698/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 712/J - NR/2000, betreffend

Ausbaupläne hinsichtlich der B 320 (ehemalige Ennstalbundesstraße), die die

Abgeordneten Mag. Plank und Genossen am 27. April 2000 an mich gerichtet haben,

beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Von meinem Ressort wurde bis dato kein Konzept für eine Korridoruntersuchung B

320, B 99 ausgearbeitet. Es wurde auch keine Studie vergeben.

 

Zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9:

 

Grundsätzlich ist es der Sinn von Korridoruntersuchungen, unter Zugrundelegung

von möglichen verkehrlichen Entwicklungsszenarien die Auswirkungen auf die

betroffenen Regionen zu untersuchen und mögliche Konfliktpunkte festzustellen.

Das Ziel ist die Herausarbeitung konfliktfreier Korridore, die in der Folge die

Grundlage für die Untersuchung von Trassenvarianten darstellen.

Da im gegenständlichen Fall keine Aktivitäten zur Veränderung des derzeitigen

Straßencharakters gesetzt werden, können auch keine Angaben zu den Fragen

eines Ausbaues als Schnellstraße, Folgewirkungen, Landschaftsverbrauch und

Zeithorizont für die Umsetzung der Betroffenen gemacht werden.

Zu Frage 6:

 

Die GSD - Studie war eine Arbeit, mit der eine funktionale Bewertung des

österreichischen Bundesstraßennetzes erfolgte, und zwar unter besonderer

Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Die GSD - Studie hat weder

Ausbaustandards, Ausbauprioritäten noch eine Mautpflicht festgelegt. Sie stellt

lediglich eine hohe verkehrliche Bedeutung der Straßenverbindung zwischen Tauern -

und Pyhrnautobahn fest. Das Ergebnis dieser Studie ist somit als Basis für die

Beurteilung der Verkehrsinfrastruktur zu sehen. Es werden jedoch dabei zur

Entlastung der Anrainer sowie der Verbesserung der Verkehrssicherheit

entsprechende Maßnahmen geplant und gesetzt werden müssen.