679/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 660/3 betreffend

Frauenanteile in Leitungsfunktionen des Arbeitsmarktservice sowie der gesetzlichen

Interessenvertretungen, welche die Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde am

26. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Unter Berücksichtigung der Fluktuationserwartung wird in einem vom Vorstand des

Arbeitsmarktservice (AMS) im Sinne des Bundesgleichbehandlungsgesetzes

genehmigten Frauenförderplan mit einer Gültigkeit vom 1.1.2000 bis 31.12.2001 davon

ausgegangen, dass in dieser Periode 35 von den insgesamt 507 Leitungspositionen im

Rahmen von Ausschreibungen besetzt werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Meinem Ressort liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die im Frauenförderungsplan des

AMS quantifizierte Zielvereinbarung nicht umgesetzt werden soll (Anhang 1).

 

Antwort zu Punkt 3der Anfrage:

 

Innerhalb des AMS werden bereits jetzt alle Ausschreibungen so formuliert, dass

personenbezogene Bezeichnungen in weiblicher und männlicher Form genannt sind.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Mit 31.12.1999 beträgt der Frauenanteil in Führungspositionen 30,2 %.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Gemäß Frauenförderungsplan 2000 beträgt die Zielvorgabe 32,9 % (Anhang Tabelle 1).

Die Leitungen der Regionalen Geschäftsstellen sind derzeit zu 25,5 % mit Frauen

besetzt. Auf Ebene der Abteilungsleitungen in den Regionalen Geschäftsstellen beträgt

der Frauenanteil 38,5 %.

 

Die Zusammensetzung der Regionalbeiräte ist im AMSG geregelt. Die vom AMS

bestellten Mitglieder ergeben sich aus den Funktionsbesetzungen des AMS. Die

Bestellung der weiteren Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der

Sozialpartnerorganisationen. Auf diese Vorschläge hat das AMS keinen Einfluss.

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Die Zielvereinbarungen sehen einen Frauenanteil vor, der kontinuierlich erhöht wird.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ja. Siehe Anhang 2.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Ja.

 

Antwort zu Punkt  9 der Anfrage:

 

Aufgrund der Ergebnisse des Ausschreibungsverfahrens wurde der Bestqualifizierte mit

der genannten Funktion betraut.

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 13 der Anfrage:

 

Die Bewerberinnen für die Funktion der stellvertretenden Landesgeschäftsführung des

AMS Oberösterreich und des AMS Tirol erfüllten nicht die in der Ausschreibung

vorausgesetzten Anforderungen. Daher wurde von einem Vorstellungsgespräch

abgesehen.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Der Frauenanteil in den Leitungsfunktionen der Wirtschaftskammer beträgt in

Wien                                                     18 %

Niederösterreich                                 20 %

Oberösterreich                                    15 %

Salzburg                                         10,5%

Tirol                                                        7 %

Vorarlberg                                            19 %

Kärnten                                          12,5%

Steiermark                                            16 %

Burgenland                                          17 % und in der

WKÖ                                                    10 %.

 

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Die Ausschreibung von Leitungsfunktionen effolgt extern und in der

Wirtschaftskammerorganisation geschlechtsneutral. Für Frauen wird, um ihnen den

Aufstieg in Leitungspositionen zu erleichtern, ein spezielles Schulungsprogramm

angeboten. Im Bereich der Funktionäre die in den Prozentsätzen berücksichtigt sind,

entscheiden allerdings die wahlwerbenden Gruppen ob und welche Frauen an wählbare

Stelle zu plazieren bzw. für die betreffenden Funktionen zu nominieren sind.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Das vorhandene Zahlenmaterial bezieht sich auf die abgelaufene Funktionsperiode.

Seitens der Arbeiterkammer Kärnten wurde auch der voraussichtliche Frauenanteil für

die neue Funktionsperiode bekannt gegeben.

Arbeiterkammer Burgenland

Vorstand: 2 Frauen (9 Mitglieder)                                   22,2 %

 

Arbeiterkammer Kärnten

Vorstand (alt) 2 Frauen (11 Mitglieder)                          18,2 %

Vorstand (neu) 3 Frauen (11 Mitglieder)                        27,3 %

 

Arbeiterkammer Niederösterreich

Vorstand: 2 Frauen (15 Mitglieder)                                 13,3 %

 

Arbeiterkammer Oberösterreich

Vorstand: 1 Frau (15 Mitglieder)                                        6,7 %

 

Arbeiterkammer Salzburg

Vorstand: 1 Frau (11 Mitglieder)                                        9,1 %

 

Arbeiterkammer Steiermark

Vorstand: 3 Frauen (15 Mitglieder)                                    20 %

 

Arbeiterkammer Tirol

Vorstand: 2 Frauen (11 Mitglieder)                                 18,2 %

 

Arbeiterkammer Vorarlberg

Präsidium: 1 Vizepräsidentin (4 Mitglieder)                      25 %

Vorstand: 4 Frauen (11 Mitglieder)                                 36,4 %

 

Arbeiterkammer Wien

Präsidium: 1 Frau (5 Mitglieder)                                          20 %

Vorstand: 6 Frauen (19 Mitglieder)                                 31,6 %

 

Bundesarbeitskammer

keine Frauen in Leitungspositionen

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

§ 37 Arbeiterkammergesetz sieht vor, dass bei der Erstellung von Wahlvorschlägen auf

eine angemessene Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bedacht

genommen werden soll. Diese Bestimmung ist ausreichend.

