701/AB XXI.GP

 

zur Zahl 685/J - NR/2000

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde,

haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Einstellung von behinderten

Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Zum 1. April 2000 waren im gesamten Justizressort 12.236 Bedienstete beschäftigt.

 

Zu 2:

 

Die Pflichtzahl der mit behinderten Dienstnehmern zu besetzenden Dienstposten be -

trug für das gesamte Justizressort zum Stichtag 1. April 2000 478.

 

Zu 3:

 

Zum 1. April 2000 waren im gesamten Justizressort 284 nach dem Behindertenein -

stellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt Davon waren 95 Bedienstete

gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar.

Zum Stichtag 1. April 2000 waren daher 99 Pflichtstellen nicht besetzt.

 

Zu 4:

 

Bereits in den bisherigen Anfragebeantwortungen zur Einstellung von behinderten

Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz wurde darauf hingewiesen,

dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Berei -

chen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Be -

währungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr einge -

schränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat

sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.

 

Die im Vergleich zur Beantwortung der Anfrage zur Zahl 6192/J - NR/1999 höhere

Zahl an unbesetzten Pflichtstellen beruht auf der mit 1 Jänner 1999 in Kraft getrete -

nen Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 17/1999 (Wegfall des

Abzugs von 20vH der Dienstnehmer zur Ermittlung der Pflichtzahl). Zwischenzeitig

ist es gelungen, die Zahl der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Beschäftigten

weiterhin deutlich zu erhöhen. Insbesondere konnte die Zahl der offenen Pflichtstel-

len vom Stichtag 1. Jänner 1999 (141) bis zum 1. April 2000 um 29,8 % verringert

werden.

 

Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen im Justizres -

sort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum Be -

hinderteneinstellungsgesetz, BGBl. I Nr.17/999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl

heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter des Ressorts

- insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das Bewusstsein verfestigt,

dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpoli -

tisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge

behalten und auch in Hinkunft - soweit es die umrissenen ressortspezifischen Be -

sonderheiten erlauben - verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im

Justizressort eintreten, um die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen

zu können.