694/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 677/J - NR/2000, betreffend Evaluierung
der AVG - Novelle 1998/Großverfahren, die die Abgeordneten Glawischnig und
Freunde am 26. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Seitens des Bundesministeriums für Verkehr Innovation und Technologie darf
festgehalten werden, dass seit Inkrafttreten der AVG - Novelle 1998 keine Verfahren
nach den Bestimmungen für Großverfahren durchgeführt wurden. Es existieren auch
keine Aufzeichnungen, ob bei nachgeordneten Behörden, insbesondere in
Verfahren, die durch die Landeshauptmänner im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung oder durch die Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt wurden,
diese Bestimmungen zur Anwendung gebracht wurden.
Von der Anwendung der Bestimmungen betreffend ,,Großverfahren" wurde
insbesondere deshalb abgesehen, da es sich bei den Verfahren durchwegs um
solche handelte, bei denen aufgrund der Anzahl der Beteiligten die Bestimmungen
der §§ 44a bis 44g AVG keine Verfahrenserleichterung sondern eher einen
Mehraufwand bewirkt hätten. Auch im
Hinblick auf die in der Anfrage dargestellten
Nachteile für die Verfahrensparteien war bei konkreten durchgeführten Verfahren im
Sinne der Bürgernähe sowie der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und
Kostenersparnis von der Anwendung der Großverfahrensregelungen abzusehen.
Die entsprechenden technischen Vorkehrungen zur Veröffentlichung von
Verhandlungsschriften, Bescheiden und Kundmachungen im Internet wurden in
meinem Ressort bereits getroffen.
Im Bereich der Bundesstraßenverwaltung stellen Trassenverordnungen gem. § 4
BStG die „Genehmigung für das umweltrelevante Vorhaben“ dar. Im
Trassenverordnungsverfahren als einem Verfahren, das in eine generelle Norm
mündet, ist die Regelung des AVG betreffend Großverfahren (§§ 44a bis 44g) nicht
anzuwenden. Bei der Erlassung von Trassenverordnungen gem. § 4 Abs. 1 BStG
kommen nebeneinander BStG und UVP - G zur Anwendung. Dadurch kommen
Elemente der Verfahrenstransparenz, wie Auflage des Projekts, Kundmachung in der
Wiener Zeitung und öffentliche Erörterung zum Einsatz. Auch ist für die Zukunft
geplant, dass verschiedene Teilakte des Verordnungserlassungsverfahrens (z.B.
Kundmachungen, Protokolle) ins Internet gestellt werden.