697/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 699/J - NR/2000, betreffend
Güterzugumfahrung der Landeshauptstadt St. Pölten, die die Abgeordneten Heinzl und
Genossen am 27. April 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zum Motiventeil sowie zu den Fragen 1, 3, 4 und 5:
Der Errichtung der Neubaustrecke Wien - St. Pölten als Bestandteil des viergleisigen
Ausbaues der Westbahnstrecke ist Priorität einzuräumen. Daraus ist abzuleiten,
dass der Fertigstellungstermin dieses Streckenabschnittes grundsätzlich auch den
Zeitpunkt für die Verkehrswirksamkeit der unmittelbar anschließenden Streckenteile
maßgeblich bestimmt, weshalb mit der Inbetriebnahme sowohl der
Güterzugumfahrung St. Pölten als auch der Verbindungsstrecke zwischen Süd -,
West- und Donauländebahn ("Lainzer Tunnel") zumindest bis zu diesem Zeitpunkt
zugewartet werden kann. Ob die Güterzugumfahrung auch mittel - bis längerfristig
überhaupt notwendig ist, wird derzeit durch Experten geprüft.
Im direkten Zusammenhang mit den obigen Ausführungen ist daher vordringlich die
Neubaustrecke Wien - St. Pölten zu errichten und finanziell zu bedecken, wobei aus
obigen Gründen auch auf die für die Errichtung der Güterzugumfahrung St. Pölten
und des „Lainzer Tunnels“ reservierten Finanzmittel teilweise zurückgegriffen werden
könnte.
Zu Frage 2:
Es liegen keine Vereinbarungen im engeren Sinne vor. Als Voraussetzung für den
Bau waren jedoch einige Rechtsakte - wie z.B. Trassenverordnung nach
Umweltverträglichkeitsprüfung, eisenbahnrechtliche Baugenehmigung - erforderlich,
bei deren Vorbereitung auch die betroffenen Gebietskörperschaften eingebunden
waren, sodass von einem breiten Konsens über dieses Vorhaben auszugehen ist.
Zu Frage 6:
Meine Teilnahme an Veranstaltungen wird nicht durch Eitelkeiten sondern durch
Notwendigkeiten bestimmt.