705/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Grollitsch und Kollegen haben am 28. April

2000 unter der Nr. 722/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend tierschutzrechtliche 15a - Verträge gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Angelegenheiten des Tierschutzes fallen nach dem Bundesministeriengesetz 1986

(vergleiche den Abschnitt A des Teils 2 der Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetz)

nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes.

 

Für mich steht aber außer Zweifel, dass effizienter Tierschutz auch auf Landesebene

möglich ist, wie die von den Bundesländern gesetzte Initiative zu einer

15a - Vereinbarung beweist.