693/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 669/J - NR/2000, betreffend plötzliche
Fluglärmbelastung im Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg, die die
Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde am 26. April 2000 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Soweit es sich um große Passagierflugzeuge handelt, stammen diese mit größter
Wahrscheinlichkeit vom Flughafen Wien Schwechat, möglicherweise auch von den
Flughäfen Bratislava oder Brünn.
Zu Frage 2:
Auf dem Flughafen Wien gab es keine Änderungen des Betriebsumfanges bzw. der
Betriebszeiten.
Zu Frage 3:
Auch vor 1999 gab es Flugverkehr in diesem Gebiet; es gibt jedoch eine allgemeine
Zunahme des Luftverkehrs.
Zu Frage 4:
Luftfahrtrechtliche Grundlagen sind das Luftfahrtgesetz1 Abkommen über die
internationale Zivilluftfahrt, das Bundesgesetz über zwischenstaatlichen Luftverkehr,
EU - Regelungen sowie die aufgetragenen Verfahren.
Zu den Fragen 5 und 6:
Es erfolgten keine Änderungen der An - und Abflugrouten.
Zu Frage 7:
Von einer plötzlichen Fluglärmbelastung durch Verkehrsflugzeuge kann nicht
ausgegangen werden, da keine Änderungen der Streckenführung erfolgt sind. Eine
gewisse Beeinträchtigung durch Lärm ist mit jedem Flugverkehr gegeben. Im
Hinblick auf die im angegebenen Bereich benützten großen Überflugshöhen kann
von einer übermäßigen Lärmbelastung nicht gesprochen werden, insbesondere da
auf dem Flughafen Wien derzeit schon nahezu ausschließlich (96%) Kapitel 3 Jets -
das ist die derzeit leiseste Kategorie von Verkehrsflugzeugen - eingesetzt werden.
Zu Frage 8:
Da die An - und Abflugstrecken von mehreren Faktoren, wie Windrichtung,
Betriebspiste, Flugverkehrssteuerungsmaßnahmen, usw. abhängig sind, kann ich
hierzu keine Stellungnahme abgeben.