Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am
9. Dezember 1999 unter der Nr.112/J an den Bundesminister für Inneres eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Umstrukturierung des Innen -
ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Auffassung, dass die Vergabe leitender Funktionen in meinem Ressort den an
objektive und nachvollziehbare Verfahren zu stellenden Anforderungen nur unzu -
reichend genügte teile ich nicht. Die Objektivierung der Postenvergabe im Bundes -
dienst ist im Ausschreibungsgesetz 1989 detailliert geregelt. Selbstverständlich
ist auch hinsichtlich dieser Gesetzesmaterie ein Anpassungs - und Verbesserungs -
bedarf laufend zu diskutieren und danach zu trachten, bei der Vergabe von leitenden
Funktionen selbst den Anschein von Unsachlichkeit auszuschließen.
Zu Frage 2:
Die Umstrukturierung des Bundesministeriums für Inneres wurde mit Wirksamkeit
vom 1. Dezember 1999 durch die Änderung der Geschäftseinteilung vorgenommen.
Durch die bis zum 30. November 1999 gültige Geschäftseinteilung des Bundesmini -
steriums für Inneres wurden dabei die „Kernaufgaben“ des Innenressorts, nämlich
die Sicherheitspolizei, die Kriminalpolizei sowie die „Staatspolizei‘ der Sektion II
und die fremdenbezogenen Aufgaben der Sektion III zugewiesen. Von den Sektionen I
und IV wurden keine „Kernaufgaben“ des Innenressorts wahrgenommen. Diese
Situation führte in der Vollzugspraxis zu einem ‚,Verantwortungsübergewicht“ im
Bereich der Sektion II. Das Erfordernis der Neubesetzung der Leitung der Sektion III
wurde daher zum Anlass genommen, die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums
für Inneres dadurch neu zu strukturieren,
dass
o die Sektion III in die Sektion IV integriert wurde,
o die bisher dem Generalinspizierenden der Sicherheitsbehörden und Landesgendarmerie -
kommanden zukommenden Revisionsaufgaben der Sektion I sowie die Vollziehung der
im Rahmen des Projektes „Gründung einer Sicherheitsakademie" definierten Aufgaben -
felder der Sektion II übertragen wurden
o dem Generalinspizierenden der Sicherheitsbehörden und Landesgendarmeriekommanden
weitere Geschäftsbereiche zugewiesen wurden.
Dem nicht unbeträchtlich erweiterten Kompetenzbereich der Sektion IV wurde durch die
Schaffung von vier Gruppen - analog zur Sektion II - Rechnung getragen. Durch diese
Maßnahmen sollte gleichzeitig eine Straffung der Aufbauorganisation des Bundesmini -
steriums für Inneres erzielt werden.
Zu Frage 3:
Das Einvernehmen mit der Personalvertretung wurde sowohl hinsichtlich der Geschäfts -
einteilungsänderung als auch in Bezug auf die Wertigkeiten der Funktionen hergestellt.
Zu Frage 4:
Die Ausschreibung der Funktionen wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung am
3. Dezember 1999 verlautbart
Zu Frage 5:
Das Bundesministerium für Finanzen hat den folgenden ,,Arbeitsplatzwertigkeiten“
zugestimmt, nachdem das Bewertungscontrolling ergeben hat, daß die Maßnahmen
kostenneutral sind:
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Funktionsbezeichnung |
Verwendungsgruppe/Funktionsgruppe |
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Leitung der Sektion III (Legistik, Asyl, Migration und sonstige Verwaltungsangelegenheiten) |
A1/9 |
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Leitung der Sektion IV (EDV, Zivildienst und sonstige technische sowie betriebliche Belange) |
A1/8 |
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Leitung der Gruppe III/J (Betreuung von Flüchtlingen und Vertriebenen) |
A1/7 |
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Leitung der Gruppe III/K (Recht und Legistik) |
A1/7 |
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Leitung der Gruppe III/L (Fremdenwesen und sonstige Sicherheitsverwaltung) |
A1/7 |
|
Leitung der Gruppe II/M (Asyl -, Pass - und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten) |
A1/7 |
Die in der Einleitung zur gegenständlichen Anfrage genannten Personen sind in den
einzelnen Fachbereichen bereits derzeit eingesetzte, hervorragende Führungskräfte des
Bundesministeriums für Inneres, sodass - unabhängig vom Ergebnis des bei der
Besetzung von derartigen Funktionen bereits einzuhaltenden Objektivierungsverfahrens -
die Nennung der Namen von für die zur Ausübung der Leitungsfunktion in Frage kommen -
den Bediensteten nicht Außergewöhnliches darstellt.
Zu Frage 7:
Es versteht sich von selbst, dass der zu Frage 1 angesprochene Prozess eine nicht
unbeträchtliche Zeit in Anspruch nimmt, sodass die Aussetzung der Vergabe von leitenden
Funktionen bis zum Vorliegen allfälliger Umsetzungsmaßnahmen negative Auswirkungen
auf den jeweils betroffenen Organisationsbereich hätte.
Zu Frage 8:
Ich darf darauf hinweisen, dass im Innenressort die Vergabe von leitenden Funktionen
auch in jenen Fällen, in denen eine Ausschreibung gemäß den Bestimmungen des Aus -
schreibungsgesetzes nicht erforderlich ist, auf Grund einer vorangegangenen
„Interessentensuche“ in objektiver und transparenter Weise erfolgt. Nicht zuletzt unter
Bedachtnahme auf den oben angesprochenen Diskussionsprozess halte ich derzeit
weitergehende Maßnahmen für nicht zielführend.