715/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten Anna Huber und GenossInnen

betreffend die unzumutbare räumliche Situation des Bundesanstalt für

Lebensmitteluntersuchung und - forschung (BALUF) in Wien

Nr. 845/1)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

 

Eingangs halte ich fest, dass ich als Mitglied der Bundesregierung die durch das Parlament geschaf -

fene Zuständigkeitsordnung zu beachten habe. Da diese Zuständigkeitsordnung nicht zu meiner Dis -

position steht, kann aus deren Beachtung nicht auf ein „Weiterschieben“ von Verantwortung ge -

schlossen werden.

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund der gegebenen Rechtslage bin ich für die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und

- forschung in Wien (BALUF) zuständig.

 

Zu Frage 2:

 

Die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelkontrolle sind auch meiner Meinung nach beson -

ders wichtig.

 

Zu Frage 3:

 

Die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmittelproben durch die BALUF ist nach wie vor

effizient. Die räumliche Unterbringung dieser Anstalt ist allerdings - bedingt durch Platzprobleme -

sehr unbefriedigend.

Zu den Fragen 4 bis 7:

 

Ich habe mich - ebenso wie dies meine Amtsvorgängerin Mag. Prammer und deren Amtsvorgänger

getan haben - bei dem für Bundeshochbauten zuständigen Regierungsmitglied für eine Behebung

dieses Unterbringungsproblems eingesetzt.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

 

Da Bundeshochbauten nicht bei den Budetkapitels meines Ressorts veranschlagt sind, konnte ich

diesen Bedarf auch nicht bei den Budgetverhandlungen anmelden.

 

Zu Frage 10:

 

Durch den gezielten Einsatz der Organe der Lebensmittelkontrolle und durch die Weiterentwicklung

des Lebensmittelrechts - insbesondere durch die Mitarbeit in den einschlägigen EU - Gremien - werde

ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen mit vollem Einsatz im Interesse der Lebensmittelsi -

cherheit tätig sein.