711/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. PETROVIC, ÖLLINGER, Freundinnen

und Freunde haben am 26. April 2000 unter der Nr. 666/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend "Sondereinsatzkommando (SEK)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie

folgt:

 

Zu Frage 1 und 2.

 

Die derzeit im Erprobungsstadium befindliche Gruppe „Sondereinsatz Kriminaldienst“

(SEK) wurde von der Bundespolizeidirektion Wien geschaffen, um

schwerpunktmäßig bei der operativen Bekämpfung der Straßenkriminalität, zur

Ergreifung von Tätern auf frischer Tat und zur Überwachung potentieller Tatorte

eingesetzt zu werden. Das SEK wurde mit 01.02.2000 gegründet und ein

Erprobungszeitraum von 6 Monaten bis 31.07.2000 festgelegt. Nach Ablauf der Frist

und einer Überprüfung bzw. Evaluierung des Konzeptes, wird über den Fortbestand

der SEK entschieden werden.

 

Zu Frage 3:

 

Für die Position des Kommandanten der SEK wurde bei der BPD Wien eine interne

Ausschreibung vorgenommen. Als Voraussetzung für die Bestellung zum

Kommandanten der SEK wurden dabei folgende besonderen Kenntnisse gefordert:

 

> taktische Observation,

> Kenntnis spezifischer modi operandi

> Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsschwerpunkte,

> Eigensicherung und Zugriffstechniken,

> Lagebeurteilung und

> gesetzliche Grundlagen

Auf Grund der vorgenommenen Reihung mehrerer mitbewerbender leitender

Kriminalbeamter wurde G. R. von der Kriminalbeamtenabteilung des

Bezirkspolizeikommissariates Ottakring unter Beachtung der oben angeführten

internen Ausschreibungskriterien im Sinne des § 4 Abs 3 BDG 1979 als der

bestqualifizierteste Bewerber bestellt.

 

Zu Frage 4:

 

Nach den mir vorliegenden Informationen ist gegen G. R. eine

Richtlinienbeschwerde gem. § 89 Abs 2 SPG beim UVS anhängig. Sonstige

Beschwerdegründe liegen nicht vor.

 

Zu Frage 5:

 

Keines.

 

Zu Frage 6:

 

In den vergangenen Jahren wurden gegen G. R. drei Strafverfahren eingeleitet, die

von der Staatsanwaltschaft jeweils gemäß § 90 StPO zurückgelegt wurden. Weiters

ist G. R. von Vorerhebungen der StA Wien (§§ 83 und 313 StGB) betroffen, welche

zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Ein Strafverfahren im

Sinne der Einleitung der Voruntersuchung oder Anklageeerhebung liegt bisher nicht

vor.

 

Zu Frage 7:

 

in zwei Anlassfällen wurden gegen insgesamt 6 Beamte der SEK UVS - Beschwerden

erhoben, wobei eine UVS - Beschwerde bereits als unbegründet ab - bzw teilweise

zurückgewiesen wurde. im Fall der zweiten UVS - Beschwerde ist das Verfahren

derzeit noch offen.

 

Zu Frage 8:

 

Gegen einen Beamten der SEK wurde aufgrund einer Selbstanzeige gem. § 111

BDG ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses ist derzeit noch offen.

 

Zu Frage 9:

 

In den letzten 3 Jahren wurde gegen 18 Kriminalbeamte der SEK Anzeige an die StA

Wien erstattet. Die Anzeigen wurden in 24 Fällen wegen § 8311 StGB, in zwei Fällen

wegen §§ 83 und 84 StGB, in einem Fall wegen § 80 StGB und in einem Fall wegen

§§ 229 und 302 StGB erstattet.

Von den vorhin genannten Anzeigen endete ein Verfahren mit dem Freispruch

gemäß § 259 Abs 3 StPO und 14 Anzeigen wurden gemäß § 90 StPO zurückgelegt.

 

Nach derzeitigem Stand sind noch neun Anzeigen gemäß §§ 83 in Verbindung mit

313 gegen insgesamt acht Beamte offen. Diese befinden sich nach meinem

derzeitigen Informationsstand im Stadium der gerichtlichen Vorerhebungen.