715/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Anna Huber und GenossInnen
betreffend die unzumutbare räumliche Situation des Bundesanstalt für
Lebensmitteluntersuchung und - forschung (BALUF) in Wien
Nr. 845/1)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Eingangs halte ich fest, dass ich als Mitglied der Bundesregierung die durch das Parlament geschaf -
fene Zuständigkeitsordnung zu beachten habe. Da diese Zuständigkeitsordnung nicht zu meiner Dis -
position steht, kann aus deren Beachtung nicht auf ein „Weiterschieben“ von Verantwortung ge -
schlossen werden.
Zu Frage 1:
Aufgrund der gegebenen Rechtslage bin ich für die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
- forschung in Wien (BALUF) zuständig.
Zu Frage 2:
Die Lebensmittelsicherheit und die Lebensmittelkontrolle sind auch meiner Meinung nach beson -
ders wichtig.
Zu Frage 3:
Die Untersuchung und Begutachtung von Lebensmittelproben durch die BALUF ist nach wie vor
effizient. Die räumliche Unterbringung dieser Anstalt ist allerdings - bedingt durch Platzprobleme -
sehr unbefriedigend.
Zu den Fragen 4 bis 7:
Ich habe mich - ebenso wie dies meine Amtsvorgängerin Mag. Prammer und deren Amtsvorgänger
getan haben - bei dem für Bundeshochbauten zuständigen Regierungsmitglied für eine Behebung
dieses Unterbringungsproblems eingesetzt.
Zu den Fragen 8 und 9:
Da Bundeshochbauten nicht bei den Budetkapitels meines Ressorts veranschlagt sind, konnte ich
diesen Bedarf auch nicht bei den Budgetverhandlungen anmelden.
Zu Frage 10:
Durch den gezielten Einsatz der Organe der Lebensmittelkontrolle und durch die Weiterentwicklung
des Lebensmittelrechts - insbesondere durch die Mitarbeit in den einschlägigen EU - Gremien - werde
ich gemeinsam mit meinen Mitarbeiterinnen mit vollem Einsatz im Interesse der Lebensmittelsi -
cherheit tätig sein.