693/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 669/J - NR/2000, betreffend plötzliche

Fluglärmbelastung im Landschaftsschutzgebiet Rax - Schneeberg, die die

Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde am 26. April 2000 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Soweit es sich um große Passagierflugzeuge handelt, stammen diese mit größter

Wahrscheinlichkeit vom Flughafen Wien Schwechat, möglicherweise auch von den

Flughäfen Bratislava oder Brünn.

 

Zu Frage 2:

 

Auf dem Flughafen Wien gab es keine Änderungen des Betriebsumfanges bzw. der

Betriebszeiten.

 

Zu Frage 3:

 

Auch vor 1999 gab es Flugverkehr in diesem Gebiet; es gibt jedoch eine allgemeine

Zunahme des Luftverkehrs.

Zu Frage 4:

 

Luftfahrtrechtliche Grundlagen sind das Luftfahrtgesetz1 Abkommen über die

internationale Zivilluftfahrt, das Bundesgesetz über zwischenstaatlichen Luftverkehr,

EU - Regelungen sowie die aufgetragenen Verfahren.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Es erfolgten keine Änderungen der An - und Abflugrouten.

 

Zu Frage 7:

 

Von einer plötzlichen Fluglärmbelastung durch Verkehrsflugzeuge kann nicht

ausgegangen werden, da keine Änderungen der Streckenführung erfolgt sind. Eine

gewisse Beeinträchtigung durch Lärm ist mit jedem Flugverkehr gegeben. Im

Hinblick auf die im angegebenen Bereich benützten großen Überflugshöhen kann

von einer übermäßigen Lärmbelastung nicht gesprochen werden, insbesondere da

auf dem Flughafen Wien derzeit schon nahezu ausschließlich (96%) Kapitel 3 Jets -

das ist die derzeit leiseste Kategorie von Verkehrsflugzeugen - eingesetzt werden.

 

Zu Frage 8:

 

Da die An - und Abflugstrecken von mehreren Faktoren, wie Windrichtung,

Betriebspiste, Flugverkehrssteuerungsmaßnahmen, usw. abhängig sind, kann ich

hierzu keine Stellungnahme abgeben.