688/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 651/J - NR/2000, betreffend Ausbildung
zum Gefahrengutbeauftragten, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am
26. April 2000 an mich gerichtet haben beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Bislang sind 1700 Meldungen von Unternehmen über die Benennung von
Gefahrgutbeauftragten eingelangt. Diese verteilen sich auf die einzelnen
Bundesländer wie folgt:
Unternehmen
Burgenland 50
Kärnten 90
Niederösterreich 360
Oberösterreich 380
Salzburg 180
Steiermark 140
Tirol 130
Vorarlberg 100
Wien
270
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die betreffenden Strafverfahren obliegen ganz überwiegend den nach dem
Unternehmenssitz örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.
Die Einleitung von Strafverfahren setzt entsprechende Ermittlungen der
vorgenannten Behörden voraus. Soweit mein Ressort Kenntnis über Verstöße
erlangt, werden solche Ermittlungen umgehend über die Herren
Landeshauptmänner veranlasst.