697/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 699/J - NR/2000, betreffend

Güterzugumfahrung der Landeshauptstadt St. Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und

Genossen am 27. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zum Motiventeil sowie zu den Fragen 1, 3, 4 und 5:

 

Der Errichtung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen

Ausbaues der Westbahnstrecke ist Priorität einzuräumen. Daraus ist abzuleiten,

dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich auch den

Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenteile

maßgeblich bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme sowohl der

Güterzugumfahrung St. Pölten als auch der Verbindungsstrecke zwischen Süd -,

West- und Donauländebahn ("Lainzer Tunnel") zumindest bis zu diesem Zeitpunkt

zugewartet werden kann. Ob die Güterzugumfahrung auch mittel - bis längerfristig

überhaupt notwendig ist, wird derzeit durch Experten geprüft.

 

Im direkten Zusammenhang mit den obigen Ausführungen ist daher vordringlich die

Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu errichten und finanziell zu bedecken, wobei aus

obigen Gründen auch auf die für die Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten

und des „Lainzer Tunnels“ reservierten Finanzmittel teilweise zurückgegriffen werden

könnte.

Zu Frage 2:

 

Es liegen keine Vereinbarungen im engeren Sinne vor. Als Voraussetzung für den

Bau waren jedoch einige Rechtsakte - wie z.B. Trassenverordnung nach

Umweltverträglichkeitsprüfung, eisenbahnrechtliche Baugenehmigung - erforderlich,

bei deren Vorbereitung auch die betroffenen Gebietskörperschaften eingebunden

waren, sodass von einem breiten Konsens über dieses Vorhaben auszugehen ist.

 

Zu Frage 6:

 

Meine Teilnahme an Veranstaltungen wird nicht durch Eitelkeiten sondern durch

Notwendigkeiten bestimmt.