686/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 788/3 betreffend
einheitliche österreichische Bauordnung, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und
Freunde am 12. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die am 13. Dezember 1999 vorgestellte Studie „Vereinheitlichung der Bauordnungen in
Österreich“ zeigt sehr deutlich, dass ein dringender Bedarf an Vereinheitlichung und
Vereinfachung der Bauvorschriften gegeben ist. Die Reaktionen zu der Studie waren
durchwegs positiv. Die Studie hat bewirkt, dass die Länder das Österreichische Institut für
Bautechnik beauftragt haben, einen Vorschlag zur Harmonisierung der bautechnischen
Vorschriften auszuarbeiten.
Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:
Derzeit ist eine Folgestudie zur Ausarbeitung von konkreten Leitlinien zur
länderübergreifenden Abstimmung der Bauvorschriften in Vorbereitung. Im Rahmen dieser
Studie ist eine Enquete vorgesehen, zu der auch die Bundesländer eingeladen werden.
Bevor Kompetenzverlagerungen in Erwägung zu ziehen sind, ist eine ausführliche Diskussion
zu diesem Thema erforderlich. Wie auch die Studie vorschlägt, ist eine Vereinheitlichung der
Bauordnungen auch durch Gliedstaatsverträge (Verträge gem. Art. 15a B - VG) zu erreichen.
Allerdings wäre es sinnvoll, dieses Instrument so zu gestalten, dass damit unmittelbar
Gesetzesrecht geschaffen werden kann. Damit würde eine vollständige inhaltliche
Angleichung erreicht.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Rahmen der Wohnbauforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
wurden mehrere Forschungsarbeiten gefördert, die als Grundlagenarbeit und Verifizierung
der ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit der Vereinheitlichung der
Gebäudeausweise und Energiekennzahlen dienen.
F 1366 ,,Energieeffiziente und ökologische Bebauungsplanung Aspern - Süd“
F 1367 „Effizienz der Energieeinsparung“
F 1382 „Ökologie der Althaussanierung“
F 1406 „Green Building Challenge - integrierte Gebäudebeurteilung“.
Im speziellen sind die Maßnahmen „Einführung einheitlicher Energiekennzahlen und
Gebäudepässe“ allerdings dem Baurecht zuzuordnen, welches in die alleinige Kompetenz der
Länder fällt.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Eine Vereinheitlichung der Bauordnungen ohne Deregulierung würde gemäß der zitierten
Studie die Baukosten um 2 bis 4 % reduzieren.
Bei Vereinfachung der rechtlichen und
technischen Bestimmungen (z.B. nur ein Verfahren, wenn mehrere Bewilligungen
erforderlich sind) könnten die Baukosten noch in einem wesentlich höherem Ausmaß gesenkt
werden.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Eine Gliederung der Bauvorschriften in zwei Bereiche wäre durchaus sinnvoll. Demnach
könnten die verfahrensrechtlichen und bautechnischen Bestimmungen vereinheitlicht werden,
und jene Bestimmungen, die auf die Gestaltung der Gebäude bezug nehmen, könnten
weiterhin regionalspezifisch geregelt werden.