701/AB XXI.GP
zur Zahl 685/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde,
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Einstellung von behinderten
Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz im Justizbereich“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Zum 1. April 2000 waren im gesamten Justizressort 12.236 Bedienstete beschäftigt.
Zu 2:
Die Pflichtzahl der mit behinderten Dienstnehmern zu besetzenden Dienstposten be -
trug für das gesamte Justizressort zum Stichtag 1. April 2000 478.
Zu 3:
Zum 1. April 2000 waren im gesamten Justizressort 284 nach dem Behindertenein -
stellungsgesetz begünstigte Behinderte beschäftigt Davon waren 95 Bedienstete
gemäß § 5 Abs. 2 BEinstG doppelt anrechenbar.
Zum Stichtag 1. April 2000 waren daher 99 Pflichtstellen nicht besetzt.
Zu 4:
Bereits in den bisherigen
Anfragebeantwortungen zur Einstellung von behinderten
Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz wurde darauf hingewiesen,
dass die Aufgabenstellung und die betrieblichen Gegebenheiten in manchen Berei -
chen des Justizressorts, insbesondere im Bereich der Justizanstalten und der Be -
währungshilfe, aber auch im Bereich der Gerichtsvollzieher, nur in sehr einge -
schränktem Umfang die Beschäftigung begünstigter Behinderter zulassen. Daran hat
sich auch in den letzten Jahren nichts geändert.
Die im Vergleich zur Beantwortung der Anfrage zur Zahl 6192/J - NR/1999 höhere
Zahl an unbesetzten Pflichtstellen beruht auf der mit 1 Jänner 1999 in Kraft getrete -
nen Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 17/1999 (Wegfall des
Abzugs von 20vH der Dienstnehmer zur Ermittlung der Pflichtzahl). Zwischenzeitig
ist es gelungen, die Zahl der nach dem Behinderteneinstellungsgesetz Beschäftigten
weiterhin deutlich zu erhöhen. Insbesondere konnte die Zahl der offenen Pflichtstel-
len vom Stichtag 1. Jänner 1999 (141) bis zum 1. April 2000 um 29,8 % verringert
werden.
Diese Entwicklung ist das Ergebnis der fortwährenden Bemühungen im Justizres -
sort, die Behinderteneinstellungszahl kontinuierlich an die durch die Novelle zum Be -
hinderteneinstellungsgesetz, BGBl. I Nr.17/999, neuerlich gestiegene Pflichtzahl
heranzuführen. Durch gezielte Information der zuständigen Mitarbeiter des Ressorts
- insbesondere der personalführenden Stellen - hat sich das Bewusstsein verfestigt,
dass die Eingliederung behinderter Menschen in den Arbeitsprozess ein sozialpoli -
tisch äußerst wichtiges Anliegen ist. Ich werde diese Problematik weiterhin im Auge
behalten und auch in Hinkunft - soweit es die umrissenen ressortspezifischen Be -
sonderheiten erlauben - verstärkt für die Einstellung von behinderten Menschen im
Justizressort eintreten, um die erfolgreiche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen
zu können.