679/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 660/3 betreffend
Frauenanteile in Leitungsfunktionen des Arbeitsmarktservice sowie der gesetzlichen
Interessenvertretungen, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am
26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Unter Berücksichtigung der Fluktuationserwartung wird in einem vom Vorstand des
Arbeitsmarktservice (AMS) im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes
genehmigten Frauenförderplan mit einer Gültigkeit vom 1.1.2000 bis 31.12.2001 davon
ausgegangen, dass in dieser Periode 35 von den insgesamt 507 Leitungspositionen im
Rahmen von Ausschreibungen besetzt werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Meinem Ressort liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die im Frauenförderungsplan des
AMS quantifizierte Zielvereinbarung nicht umgesetzt werden soll (Anhang 1).
Antwort zu Punkt 3der Anfrage:
Innerhalb des AMS werden bereits jetzt alle Ausschreibungen so formuliert, dass
personenbezogene Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form genannt sind.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Mit 31.12.1999 beträgt der Frauenanteil in Führungspositionen 30,2 %.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gemäß Frauenförderungsplan 2000 beträgt die Zielvorgabe 32,9 % (Anhang Tabelle 1).
Die Leitungen der Regionalen Geschäftsstellen sind derzeit zu 25,5 % mit Frauen
besetzt. Auf Ebene der Abteilungsleitungen in den Regionalen Geschäftsstellen beträgt
der Frauenanteil 38,5 %.
Die Zusammensetzung der Regionalbeiräte ist im AMSG geregelt. Die vom AMS
bestellten Mitglieder ergeben sich aus den Funktionsbesetzungen des AMS. Die
Bestellung der weiteren Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der
Sozialpartnerorganisationen. Auf diese
Vorschläge hat das AMS keinen Einfluss.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Die Zielvereinbarungen sehen einen Frauenanteil vor, der kontinuierlich erhöht wird.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ja. Siehe Anhang 2.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Ja.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Aufgrund der Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens wurde der Bestqualifizierte mit
der genannten Funktion betraut.
Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:
Die Bewerberinnen für die Funktion der stellvertretenden Landesgeschäftsführung des
AMS Oberösterreich und des AMS Tirol erfüllten nicht die in der Ausschreibung
vorausgesetzten Anforderungen. Daher wurde von einem Vorstellungsgespräch
abgesehen.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Der Frauenanteil in den Leitungsfunktionen der
Wirtschaftskammer beträgt in
Wien 18 %
Niederösterreich 20 %
Oberösterreich 15 %
Salzburg 10,5%
Tirol 7 %
Vorarlberg 19 %
Kärnten 12,5%
Steiermark 16 %
Burgenland 17 % und in der
WKÖ 10 %.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Die Ausschreibung von Leitungsfunktionen effolgt extern und in der
Wirtschaftskammerorganisation geschlechtsneutral. Für Frauen wird, um ihnen den
Aufstieg in Leitungspositionen zu erleichtern, ein spezielles Schulungsprogramm
angeboten. Im Bereich der Funktionäre die in den Prozentsätzen berücksichtigt sind,
entscheiden allerdings die wahlwerbenden Gruppen ob und welche Frauen an wählbare
Stelle zu plazieren bzw. für die betreffenden Funktionen zu nominieren sind.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Das vorhandene Zahlenmaterial bezieht sich auf die abgelaufene Funktionsperiode.
Seitens der Arbeiterkammer Kärnten wurde auch der voraussichtliche Frauenanteil für
die neue Funktionsperiode bekannt gegeben.
Vorstand: 2 Frauen (9 Mitglieder) 22,2 %
Vorstand (alt) 2 Frauen (11 Mitglieder) 18,2 %
Vorstand (neu) 3 Frauen (11 Mitglieder) 27,3 %
Vorstand: 2 Frauen (15 Mitglieder) 13,3 %
Vorstand: 1 Frau (15 Mitglieder) 6,7 %
Vorstand: 1 Frau (11 Mitglieder) 9,1 %
Vorstand: 3 Frauen (15 Mitglieder) 20 %
Vorstand: 2 Frauen (11 Mitglieder) 18,2 %
Präsidium: 1 Vizepräsidentin (4 Mitglieder) 25 %
Vorstand: 4 Frauen (11 Mitglieder) 36,4 %
Präsidium: 1 Frau (5 Mitglieder) 20 %
Vorstand: 6 Frauen (19 Mitglieder) 31,6 %
keine Frauen in Leitungspositionen
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
§ 37 Arbeiterkammergesetz sieht vor, dass bei der Erstellung von Wahlvorschlägen auf
eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bedacht
genommen werden soll. Diese Bestimmung ist ausreichend.
