Landesschulräte - andererseits durch Prü -

fung individueller Ansuchen.

 

Weiters ist festzuhalten, dass seit vielen Jahren die Errichtung behindertengerechter Schulgebäu -

de zum Neubaustandard für Bundesschulen zählt; dieser Standard wird auch bei Generalsanie -

rungen alter Gebäude angewendet. Es wurde daher bei allen Landesschulbereichen eine genü -

gende Anzahl von Schulen gegründet, um gehbehinderten Lehrer/innen (und Schüler/innen) die

entsprechenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Gegenüber dem Jahr 1995 sind bereits insofern Erfolge eingetreten, als die Anzahl der beschäf -

tigten begünstigen Behinderten von 1995: 329, 1996: 381, 1997: 403, 1998: 428, 1999: 484 und

zum Stichtag 1.4.2000: 491 angestiegen ist. Außerdem wird im Bereich der Zentralleitung die

Pflichtzahl 13 um 33 übertroffen.

 

Was den Verwaltungsbereich Wissenschaft anlangt, ist anzumerken, dass die Erstattung der Vor -

schläge für die Aufnahme von Bediensteten bei den auch personell größten Dienststellen (Uni -

versitäten, Universitäten der Künste) in den autonomen Wirkungsbereich dieser Dienststellen

fällt. Trotzdem wurde seitens des Ressorts immer wieder darauf hingewiesen, dass sich die

Dienststellen die Mitarbeit der Arbeitsmarktverwaltung sichern und auch prüfen sollen, ob bei

der Nachbesetzung freier Planstellen die Beschäftigung behinderter Personen möglich ist.

 

In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Einsatz behinderter Mitarbeiter

auch hier in vielen Bereichen kaum bzw. nur mit erheblichen Einschränkungen möglich ist (Wis -

senschafter in technischen Gebieten, Ärzte im Klinikbetrieb, allgemeine Universitätsbedienstete

bei Gebäudearbeiten usw.).

 

Jedenfalls werden die Dienststellen mit dem nächsten in Stellenplan- bzw. Nachbesetzungsan -

gelegenheiten ergehenden Rundschreiben neuerlich um Berücksichtigung der angesprochenen

Personengruppe ersucht werden.