688/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 651/J - NR/2000, betreffend Ausbildung

zum Gefahrengutbeauftragten, die die Abgeordneten Mag. Maier und Genossen am

26. April 2000 an mich gerichtet haben beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Bislang sind 1700 Meldungen von Unternehmen über die Benennung von

Gefahrgutbeauftragten eingelangt. Diese verteilen sich auf die einzelnen

Bundesländer wie folgt:

 

                                            Unternehmen

Burgenland                         50

Kärnten                               90

Niederösterreich                 360

Oberösterreich                    380

Salzburg                             180

Steiermark                          140

Tirol                                    130

Vorarlberg                          100

Wien                                    270

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Die betreffenden Strafverfahren obliegen ganz überwiegend den nach dem

Unternehmenssitz örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Die Einleitung von Strafverfahren setzt entsprechende Ermittlungen der

vorgenannten Behörden voraus. Soweit mein Ressort Kenntnis über Verstöße

erlangt, werden solche Ermittlungen umgehend über die Herren

Landeshauptmänner veranlasst.