677/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 646/J betreffend Klärung
von Förderungsversprechungen, welche die Abgeordneten Dr. Kräuter und Genossen am
26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Im genannten Zeitraum gelangten folgende ERP-Mittel zur Auszahlung:
Jahr ausbezahltes ERP - Kreditvolumen Barwert d. ausbezahlten ERP-Kreditvolumen
(in ATS Mio.) (in ATS Mio.)
1995 720 95
1996 1.280 126
1997 1.050 131
1998 1.670 194
1999 1.680 171
________ ________
6.400 717
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die folgende Übersicht listet die ausbezahlten ERP - Kreditmittel (in ATS Mio.) im Rahmen
der EU - Ziel - Programme bzw. außerhalb während des Zeitraumes 1995 - 1999 auf:
Bereich ausbezahltes Barwert d. ausbezahlten
ERP - Kreditvolumen ERP-Kreditvolumen (p.a.)
Projekte in den Ziel-Gebieten mit
EU - Kofinanzierung (=EU-Projekte) 3.400 381 (76,2)
Projekte in den Ziel-Gebieten ohne
EU - Kofinanzierung (nur nationale
Förderung) 2.300 258 (51,6)
Projekte außerhalb der Ziel - Gebiete 700 78 (15,6)
________ ________
6.400 717(143,4)
Das bedeutet, dass rd. 60 % aller ausbezahlten ERP - Kredite in den Ziel - Gebieten zur EU -
Kofinanzierung herangezogen wurden, über alle ausbezahlten ERP - Kredite hinweg betrug der
Anteil der ERP - Kredite mit EU - Kofinanzierung rd. 53 %.
Weiters kann festgehalten werden, dass der Großteil - fast 90 % - der ausbezahlten ERP -
Kredite an Unternehmen mit Standort in einem Ziel - Gebiet floss; nur rd. ATS 700 Mio. an
ERP - Krediten wurden an Unternehmen mit Standort außerhalb der Ziel - Gebiete vergeben.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Der Barwert von ATS 68 Mio. entspricht einem ERP - Kreditvolumen von rd. ATS 450 - 500
Mio. (abhängig von der Entwicklung des Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt sowie der
zukünftigen Konditionengestaltung bei den
ERP - Krediten).
Antwort zu den Punkten 3, 4, 6 und 7 der Anfrage:
Der Bundesanteil am neuen Ziel - 2 - Programm (2000 - 2006) für die Steiermark beträgt, wie in
der parlamentarischen Anfrage festgehalten, max. ATS 120 Mio. Ein Teil dieses Betrages
betrifft ERP - Kredite. Da keine fixen Vereinbarungen auf Ebene der einzelnen Richtlinien
getroffen wurden, wird von diesen ATS 120 Mio. voraussichtlich ein barwertmäßiger Betrag
von rund ATS 20 - 25 Mio. auf ERP - Kredite entfallen.
Ein zusätzliches, darüber hinausgehendes ERP - Kreditvolumen mit einem Barwert von
ATS 68 Mio. wird pro Jahr reserviert - für Projekte im Zielgebiet, die den ERP - Richtlinien
entsprechen. Bei Vorlage entsprechender Projekte kommt dieser Betrag auch zur Auszahlung.
Insgesamt wird somit von Seiten des ERP - Fonds ein Betrag von rd. ATS 90 Mio. (Barwert)
für Projekte im Ziel - 2 - Gebiet Steiermark pro Jahr unter bestimmten Voraussetzungen
reserviert. Damit wird den steirischen Unternehmen auch in den nächsten Jahren ein
erhebliches Volumen an ERP - Förderungen zur Verfügung gestellt werden.
Nach Maßgabe der im ERP - Jahresprogramm verfügbaren Mittel könnten eventuell auch
weitere Projekte gefördert werden.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Die Unterschiede in den Auszahlungsmodalitäten für die Unternehmen bei ERP - Mitteln und
anderen Ziel - 2 - Förderungen bestehen vor allem in den unterschiedlichen Richtlinien, die
dabei zur Anwendung kommen. So sehen die eingesetzten Förderungsrichtlinien im Ziel - 2 -
Gebiet Steiermark unterschiedlich hohe Zinssätze, Auszahlungstermine, Berichtspflichten
und andere Voraussetzungen für die Auszahlung vor. Die Auszahlung der Bundesmittel
erfolgt daher nach den Richtlinien von den dafür vorgesehenen Institutionen. Die Auszahlung
der Strukturfondsmittel erfolgt über die Zahlstelle, wie es in den Strukturfondsverordnungen
gefordert wird. Diese Mittel unterliegen der Kontrolle durch die Europäische Kommission.
Beim ERP - Kredit handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit, bei der EU - Förderung um
einen Zuschuss.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Zusätzlich zu einem ERP - Kredit können auch andere Förderungen von Seiten der einzelnen
potentiellen ERP - Förderungsnehmer beantragt/beansprucht werden, vorausgesetzt, dass
einerseits die Bestimmungen des EU - Wettbewerbsrechts bezüglich maximal erlaubter
barwertmäßiger Förderung für das konkrete Projekt eingehalten werden und andererseits die
in den Programmdokumenten für die neue EU - Strukturfondsperiode (EPPD Einheitliches
Programmplanungsdokument, EZP = Ergänzung zur Programmplanung) festgelegten
Bestimmungen beachtet werden.