712/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am

26. April 2000 unter der Nr. 684/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgesetz

in Ihrem Bereich" gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Der Personalstand in meinem Ressort mit Stand 1. April 2000 betrug 34.228, die Summe der

zu beschäftigenden Behinderten (Pflichtzahl) daher 1351.

 

Die deutliche Erhöhung der Pflichtzahl seit der letzten Anfrage von 1066 (Stand 1. Oktober

1998) auf nunmehr 1351 ist in der Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BGBl. I

Nr. 17/1999) und den dort normierten Entfall der Sonderregelung für Gebietskörperschaften

bei der Berechnung der Pflichtzahl (§ 4 Abs. 4) begründet.

 

Zu Frage 3:

 

Mit Stand vom 1. April 2000 waren 443 Pflichtstellen besetzt, wovon 110 doppelt

anrechenbar sind. Es waren daher 798 Pflichtstellen nicht besetzt.

 

Zu Frage 4:

 

Wie schon von meinen Amtsvorgängern bei der Beantwortung von Anfragen zum gleichen

Thema mehrfach ausgeführt, hat im Bereich des Innenressorts der Großteil der Mitarbeiter

aufgrund der spezifischen Aufgabenstellung Exekutivdienst zu versehen; da Behinderte hiezu

nicht eingesetzt werden können, wird sich - wie die Entwicklung zeigt - die Differenz zur

Pflichtzahl trotz intensiver Bemühungen auch in den nächsten Jahren nur in bescheidenem

Umfang vermindern lassen. Die - dem Trend der letzten Jahre entgegengesetzte - Erhöhung

der nicht besetzten Pflichtstellen ist in der Beantwortung der Fragen 1 und 2 angeführten

Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes begründet.

 

Erfreulich ist aber immerhin, dass es seit Oktober 1998 doch gelungen ist, die Anzahl der

beschäftigten Behinderten von 372 (davon waren 95 doppelt anrechenbar) um nahezu 20% auf

443 (davon sind 110 doppelt anrechenbar) anzuheben.