686/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 788/3 betreffend

einheitliche österreichische Bauordnung, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und

Freunde am 12. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die am 13. Dezember 1999 vorgestellte Studie „Vereinheitlichung der Bauordnungen in

Österreich“ zeigt sehr deutlich, dass ein dringender Bedarf an Vereinheitlichung und

Vereinfachung der Bauvorschriften gegeben ist. Die Reaktionen zu der Studie waren

durchwegs positiv. Die Studie hat bewirkt, dass die Länder das Österreichische Institut für

Bautechnik beauftragt haben, einen Vorschlag zur Harmonisierung der bautechnischen

Vorschriften auszuarbeiten.

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Derzeit ist eine Folgestudie zur Ausarbeitung von konkreten Leitlinien zur

länderübergreifenden Abstimmung der Bauvorschriften in Vorbereitung. Im Rahmen dieser

Studie ist eine Enquete vorgesehen, zu der auch die Bundesländer eingeladen werden.

Bevor Kompetenzverlagerungen in Erwägung zu ziehen sind, ist eine ausführliche Diskussion

zu diesem Thema erforderlich. Wie auch die Studie vorschlägt, ist eine Vereinheitlichung der

Bauordnungen auch durch Gliedstaatsverträge (Verträge gem. Art. 15a B - VG) zu erreichen.

Allerdings wäre es sinnvoll, dieses Instrument so zu gestalten, dass damit unmittelbar

Gesetzesrecht geschaffen werden kann. Damit würde eine vollständige inhaltliche

Angleichung erreicht.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Wohnbauforschung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

wurden mehrere Forschungsarbeiten gefördert, die als Grundlagenarbeit und Verifizierung

der ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit der Vereinheitlichung der

Gebäudeausweise und Energiekennzahlen dienen.

F 1366 ,,Energieeffiziente und ökologische Bebauungsplanung Aspern - Süd“

F 1367 „Effizienz der Energieeinsparung“

F 1382 „Ökologie der Althaussanierung“

F 1406 „Green Building Challenge - integrierte Gebäudebeurteilung“.

 

Im speziellen sind die Maßnahmen „Einführung einheitlicher Energiekennzahlen und

Gebäudepässe“ allerdings dem Baurecht zuzuordnen, welches in die alleinige Kompetenz der

Länder fällt.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Eine Vereinheitlichung der Bauordnungen ohne Deregulierung würde gemäß der zitierten

Studie die Baukosten um 2 bis 4 % reduzieren. Bei Vereinfachung der rechtlichen und

technischen Bestimmungen (z.B. nur ein Verfahren, wenn mehrere Bewilligungen

erforderlich sind) könnten die Baukosten noch in einem wesentlich höherem Ausmaß gesenkt

werden.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Eine Gliederung der Bauvorschriften in zwei Bereiche wäre durchaus sinnvoll. Demnach

könnten die verfahrensrechtlichen und bautechnischen Bestimmungen vereinheitlicht werden,

und jene Bestimmungen, die auf die Gestaltung der Gebäude bezug nehmen, könnten

weiterhin regionalspezifisch geregelt werden.