698/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 712/J - NR/2000, betreffend
Ausbaupläne hinsichtlich der B 320 (ehemalige Ennstalbundesstraße), die die
Abgeordneten Mag. Plank und Genossen am 27. April 2000 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu Frage 1:
Von meinem Ressort wurde bis dato kein Konzept für eine Korridoruntersuchung B
320, B 99 ausgearbeitet. Es wurde auch keine Studie vergeben.
Zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9:
Grundsätzlich ist es der Sinn von Korridoruntersuchungen, unter Zugrundelegung
von möglichen verkehrlichen Entwicklungsszenarien die Auswirkungen auf die
betroffenen Regionen zu untersuchen und mögliche Konfliktpunkte festzustellen.
Das Ziel ist die Herausarbeitung konfliktfreier Korridore, die in der Folge die
Grundlage für die Untersuchung von Trassenvarianten darstellen.
Da im gegenständlichen Fall keine Aktivitäten zur Veränderung des derzeitigen
Straßencharakters gesetzt werden, können auch keine Angaben zu den Fragen
eines Ausbaues als Schnellstraße, Folgewirkungen, Landschaftsverbrauch und
Zeithorizont für die Umsetzung der
Betroffenen gemacht werden.
Zu Frage 6:
Die GSD - Studie war eine Arbeit, mit der eine funktionale Bewertung des
österreichischen Bundesstraßennetzes erfolgte, und zwar unter besonderer
Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die GSD - Studie hat weder
Ausbaustandards, Ausbauprioritäten noch eine Mautpflicht festgelegt. Sie stellt
lediglich eine hohe verkehrliche Bedeutung der Straßenverbindung zwischen Tauern -
und Pyhrnautobahn fest. Das Ergebnis dieser Studie ist somit als Basis für die
Beurteilung der Verkehrsinfrastruktur zu sehen. Es werden jedoch dabei zur
Entlastung der Anrainer sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit
entsprechende Maßnahmen geplant und gesetzt werden müssen.