Anhang 2
Arbeitsmarktservice
Österreich
Der Verwaltungsrat
der Funktionen der neun Landesgeschäftsführer der Landesorganisationen des
Arbeitsmarktservice und deren Stellvertreter (ausgenommen der Stellvertretung für Wien), die ab
01.07.2000 für die Dauer von 6 Jahren neu zu bestellen sind.
Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,
beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise
Der Aufgabenbereich eines Landesgeschäftsführers umfaßt gemäß 16 (2) AMSG insbesondere
folgende Angelegenheiten:
1. Führung der laufenden Geschäfte der Landesorganisation,
2. Leitung der Landesgeschäftsstelle,
3. Kontrolle und Anleitung der Tätigkeit der regionalen Geschäftsstellen,
4. Jährliche Erstellung der Präliminarien und des Rechnungsabschlusses für die Investitions -, Sach -
und Förderungsaufwendungen im Bundesland,
5. Erstellung des jährlichen arbeitsmarktpolitischen Tätigkeitsberichtes an den Verwaltungsrat,
6. Konzipierung von regionalen Programmen und Schwerpunktaktivitäten für die Konkretisierung
und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben,
7. Planung und Umsetzung der regionalen Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des generellen Arbeits -
programmes und Budgetrahmens (einschließlich mittelfristiger Planung),
8. regelmäßige Berichterstattung über das Arbeitsmarktservice im Bundesland an das Landes -
direktorium,
9. Koordinierung und Betreuung der regionalen Geschäftsstellen bei der Umsetzung der festgelegten
Arbeitsmarktpolitik durch Bereitstellung von Hilfsmitteln, Beratung und laufende Kontrolle,
10. Vorsorge für eine koordinierte Vorgangsweise mit Gebietskörperschaften in arbeitsmarktpolitisch
relevanten Fragen,
11. Heranziehung von externen Einrichtungen (Schulungsträger, Sozialinitiativen, Betreuungs -
einrichtungen) zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten,
12. Erstellung von regional angepaßten Schulungsplänen.
Der Stellvertreter vertritt den Landesgeschäftsführer bei dessen Verhinderung.
Folgende Anforderungen werden an die Bewerber gestellt:
Ausbildung: Maturaniveau
Berufliche Praxis: Mehrjährige Erfahrung in leitender Funktion in der öffentlichen Verwaltung, in
einem Unternehmen, in einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, im Arbeitsmarktservice oder einer
beruflichen Interessenvertretung mit dem Nachweis des erfolgreichen Managements von Organisa -
tionsentwicklungsprojekten; Erfahrung mit der Sozialpartnerschaft und im Umgang mit Medien
erwünscht.
Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten: unbedingt erforderlich sind umfangreiche Kenntnisse des
österreichischen
Arbeitmarktes und der Beschäftigungs und Arbeitsmarktpolitik, in der
Organisationsentwicklung sowie im Controlling, fundierte Kenntnisse in Volkswirtschaft und
Wirtschaftspolitik sowie Kenntnisse im Personalwesen; weiters gewünscht sind Kenntnisse im
Marketing, im Rechnungswesen, sowie im Verfassungs - und Verwaltungsrecht
Persönlichkeit: erwartet werden Verantwortungsbewußtsein. Initiative, Leistungs - und
Einsatzbereitschaft, Durchsetzungs - und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, Ent -
scheidungsfähigkeit sowie strategisches Denken; wünschenswert sind Belastbarkeit, Selbständigkeit,
Kommunikationsvermögen, Kompromißfähigkeit, Motivationsvermögen, Zielorientiertheit und
Delegationsvermögen.
Um den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden Frauen nachdrücklich zur
Bewerbung eingeladen.
Die schriftlichen Bewerbungen mit dem Kennwort ,,Landesgeschäftsführer“ oder
,,Landesgeschäftsführer - Stellvertreter" müssen spätestens 1 Monat nach Erscheinen dieses
Inserates (Posteingang) beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice, Treustraße
35 - 43, 1200 Wien, vorliegen.
In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber für die Besetzung der Funktion als
geeignet erscheinen lassen.
Auf das Ausschreibungsverfahren findet das Stellenbesetzungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 26,
Anwendung.