690/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 653/J - NR/2000, betreffend
Budgetbegleitgesetz - Verteuerung Führerschein, die die Abgeordneten Maier und
Genossen am 26. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Vorweg ist festzuhalten, dass völlig exakte statistische Daten über Führerscheine der
Jahre 1997 bis 1999 nicht verfügbar sind, da zur Zeit noch nicht alle Behörden an
das Führerscheinregister angebunden sind, bzw. eine große Zahl der bereits
angebundenen Behörden noch nicht alle Führerscheine nacherfasst haben.
Darüberhinaus sind die Zahlen aus dem Führerscheinregister nicht ohne weiteres so
abrufbar, wie die Gebührensätze in § 14 Tarifpost 16 Abs. 1 bis 3 des
Gebührengesetzes angeführt sind.
Die nachstehend angeführte Gesamtanzahl der ausgestellten Führerscheine aus
1999 basiert einerseits auf den Daten des Verkehrsamtes Wien (repräsentativ für die
Bundespolizeidirektionen) sowie des Landes Salzburg (repräsentativ für die
Bezirkshauptmannschaften), da nur von diesen Ländern eine vollständige Erfassung
der 1999 ausgestellten Führerscheine vorliegt. Anhand der Bevölkerungsverteilung
wurde die Gesamtzahl der Führerscheine für das gesamte Bundesgebiet
hochgerechnet. Die Verteilung der ausgestellten Führerscheine (auf Neuerteilung,
Ausdehnung...) wurde auf Grund der Daten vom ÖSTAT aus dem Jahre 1997
hochgerechnet, wobei diese Aufteilung, wie
erwähnt nicht jener aus dem
Gebührengesetz entspricht. Eine möglichst exakte Hochrechnung entsprechend der
Auflistung gemäß Gebührengesetz wurde in der letzten Spalte der beiliegenden
Tabelle versucht, wobei wiederum die Daten von Wien und Salzburg als Grundlage
gedient haben und auf das Bundesgebiet umgelegt wurden.
Bei der Beantwortung der Fragen wird aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich
auf die im gesamten Bundesgebiet ausgestellten Führerscheine eingegangen. Für
die Anzahl der Führerscheine einzelner Länder oder Behörden darf auf die
detaillierte beiliegende Tabelle verwiesen werden.
Einigermaßen gesicherte Daten (entsprechend der Auflistung im Gebührengesetz)
aus den Jahren 1997 und 1998 können mangels damaliger Existenz des
Führerscheinregisters nicht genannt werden.
Für die Beantwortung der Frage, wie viele Führerscheine in den künftigen Jahren
ausgestellt werden, können ebenfalls nur die Daten aus 1999 herangezogen werden
und so die durch die Gebührenerhöhung verursachten Mehreinnahmen ermittelt
werden.
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 90.256 Führerscheine auf Grund der Neuerteilung
der Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergeben sich (bei Kosten von 660 S pro
Führerschein) Einnahmen von 59.568.960 S.
Zu Frage 3:
Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Neuerteilungen ist in den
kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 68.594.560 S pro Jahr zu
rechnen.
Zu Frage 4:
Zur Frage der Höhe der Gebühren für Führerscheine in anderen Staaten darf auf die
beiliegende Auflistung verwiesen werden, die dem „Handbuch über den Führerschein
1996/1997“ entnommen wurde, das von der CIECA (Internationale Kommission für
Führerscheinprüfungen) ausgearbeitet
wurde.
Zu den Fragen 5 und 6:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 63.007 Duplikatführerscheine ausgestellt. Daraus
ergaben sich (bei Kosten von 540 S pro Duplikat) Einnahmen von 34.023.780 S.
Zu Frage 7:
Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Duplikatausstellungen ist
in den kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 39.694.410 S pro Jahr zu
rechnen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 13.794 Lenkberechtigungen auf Grund der
Umschreibung einer ausländischen Lenkberechtigung erteilt. Daraus ergaben sich
(bei Kosten von 660 S pro Umschreibung) Einnahmen von 9.104.040 S.
Zu Frage 10:
Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Umschreibungen von
ausländischen Lenkberechtigungen ist in den kommenden Jahren mit Einnahmen in
der Höhe von 10.483.440 S pro Jahr zu rechnen.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 68.723 Führerscheine auf Grund der Verlängerung
einer befristeten Lenkberechtigung ausgestellt. In dieser Zahl sind jedoch auch die
regelmäßigen Verlängerungen der Klasse C und D enthalten, da eine Trennung
dieser Verlängerungen im Register nicht möglich ist. Eine Festlegung der bisherigen
oder zukünftigen Einnahmen ist nicht möglich, da auch der ungefähre Prozentsatz
der in dieser Zahl enthaltenen Verlängerungen der Klassen C und D nicht bekannt
ist, diese Verlängerungen aber gemäß §§ 20 Abs. 4 und 21 Abs. 2 FSG von
Gebühren befreit sind.
Zu den Fragen 14 und 15:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 32.044 Führerscheine auf Grund der Ausdehnung
der Lenkberechtigung ausgestellt. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 540 S pro
Ausdehnung) Einnahmen von 17.303.760 S.
Zu Frage 16:
Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von Ausdehnungen ist in den
kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 20.187.720 S pro Jahr zu
rechnen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Im Jahr 1999 wurden bundesweit 13.856 Führerscheine auf Grund sonstiger
Änderungen und Ergänzungen ausgestellt. Daraus ergaben sich (bei Kosten von 540
S pro Änderung) Einnahmen von 7.482.240 S.
Zu Frage 19:
Unter Zugrundelegung einer gleich bleibenden Anzahl von sonstigen Änderungen ist
in den kommenden Jahren mit Einnahmen in der Höhe von 8.729.280 S pro Jahr zu
rechnen.
Zu den Fragen 20 bis 22:
Da die Wiederausfolgung des Führerscheines nicht auf dem Führerschein -
antragsformular enthalten ist und daher die Speicherung bei den Behörden bislang
auf recht unterschiedliche Art und Weise erfolgt ist, könnten diesbezügliche Zahlen,
wenn überhaupt, nur sehr unvollständig und mit großen Unschärfen ermittelt werden,
weshalb diese Zahlen zur Zeit nicht zur Verfügung stehen.
Zu den Fragen 23 bis 25:
Ähnlich verhält es sich bei den Mopedausweisen. Da die Mopedausweise nur von
einigen Behörden im Register vermerkt wurden und darüber hinaus keine
Unterscheidung zwischen jenen, die vor dem 16. Geburtstag und jenen, die später
ausgestellt wurden, gemacht wurde, können für diesen Bereich keine repräsentativen
Zahlen genannt werden.
(ANHANG)