685/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 732/J betreffend

energiepolitische Planungen der Energie AG, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen

und Freunde am 10. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Hinsichtlich des Elektrizitätswesens und des Starkstromwegerechtes trifft das B - VG folgende

kompetenzrechtliche Abgrenzung:

Gemäß Art. 10 Abs. 1 Z 10 B - VG ist die Gesetzgebung und die Vollziehung in

Angelegenheiten des Starkstromwegerechts, soweit sich die Leitungsanlage auf zwei oder

mehrere Länder erstreckt, Bundessache.

Das Elektrizitätswesen, soweit es nicht unter Art. 10 B - VG fällt, ist gemäß Art. 12 Abs. 1 Z 5

B - VG nur hinsichtlich der Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache, während die

Erlassung von Ausführungsgesetzen und die Vollziehung Landessache ist.

Die in der schriftlichen parlamentarischen Anfrage genannte „110 kV - Stromschiene aus

Ranna quer durch das Hausruck - und das Innviertel“ berührt nur das Bundesland

Oberösterreich. Für die Vollziehung des Starkstromwegerechtes hinsichtlich dieser

Leitungsanlage ist daher nicht der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, sondern die

Oberösterreichische Landesregierung zuständig. Eine Aufsichtsfunktion des Bundesministers

für Wirtschaft und Arbeit in Angelegenheiten elektrischer Leitungsanlagen, die sich nicht auf

zwei oder mehrere Bundesländer erstrecken, besteht gegenüber den Landesregierungen nicht.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist in derartigen Angelegenheiten auch nicht

eine mit Weisungsrecht ausgestattete sachlich in Betracht kommende Oberbehörde der

Landesregierungen.

 

Antwort zu den Punkten 6  bis 8 der Anfrage:

 

Gemäß Art. 52 Abs. 2 B - VG hat der Nationalrat das Recht, die Bundesregierung und ihre

Mitglieder auch in Bezug auf Unternehmungen zu befragen, an denen der Bund mit

mindestens 50 % des Stamm -, Grund - oder Eigenkapitals beteiligt ist und die der Kontrolle

des Rechnungshofes unterliegen. Eine derartige Beteiligung des Bundes an der Energie AG

Oberösterreich besteht nicht.