716/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 718/J betreffend
Joboffensive Feldbach, welche die Abgeordneten Silhavy, Freundinnen und Freunde am
27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach sind die anhängigen Strafverfahren
derzeit aufgrund einer Anfrage an den Nationalrat betreffend die Immunität des
Vereinsobmannes Abg. Fink unterbrochen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die zuständige Organisationseinheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
sowie die gegenüber dieser in fachlicher Hinsicht weisungsgebundenen
Bundessozialämter sind nach der
derzeitigen Rechtslage berechtigt und verpflichtet,
Arbeitsvermittlungsaktivitäten außerhalb des AMS auf die Rechtsmäßigkeit zu
überprüfen.
Diese Überprüfung erfolgt bei registrierten Arbeitsvermittlern turnusmäßig bzw.
stichprobenweise, sonst üblicherweise aus Anlass eingebrachter Beschwerden. Soferne ein
begründeter Verdacht eines Rechtsverstoßes vorliegt, wird unverzüglich ein
sachverhaltklärendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und werden die allfällig
erforderlichen Schritte bei der Strafbehörde veranlasst. Allerdings verfügen die
Bundessozialämter über keinerlei Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Gemäß § 17b Abs. 3 AMFG ist mein Ressort verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei
der Durchführung der gewerblichen privaten Arbeitsvermittlung keinerlei öffentliche
Mittel verwendet werden. Da eine Information über die Verwendung der Mittel für andere
Zwecke als die Arbeitsvermittlung nicht erfolgte, musste eine Sachverhaltsdarstellung an
die BH Feldbach übermittelt werden.