690/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 653/J - NR/2000, betreffend

Budgetbegleitgesetz - Verteuerung Führerschein, die die Abgeordneten Maier und

Genossen am 26. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Vorweg ist festzuhalten, dass völlig exakte statistische Daten über Führerscheine der

Jahre 1997 bis 1999 nicht verfügbar sind, da zur Zeit noch nicht alle Behörden an

das Führerscheinregister angebunden sind, bzw. eine große Zahl der bereits

angebundenen Behörden noch nicht alle Führerscheine nacherfasst haben.

Darüberhinaus sind die Zahlen aus dem Führerscheinregister nicht ohne weiteres so

abrufbar, wie die Gebührensätze in § 14 Tarifpost 16 Abs. 1 bis 3 des

Gebührengesetzes angeführt sind.

 

Die nachstehend angeführte Gesamtanzahl der ausgestellten Führerscheine aus

1999 basiert einerseits auf den Daten des Verkehrsamtes Wien (repräsentativ für die

Bundespolizeidirektionen) sowie des Landes Salzburg (repräsentativ für die

Bezirkshauptmannschaften), da nur von diesen Ländern eine vollständige Erfassung

der 1999 ausgestellten Führerscheine vorliegt. Anhand der Bevölkerungsverteilung

wurde die Gesamtzahl der Führerscheine für das gesamte Bundesgebiet

hochgerechnet. Die Verteilung der ausgestellten Führerscheine (auf Neuerteilung,

Ausdehnung...) wurde auf Grund der Daten vom ÖSTAT aus dem Jahre 1997

hochgerechnet, wobei diese Aufteilung, wie erwähnt nicht jener aus dem

Gebührengesetz entspricht. Eine möglichst exakte Hochrechnung entsprechend der

Auflistung gemäß Gebührengesetz wurde in der letzten Spalte der beiliegenden

Tabelle versucht, wobei wiederum die Daten von Wien und Salzburg als Grundlage

gedient haben und auf das Bundesgebiet umgelegt wurden.

 

Bei der Beantwortung der Fragen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich

auf die im gesamten Bundesgebiet ausgestellten Führerscheine eingegangen. Für

die Anzahl der Führerscheine einzelner Länder oder Behörden darf auf die

detaillierte beiliegende Tabelle verwiesen werden.

 

Einigermaßen gesicherte Daten (entsprechend der Auflistung im Gebührengesetz)

aus den Jahren 1997 und 1998 können mangels damaliger Existenz des

Führerscheinregisters nicht genannt werden.

 

Für die Beantwortung der Frage, wie viele Führerscheine in den künftigen Jahren

ausgestellt werden, können ebenfalls nur die Daten aus 1999 herangezogen werden

und so die durch die Gebührenerhöhung verursachten Mehreinnahmen ermittelt

werden.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 90.256 Führerscheine auf Grund der Neuerteilung

der Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergeben sich (bei Kosten von 660 S pro

Führerschein) Einnahmen von 59.568.960 S.

 

Zu Frage 3:

 

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Neuerteilungen ist in den

kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 68.594.560 S pro Jahr zu

rechnen.

 

Zu Frage 4:

 

Zur Frage der Höhe der Gebühren für Führerscheine in anderen Staaten darf auf die

beiliegende Auflistung verwiesen werden, die dem „Handbuch über den Führerschein

1996/1997“ entnommen wurde, das von der CIECA (Internationale Kommission für

Führerscheinprüfungen) ausgearbeitet wurde.

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 63.007 Duplikatführerscheine ausgestellt. Daraus

ergaben sich (bei Kosten von 540 S pro Duplikat) Einnahmen von 34.023.780 S.

 

Zu Frage 7:

 

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Duplikatausstellungen ist

in den kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 39.694.410 S pro Jahr zu

rechnen.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 13.794 Lenkberechtigungen auf Grund der

Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung erteilt. Daraus ergaben sich

(bei Kosten von 660 S pro Umschreibung) Einnahmen von 9.104.040 S.

 

Zu Frage 10:

 

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Umschreibungen von

ausländischen Lenkberechtigungen ist in den kommenden Jahren mit Einnahmen in

der Höhe von 10.483.440 S pro Jahr zu rechnen.

 

Zu den Fragen 11 bis 13:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 68.723 Führerscheine auf Grund der Verlängerung

einer befristeten Lenkberechtigung ausgestellt. In dieser Zahl sind jedoch auch die

regelmäßigen Verlängerungen der Klasse C und D enthalten, da eine Trennung

dieser Verlängerungen im Register nicht möglich ist. Eine Festlegung der bisherigen

oder zukünftigen Einnahmen ist nicht möglich, da auch der ungefähre Prozentsatz

der in dieser Zahl enthaltenen Verlängerungen der Klassen C und D nicht bekannt

ist, diese Verlängerungen aber gemäß §§ 20 Abs. 4 und 21 Abs. 2 FSG von

Gebühren befreit sind.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 32.044 Führerscheine auf Grund der Ausdehnung

der Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 540 S pro

Ausdehnung) Einnahmen von 17.303.760 S.

Zu Frage 16:

 

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Ausdehnungen ist in den

kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 20.187.720 S pro Jahr zu

rechnen.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

 

Im Jahr 1999 wurden bundesweit 13.856 Führerscheine auf Grund sonstiger

Änderungen und Ergänzungen ausgestellt. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 540

S pro Änderung) Einnahmen von 7.482.240 S.

 

Zu Frage 19:

 

Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von sonstigen Änderungen ist

in den kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 8.729.280 S pro Jahr zu

rechnen.

 

Zu den Fragen 20 bis 22:

 

Da die Wiederausfolgung des Führerscheines nicht auf dem Führerschein -

antragsformular enthalten ist und daher die Speicherung bei den Behörden bislang

auf recht unterschiedliche Art und Weise erfolgt ist, könnten diesbezügliche Zahlen,

wenn überhaupt, nur sehr unvollständig und mit großen Unschärfen ermittelt werden,

weshalb diese Zahlen zur Zeit nicht zur Verfügung stehen.

 

Zu den Fragen 23 bis 25:

 

Ähnlich verhält es sich bei den Mopedausweisen. Da die Mopedausweise nur von

einigen Behörden im Register vermerkt wurden und darüber hinaus keine

Unterscheidung zwischen jenen, die vor dem 16. Geburtstag und jenen, die später

ausgestellt wurden, gemacht wurde, können für diesen Bereich keine repräsentativen

Zahlen genannt werden.

 

(ANHANG)