677/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 646/J betreffend Klärung

von Förderungsversprechungen, welche die Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossen am

26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im genannten Zeitraum gelangten folgende ERP-Mittel zur Auszahlung:

 

Jahr      ausbezahltes ERP - Kreditvolumen         Barwert d. ausbezahlten ERP-Kreditvolumen

                                 (in ATS Mio.)                                                      (in ATS Mio.)

1995                             720                                                                             95

1996                          1.280                                                                           126

1997                          1.050                                                                           131

1998                          1.670                                                                           194

1999                          1.680                                                                           171

                              ________                                                                     ________

                                  6.400                                                                           717

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die folgende Übersicht listet die ausbezahlten ERP - Kreditmittel (in ATS Mio.) im Rahmen

der EU - Ziel - Programme bzw. außerhalb während des Zeitraumes 1995 - 1999 auf:

Bereich                                             ausbezahltes                                  Barwert d. ausbezahlten

                                                    ERP - Kreditvolumen                         ERP-Kreditvolumen (p.a.)

 

Projekte in den Ziel-Gebieten mit

EU - Kofinanzierung (=EU-Projekte)  3.400                                                            381 (76,2)

 

Projekte in den Ziel-Gebieten ohne

EU - Kofinanzierung (nur nationale

Förderung)                                            2.300                                                            258 (51,6)

 

Projekte außerhalb der Ziel - Gebiete     700                                                               78 (15,6)

                                                            ________                                                      ________

                                                              6.400                                                            717(143,4)

 

 

Das bedeutet, dass rd. 60 % aller ausbezahlten ERP - Kredite in den Ziel - Gebieten zur EU -

Kofinanzierung herangezogen wurden, über alle ausbezahlten ERP - Kredite hinweg betrug der

Anteil der ERP - Kredite mit EU - Kofinanzierung rd. 53 %.

 

Weiters kann festgehalten werden, dass der Großteil - fast 90 % - der ausbezahlten ERP -

Kredite an Unternehmen mit Standort in einem Ziel - Gebiet floss; nur rd. ATS 700 Mio. an

ERP - Krediten wurden an Unternehmen mit Standort außerhalb der Ziel - Gebiete vergeben.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Der Barwert von ATS 68 Mio. entspricht einem ERP - Kreditvolumen von rd. ATS 450 - 500

Mio. (abhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt sowie der

zukünftigen Konditionengestaltung bei den ERP - Krediten).

Antwort zu den Punkten 3, 4, 6 und 7 der Anfrage:

 

 

Der Bundesanteil am neuen Ziel - 2 - Programm (2000 - 2006) für die Steiermark beträgt, wie in

der parlamentarischen Anfrage festgehalten, max. ATS 120 Mio. Ein Teil dieses Betrages

betrifft ERP - Kredite. Da keine fixen Vereinbarungen auf Ebene der einzelnen Richtlinien

getroffen wurden, wird von diesen ATS 120 Mio. voraussichtlich ein barwertmäßiger Betrag

von rund ATS 20 - 25 Mio. auf ERP - Kredite entfallen.

Ein zusätzliches, darüber hinausgehendes ERP - Kreditvolumen mit einem Barwert von

ATS 68 Mio. wird pro Jahr reserviert - für Projekte im Zielgebiet, die den ERP - Richtlinien

entsprechen. Bei Vorlage entsprechender Projekte kommt dieser Betrag auch zur Auszahlung.

 

Insgesamt wird somit von Seiten des ERP - Fonds ein Betrag von rd. ATS 90 Mio. (Barwert)

für Projekte im Ziel - 2 - Gebiet Steiermark pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen

reserviert. Damit wird den steirischen Unternehmen auch in den nächsten Jahren ein

erhebliches Volumen an ERP - Förderungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Nach Maßgabe der im ERP - Jahresprogramm verfügbaren Mittel könnten eventuell auch

weitere Projekte gefördert werden.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

 

Die Unterschiede in den Auszahlungsmodalitäten für die Unternehmen bei ERP - Mitteln und

anderen Ziel - 2 - Förderungen bestehen vor allem in den unterschiedlichen Richtlinien, die

dabei zur Anwendung kommen. So sehen die eingesetzten Förderungsrichtlinien im Ziel - 2 -

Gebiet Steiermark unterschiedlich hohe Zinssätze, Auszahlungstermine, Berichtspflichten

und andere Voraussetzungen für die Auszahlung vor. Die Auszahlung der Bundesmittel

erfolgt daher nach den Richtlinien von den dafür vorgesehenen Institutionen. Die Auszahlung

der Strukturfondsmittel erfolgt über die Zahlstelle, wie es in den Strukturfondsverordnungen

gefordert wird. Diese Mittel unterliegen der Kontrolle durch die Europäische Kommission.

 

Beim ERP - Kredit handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, bei der EU - Förderung um

einen Zuschuss.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

 

Zusätzlich zu einem ERP - Kredit können auch andere Förderungen von Seiten der einzelnen

potentiellen ERP - Förderungsnehmer beantragt/beansprucht werden, vorausgesetzt, dass

einerseits die Bestimmungen des EU - Wettbewerbsrechts bezüglich maximal erlaubter

barwertmäßiger Förderung für das konkrete Projekt eingehalten werden und andererseits die

in den Programmdokumenten für die neue EU - Strukturfondsperiode (EPPD Einheitliches

Programmplanungsdokument, EZP = Ergänzung zur Programmplanung) festgelegten

Bestimmungen beachtet werden.