702/AB XXI.GP
zur Zahl 723/J - NR/2000
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen
haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Räumung Berger Deponie“ ge -
richtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das Bundesministerium für Inneres hat der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt
neben dem Schreiben des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. Dr. Keppelmül -
ler auch umfangreiche Unterlagen übermittelt durch die nach Ansicht der Strafverfol -
gungsbehörde eine vertragskonforme Erbringung der Leistungen durch das mit der
Räumung der Berger Deponie beauftrage Unternehmen dokumentiert wurde. Dar -
über hinaus hat die Staatsanwaltschaft auch weiteres Dokumentationsmaterial und
eine Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt abgefordert. Da
auch dieser Erhebungsschritt keinen Hinweis auf ein strafrechtlich
relevantes Verhalten einer bestimmten Person erbracht hat, ist die Staatsanwalt-
schaft Wiener Neustadt am 25. April 2000 gemäß § 90 Abs. 1 StPO vorgegangen.