71/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. KURZMANN, SCHEIBNER und Kollegen haben
am 9. Dezember 1999 unter der Zahl Nr.119/J - NR/1999 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend ,,Auslandsdienstreisen im Jahr 1999“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bezüglich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die beigeschlossene Auf -
stellung.
Zu Frage 2:
Die angeführten Auslandsdienstreisen waren durch sicherheitspolitische Zielsetzungen
motiviert und dienten der Erörterung und Festlegung gemeinsamer Vorhaben auf dem
Gebiet der Inneren Sicherheit.
Zu Frage 3:
Auch diesbezüglich verweise ich auf die beigeschlossene Aufstellung, wobei ich
festhalte, dass bei Flugreisen die planmäßige Abflugs - bzw. Ankunftszeit in
Österreich ausgewiesen wurde, bzw. bei sonstigen Auslandsdienstreisen der
effektive Grenzübertritt.
Zu Frage 4:
Im Jahr 1999 verbrachte ich aufgrund von Auslandsdienstreisen insgesamt 7 Tage,
9 Stunden und 45 Minuten im Ausland.
Zu Frage 5:
Üblicherweise ist es mir möglich, die Termine von Auslandsdienstreisen so fest -
zusetzen, dass hiedurch keine Kollision mit anderen Verpflichtungen eintritt. Soweit
Auslandsdienstreisen infolge aktueller Ereignisse kurzfristig vorgenommen werden
müssen, können Terminverschiebungen im Einzelfall nicht zur Gänze vermieden
werden.
Zu Frage 6:
Ja
Zu den Fragen 7 und 12:
keine der von mir im angeführten Zeitraum durchgeführten Dienstreisen diente pri -
vaten oder parteipolitischen Zwecken. Nur am Rande möchte ich bemerken, dass
solche, von der Frage 7. erfassten Reisen keine Dienstreisen darstellen, sodass
eine Finanzierung aus Budgetmitteln ausgeschlossen ist.
Es war somit auch keine Kostenabrechnung für solche Reisen erforderlich.
Zu den Fragen 8. 9 und 10:
Bezüglich der Beantwortung dieser Fragen verweise ich ebenfalls auf die beige -
schlossen Aufstellung.
Zu Frage 11:
Aufgrund der in der Beilage angeführten Dienstreisen sind der Republik Österreich
Gesamtkosten in Höhe von S 594.141,73 entstanden.
Diese gliedern sich folgendermaßen auf:
Für meine Person: S 102.308,24
Für den unter Frage 8. angeführten Personenkreis S 458.098,43
Für den unter Frage 10. angeführten Personenkreis S 33.735,06
Die in der beiliegenden Aufstellung angeführten Auslandsdienstreisen nach Zid -
lochovice und Brna, Tschechien, sowie nach Brüssel, Belgien, sind noch nicht
abgerechnet.
Für den unter Frage 9. angeführten Personenkreis entstanden keine Kosten.
Zu Frage 13:
Für eine Dienstreise in das Ausland musste die Firma CITY - JET Luftfahrtgesell -
schaft m.b.H. verpflichtet werden. Für zwei weitere Auslandsdienstreisen wurde
der Rahmenvertrag des Bundes mit LAUDA AIR
Luftfahrt AG herangezogen.
Zu Frage 14:
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich von einer detaillierten Beantwortung
dieser Frage aus datenschutzrechtlichen Erwägungen Abstand nehme. Die Kosten
sind jedoch in den zu Frage 11 angegebenen Gesamtsummen inbegriffen.
Zu Frage 15:
Soweit bei Auslandsdienstreisen die Benutzung eines Flugzeuges erforderlich war,
erfolgte die Durchführung der Reise mit Linienflugzeugen. Diesbezüglich wurden
aufgrund bestehende Verträge zwischen diversen Fluglinien und meinem Ressort
sowie der Anwendung äußerst günstiger Sondertarife erhebliche Nachlässe ge -
währt, sodass in keinem Fall der volle Flugpreis zum Tragen kam.
Die angeschlossene Tabellenübersicht über Auslandsreisen des Bundesministers für
Inneres im Jahr 1999 konnte nicht gescannt werden !!