705/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Grollitsch und Kollegen haben am 28. April
2000 unter der Nr. 722/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -
fend tierschutzrechtliche 15a - Verträge gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Angelegenheiten des Tierschutzes fallen nach dem Bundesministeriengesetz 1986
(vergleiche den Abschnitt A des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz)
nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.
Für mich steht aber außer Zweifel, dass effizienter Tierschutz auch auf Landesebene
möglich ist, wie die von den Bundesländern gesetzte Initiative zu einer
15a - Vereinbarung beweist.