703/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben
am 26. April 2000 unter der Nr. 6731J an mich eine schriftliche parlamentarische An -
frage betreffend Advent - Flugblatt der FPÖ Guntramsdorf gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in
Verbindung mit §§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetz -
lichen Wirkungsbereich des befragten Organes im Sinne des § 2 Bundesministerien -
gesetz 1986. Dies ergibt sich insbesondere aus der Verwendung des Wortlautes des
§ 2 Abs. 3 Bundesministeriengesetz (1973 = 1986) in § 90 Satz 2 Geschäftsord -
nungsgesetz.
Zunächst darf ich feststellen, dass die Fragen der gegenständlichen Anfrage keine
Tätigkeiten der Geschäftsführung von Mitgliedern der Bundesregierung und der
ihnen unterstellten Organe zum Gegenstand haben. Somit liegen keine Angelegen -
heiten meines gesetzlichen Wirkungsbereiches vor.