71/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KURZMANN, SCHEIBNER und Kollegen haben

am 9. Dezember 1999 unter der Zahl Nr.119/J - NR/1999 an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend ,,Auslandsdienstreisen im Jahr 1999“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Bezüglich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die beigeschlossene Auf -

stellung.

 

Zu Frage 2:

 

Die angeführten Auslandsdienstreisen waren durch sicherheitspolitische Zielsetzungen

motiviert und dienten der Erörterung und Festlegung gemeinsamer Vorhaben auf dem

Gebiet der Inneren Sicherheit.

 

Zu Frage 3:

 

Auch diesbezüglich verweise ich auf die beigeschlossene Aufstellung, wobei ich

festhalte, dass bei Flugreisen die planmäßige Abflugs - bzw. Ankunftszeit in

Österreich ausgewiesen wurde, bzw. bei sonstigen Auslandsdienstreisen der

effektive Grenzübertritt.

 

Zu Frage 4:

 

Im Jahr 1999 verbrachte ich aufgrund von Auslandsdienstreisen insgesamt 7 Tage,

9 Stunden und 45 Minuten im Ausland.

Zu Frage 5:

 

Üblicherweise ist es mir möglich, die Termine von Auslandsdienstreisen so fest -

zusetzen, dass hiedurch keine Kollision mit anderen Verpflichtungen eintritt. Soweit

Auslandsdienstreisen infolge aktueller Ereignisse kurzfristig vorgenommen werden

müssen, können Terminverschiebungen im Einzelfall nicht zur Gänze vermieden

werden.

 

Zu Frage 6:

 

Ja

 

Zu den Fragen 7 und 12:

 

keine der von mir im angeführten Zeitraum durchgeführten Dienstreisen diente pri -

vaten oder parteipolitischen Zwecken. Nur am Rande möchte ich bemerken, dass

solche, von der Frage 7. erfassten Reisen keine Dienstreisen darstellen, sodass

eine Finanzierung aus Budgetmitteln ausgeschlossen ist.

Es war somit auch keine Kostenabrechnung für solche Reisen erforderlich.

 

Zu den Fragen 8. 9 und 10:

 

Bezüglich der Beantwortung dieser Fragen verweise ich ebenfalls auf die beige -

schlossen Aufstellung.

 

Zu Frage 11:

 

Aufgrund der in der Beilage angeführten Dienstreisen sind der Republik Österreich

Gesamtkosten in Höhe von S 594.141,73 entstanden.

 

Diese gliedern sich folgendermaßen auf:

 

Für meine Person:                                                              S 102.308,24

Für den unter Frage 8. angeführten Personenkreis      S 458.098,43

Für den unter Frage 10. angeführten Personenkreis    S   33.735,06

 

Die in der beiliegenden Aufstellung angeführten Auslandsdienstreisen nach Zid -

lochovice und Brna, Tschechien, sowie nach Brüssel, Belgien, sind noch nicht

abgerechnet.

 

Für den unter Frage 9. angeführten Personenkreis entstanden keine Kosten.

 

Zu Frage 13:

 

Für eine Dienstreise in das Ausland musste die Firma CITY - JET Luftfahrtgesell -

schaft m.b.H. verpflichtet werden. Für zwei weitere Auslandsdienstreisen wurde

der Rahmenvertrag des Bundes mit LAUDA AIR Luftfahrt AG herangezogen.

Zu Frage 14:

 

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich von einer detaillierten Beantwortung

dieser Frage aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand nehme. Die Kosten

sind jedoch in den zu Frage 11 angegebenen Gesamtsummen inbegriffen.

 

Zu Frage 15:

 

Soweit bei Auslandsdienstreisen die Benutzung eines Flugzeuges erforderlich war,

erfolgte die Durchführung der Reise mit Linienflugzeugen. Diesbezüglich wurden

aufgrund bestehende Verträge zwischen diversen Fluglinien und meinem Ressort

sowie der Anwendung äußerst günstiger Sondertarife erhebliche Nachlässe ge -

währt, sodass in keinem Fall der volle Flugpreis zum Tragen kam.

 

 

Die angeschlossene Tabellenübersicht über Auslandsreisen des Bundesministers für

Inneres im Jahr 1999 konnte nicht gescannt werden !!