7/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 29. Oktober 1999 unter der Nr. 2/J an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend Kontaminierung von Mais durch Heizölabgase gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Genehmigung von Betriebsanlagen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich,

sondern obliegt den zuständigen Gewerbebehörden.

 

Von diesen Behörden werden - in unterschiedlichem Ausmaß und abhängig von der

Art der zu genehmigenden Anlagen - auch Vertreter der den Landeshauptleuten

unterstehenden Lebensmittelaufsichtsbehörden zugezogen. Unterlagen über die

Häufigkeit der Zuziehung von Vertretern der Lebensmittelaufsichtsbehörde bei

Betriebsanlagengenehmigungen liegen nicht vor.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Aufgrund eines Konsumentenhinweises über die Maistrocknung mit der Abluft von

Heizöl im Raum Steiermark wurde von der zuständigen Lebensmittelaufsichtsbe -

hörde bereits Ende 1998 eine umfassende Überprüfung von Maistrocknungsanlagen

vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, daß in keinem der in Frage stehenden Be -

triebe Maismehl zur Herstellung von Lebensmitteln getrocknet wird, sondern aus -

schließlich solches zur Herstellung von Futtermitteln.

 

Das in diesen Betrieben verkaufte Maismehl für Lebensmittelzwecke wird zugekauft.

Eine Kontrolle des Lieferbetriebs dieses zugekauften Maismehls ergab, daß keine

Trocknung mit der Abluft von Heizöl, sondern ordnungsgemäß eine Trocknung im

„indirekten Verfahren" erfolgt. Die Probenuntersuchung hat keine Beanstandungs -

gründe ergeben.

 

Im Hinblick auf die Maistrocknung für Futtermittelzwecke wurde die für die Kontrolle

von Futtermitteln zuständige Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesre -

gierung verständigt.