703/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde haben

am 26. April 2000 unter der Nr. 6731J an mich eine schriftliche parlamentarische An -

frage betreffend Advent - Flugblatt der FPÖ Guntramsdorf gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Das parlamentarische Interpellationsrecht des Art. 52 Bundes - Verfassungsgesetz in

Verbindung mit §§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 bezieht sich auf den gesetz -

lichen Wirkungsbereich des befragten Organes im Sinne des § 2 Bundesministerien -

gesetz 1986. Dies ergibt sich insbesondere aus der Verwendung des Wortlautes des

§ 2 Abs. 3 Bundesministeriengesetz (1973 = 1986) in § 90 Satz 2 Geschäftsord -

nungsgesetz.

 

Zunächst darf ich feststellen, dass die Fragen der gegenständlichen Anfrage keine

Tätigkeiten der Geschäftsführung von Mitgliedern der Bundesregierung und der

ihnen unterstellten Organe zum Gegenstand haben. Somit liegen keine Angelegen -

heiten meines gesetzlichen Wirkungsbereiches vor.