712/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am
26. April 2000 unter der Nr. 684/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
in Ihrem Bereich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Personalstand in meinem Ressort mit Stand 1. April 2000 betrug 34.228, die Summe der
zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) daher 1351.
Die deutliche Erhöhung der Pflichtzahl seit der letzten Anfrage von 1066 (Stand 1. Oktober
1998) auf nunmehr 1351 ist in der Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BGBl. I
Nr. 17/1999) und den dort normierten Entfall der Sonderregelung für Gebietskörperschaften
bei der Berechnung der Pflichtzahl (§ 4 Abs. 4) begründet.
Zu Frage 3:
Mit Stand vom 1. April 2000 waren 443 Pflichtstellen besetzt, wovon 110 doppelt
anrechenbar sind. Es waren daher 798 Pflichtstellen nicht besetzt.
Zu Frage 4:
Wie schon von meinen Amtsvorgängern bei der Beantwortung von Anfragen zum gleichen
Thema mehrfach ausgeführt, hat im Bereich des Innenressorts der Großteil der Mitarbeiter
aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutivdienst zu versehen; da Behinderte hiezu
nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die Entwicklung zeigt - die Differenz zur
Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen auch in den nächsten Jahren nur in bescheidenem
Umfang vermindern lassen. Die - dem Trend der
letzten Jahre entgegengesetzte - Erhöhung
der nicht besetzten Pflichtstellen ist in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 angeführten
Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes begründet.
Erfreulich ist aber immerhin, dass es seit Oktober 1998 doch gelungen ist, die Anzahl der
beschäftigten Behinderten von 372 (davon waren 95 doppelt anrechenbar) um nahezu 20% auf
443 (davon sind 110 doppelt anrechenbar) anzuheben.