 

 

 

Beilagen


 



                                                                                                                                                             Anhang 2

                                                                                              Arbeitsmarktservice

                                                                                              Österreich

                                                                                              Der Verwaltungsrat

 

 

Ausschreibung

 

der Funktionen der neun Landesgeschäftsführer der Landesorganisationen des

Arbeitsmarktservice und deren Stellvertreter (ausgenommen der Stellvertretung für Wien), die ab

01.07.2000 für die Dauer von 6 Jahren neu zu bestellen sind.

 

Soweit im folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind,

beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise

 

Der Aufgabenbereich eines Landesgeschäftsführers umfaßt gemäß 16 (2) AMSG insbesondere

folgende Angelegenheiten:

 

1. Führung der laufenden Geschäfte der Landesorganisation,

2. Leitung der Landesgeschäftsstelle,

3. Kontrolle und Anleitung der Tätigkeit der regionalen Geschäftsstellen,

4. Jährliche Erstellung der Präliminarien und des Rechnungsabschlusses für die Investitions -, Sach -

    und Förderungsaufwendungen im Bundesland,

5. Erstellung des jährlichen arbeitsmarktpolitischen Tätigkeitsberichtes an den Verwaltungsrat,

6. Konzipierung von regionalen Programmen und Schwerpunktaktivitäten für die Konkretisierung

     und Umsetzung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben,

7. Planung und Umsetzung der regionalen Arbeitsmarktpolitik im Rahmen des generellen Arbeits -

     programmes und Budgetrahmens (einschließlich mittelfristiger Planung),

8. regelmäßige Berichterstattung über das Arbeitsmarktservice im Bundesland an das Landes -

    direktorium,

9. Koordinierung und Betreuung der regionalen Geschäftsstellen bei der Umsetzung der festgelegten

    Arbeitsmarktpolitik durch Bereitstellung von Hilfsmitteln, Beratung und laufende Kontrolle,

10. Vorsorge für eine koordinierte Vorgangsweise mit Gebietskörperschaften in arbeitsmarktpolitisch

      relevanten Fragen,

11. Heranziehung von externen Einrichtungen (Schulungsträger, Sozialinitiativen, Betreuungs -

      einrichtungen) zur Unterstützung arbeitsmarktpolitischer Aktivitäten,

12. Erstellung von regional angepaßten Schulungsplänen.

 

Der Stellvertreter vertritt den Landesgeschäftsführer bei dessen Verhinderung.

 

 

Folgende Anforderungen werden an die Bewerber gestellt:

Ausbildung: Maturaniveau

Berufliche Praxis: Mehrjährige Erfahrung in leitender Funktion in der öffentlichen Verwaltung, in

einem Unternehmen, in einer öffentlich - rechtlichen Körperschaft, im Arbeitsmarktservice oder einer

beruflichen Interessenvertretung mit dem Nachweis des erfolgreichen Managements von Organisa -

tionsentwicklungsprojekten; Erfahrung mit der Sozialpartnerschaft und im Umgang mit Medien

erwünscht.

 

Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten: unbedingt erforderlich sind umfangreiche Kenntnisse des

österreichischen Arbeitmarktes und der Beschäftigungs und Arbeitsmarktpolitik, in der

Organisationsentwicklung sowie im Controlling, fundierte Kenntnisse in Volkswirtschaft und

Wirtschaftspolitik sowie Kenntnisse im Personalwesen; weiters gewünscht sind Kenntnisse im

Marketing, im Rechnungswesen, sowie im Verfassungs - und Verwaltungsrecht

 

Persönlichkeit: erwartet werden Verantwortungsbewußtsein. Initiative, Leistungs - und

Einsatzbereitschaft, Durchsetzungs - und Organisationsvermögen, Verhandlungsgeschick, Ent -

scheidungsfähigkeit sowie strategisches Denken; wünschenswert sind Belastbarkeit, Selbständigkeit,

Kommunikationsvermögen, Kompromißfähigkeit, Motivationsvermögen, Zielorientiertheit und

Delegationsvermögen.

 

Um den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen, werden Frauen nachdrücklich zur

Bewerbung eingeladen.

 

Die schriftlichen Bewerbungen mit dem Kennwort ,,Landesgeschäftsführer“ oder

,,Landesgeschäftsführer - Stellvertreter" müssen spätestens 1 Monat nach Erscheinen dieses

Inserates (Posteingang) beim Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice, Treustraße

35 - 43, 1200 Wien, vorliegen.

 

In der Bewerbung sind die Gründe anzuführen, die den Bewerber für die Besetzung der Funktion als

geeignet erscheinen lassen.

 

Auf das Ausschreibungsverfahren findet das Stellenbesetzungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 26,

Anwendung.