710/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hans Sevignani und Kollegen haben am 26. April 2000
unter der Nr. 656/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Österreichischer Bergrettungsdienst/Landesleitung Tirol - Beistellung eines Hubschraubers“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zur Beantwortung dieser Frage muss zwischen den Flugretter - Grundausbildungskursen, den
Nachschulungen für ausgebildete Flugretter und den Ausbildungskursen für angehende
Bergrettungsmänner, die keine Flugretter sind, unterschieden werden.
Im Bundesland Tirol unterhält das Bundesministerium für Inneres zwei Einsatzstellen (Inns -
bruck und Lienz), auf denen je ein Hubschrauber der Type Ecureuil mit Sanitätsausstattung
stationiert ist. Der Hubschrauber im Raum Innsbruck dient planmäßig für Exekutivaufgaben,
unterstützt aber fallweise den ÖAMTC - Hubschrauber bei Rettungseinsätzen. Der in Lienz
stationierte Hubschrauber wird planmäßig für Rettungs - und Exekutivaufgaben eingesetzt.
Auf beiden Einsatzstellen besteht die Besatzung der Hubschrauber bei Rettungseinsätzen
zumindest aus einem Piloten und einem Flugretter. Die Flugretter werden vom Öster -
reichischen Bergrettungsdienst Tirol (ÖBRED),
von der Gendarmerie und von der Polizei
gestellt und üben gleichzeitig auch Sanitäterfunktionen aus. Die Ausbildung dieser Flugretter
wird vom Bundesministerium für Inneres in eigenen Kursen durchgeführt. Für Innsbruck sind
derzeit 12 Angehörige des ÖBRD, 16 Gendarmen und zwei Polizisten ausgebildet. Auf der
Flugeinsatzstelle Lienz sind 11 Angehörige des ÖBRD) und 12 Gendarmen als Flugretter
verfügbar.
Im Laufe der vergangenen Jahre waren so viele ausgebildete Flugretter zur Verfügung, sodass
jeder ausgebildete Rettungsmann durchschnittlich nur einmal pro Monat zu einem Dienst
herangezogen werden konnte. Daraus resultiert eine Einschränkung der Anzahl der Flugretter
zur Effizienz - und Professionalitätssteigerung sowie zur Risiko - und Gefahrenminimierung,
sodass sich derzeit Flugretter - Grundausbildungskurse erübrigen. Die jährlichen Nach -
schulungen bereits ausgebildeter Flugretter finden in uneingeschränktem Maße statt.
Die in der Anfrage offensichtlich angesprochenen Lehrgänge des Österreichischen Berg -
rettungsdienstes müssen von diesen Grundausbildungskursen und Nachschulungen von Flug-
rettern grundsätzlich unterschieden werden. Die Bergrettungsdienste veranstalten nämlich
jährlich mehrere Ausbildungskurse für angehende Bergrettungsmänner (keine Flugretter!), zu
denen als Höhepunkt der jeweiligen wöchentlichen Ausbildung auch die Beistellung eines
Hubschraubers gehört hat. Im Hinblick auf die Einsparungsvorgaben für das Jahr 2000 hat das
Bundesministerium für Inneres im Dezember 1999 für das Folgejahr vorgesehen, die
Beistellung von Hubschraubern für solche, nicht unmittelbar für Flugretter gewidmete Kurse
zu streichen. In Gesprächen mit der Bergrettung konnte schlussendlich für das Jahr 2000
weiterhin die Beistellung eines Hubschraubers für Ausbildungskurse vereinbart werden,
sodass die im Jahre 1999 programmierte Einstellung dieser Hubschrauberbeistellung von mir
gelockert worden ist und für einzelne Ausbildungslehrgänge die Beistellung von Rettungs -
hubschraubern durchgeführt wird. Derzeit werden die angeforderten Hubschrauber -
beistellungen erfüllt.
Zu Frage 2:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres ist derzeit nicht beabsichtigt, nur noch Flugretter
der Gendarmerie für Bereitschaftsdienste
bei der Flugeinsatzstelle Innsbruck heranzuziehen.
Zu Frage 3:
Generell ist die Tätigkeit des Österreichischen Bergrettungsdienstes als ein unverzichtbarer
Beitrag im österreichischen Zivil - und Katastrophenschutz zu sehen. Den ehrenamtlich und
unentgeltlich tätigen Bergrettungsmännern gebührt höchste Anerkennung, zumal sie ihre
Rettungseinsätze oft unter besonders gefahrvollen Bedingungen durchführen müssen.
Der Bundesverband des Österreichischen Bergrettungsdienstes erhält für das Jahr 2000 vom
Bundesministerium für Inneres einen Förderungsbeitrag von ca. 720.000 Schilling.
Mindestens 600.000 Schilling sind hievon für Ausbildung und Schulung sowie für die
Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen sowie Nachrichten - und Führungsmittel, die in
Ausübung des Zivilschutzes eingesetzt werden können, zu verwenden. Maximal 120.000
Schilling können zur Teilabdeckung privater Zusatz - Unfallversicherungen von im Rettungs -
dienst stehenden Angehörigen des Österreichischen Bergrettungsdienstes herangezogen
werden.
Weiters wurde dem Österreichischen Bergrettungsdienst für die Neuauflage der Broschüre
„Alpin-Ratgeber“ ein Druckkostenbeitrag von 100.000 Schilling gewährt.
Ich bin bestrebt, die positive Zusammenarbeit mit dieser Rettungsorganisation fortzusetzen
und diese nach Möglichkeit zu unterstützen.