711/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. PETROVIC, ÖLLINGER, Freundinnen
und Freunde haben am 26. April 2000 unter der Nr. 666/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Sondereinsatzkommando (SEK)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1 und 2.
Die derzeit im Erprobungsstadium befindliche Gruppe „Sondereinsatz Kriminaldienst“
(SEK) wurde von der Bundespolizeidirektion Wien geschaffen, um
schwerpunktmäßig bei der operativen Bekämpfung der Straßenkriminalität, zur
Ergreifung von Tätern auf frischer Tat und zur Überwachung potentieller Tatorte
eingesetzt zu werden. Das SEK wurde mit 01.02.2000 gegründet und ein
Erprobungszeitraum von 6 Monaten bis 31.07.2000 festgelegt. Nach Ablauf der Frist
und einer Überprüfung bzw. Evaluierung des Konzeptes, wird über den Fortbestand
der SEK entschieden werden.
Zu Frage 3:
Für die Position des Kommandanten der SEK wurde bei der BPD Wien eine interne
Ausschreibung vorgenommen. Als Voraussetzung für die Bestellung zum
Kommandanten der SEK wurden dabei folgende besonderen Kenntnisse gefordert:
> taktische Observation,
> Kenntnis spezifischer modi operandi
> Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsschwerpunkte,
> Eigensicherung und Zugriffstechniken,
> Lagebeurteilung und
> gesetzliche Grundlagen
Auf Grund der vorgenommenen Reihung mehrerer mitbewerbender leitender
Kriminalbeamter wurde G. R. von der Kriminalbeamtenabteilung des
Bezirkspolizeikommissariates Ottakring unter Beachtung der oben angeführten
internen Ausschreibungskriterien im Sinne des § 4 Abs 3 BDG 1979 als der
bestqualifizierteste Bewerber bestellt.
Zu Frage 4:
Nach den mir vorliegenden Informationen ist gegen G. R. eine
Richtlinienbeschwerde gem. § 89 Abs 2 SPG beim UVS anhängig. Sonstige
Beschwerdegründe liegen nicht vor.
Zu Frage 5:
Keines.
Zu Frage 6:
In den vergangenen Jahren wurden gegen G. R. drei Strafverfahren eingeleitet, die
von der Staatsanwaltschaft jeweils gemäß § 90 StPO zurückgelegt wurden. Weiters
ist G. R. von Vorerhebungen der StA Wien (§§ 83 und 313 StGB) betroffen, welche
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind. Ein Strafverfahren im
Sinne der Einleitung der Voruntersuchung oder Anklageeerhebung liegt bisher nicht
vor.
Zu Frage 7:
in zwei Anlassfällen wurden gegen insgesamt 6 Beamte der SEK UVS - Beschwerden
erhoben, wobei eine UVS - Beschwerde bereits als unbegründet ab - bzw teilweise
zurückgewiesen wurde. im Fall der zweiten UVS - Beschwerde ist das Verfahren
derzeit noch offen.
Zu Frage 8:
Gegen einen Beamten der SEK wurde aufgrund einer Selbstanzeige gem. § 111
BDG ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Dieses ist derzeit noch offen.
Zu Frage 9:
In den letzten 3 Jahren wurde gegen 18 Kriminalbeamte der SEK Anzeige an die StA
Wien erstattet. Die Anzeigen wurden in 24 Fällen wegen § 8311 StGB, in zwei Fällen
wegen §§ 83 und 84 StGB, in einem Fall wegen § 80 StGB und in einem Fall wegen
§§ 229 und 302 StGB erstattet.
Von den vorhin genannten Anzeigen endete ein Verfahren mit dem Freispruch
gemäß § 259 Abs 3 StPO und 14 Anzeigen wurden gemäß § 90 StPO zurückgelegt.
Nach derzeitigem Stand sind noch neun Anzeigen gemäß §§ 83 in Verbindung mit
313 gegen insgesamt acht Beamte offen. Diese befinden sich nach meinem
derzeitigen Informationsstand im Stadium der gerichtlichen Vorerhebungen.