716/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 718/J betreffend

Joboffensive Feldbach, welche die Abgeordneten Silhavy, Freundinnen und Freunde am

27. April 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft Feldbach sind die anhängigen Strafverfahren

derzeit aufgrund einer Anfrage an den Nationalrat betreffend die Immunität des

Vereinsobmannes Abg. Fink unterbrochen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die zuständige Organisationseinheit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit

sowie die gegenüber dieser in fachlicher Hinsicht weisungsgebundenen

Bundessozialämter sind nach der derzeitigen Rechtslage berechtigt und verpflichtet,

Arbeitsvermittlungsaktivitäten außerhalb des AMS auf die Rechtsmäßigkeit zu

überprüfen.

 

Diese Überprüfung erfolgt bei registrierten Arbeitsvermittlern turnusmäßig bzw.

stichprobenweise, sonst üblicherweise aus Anlass eingebrachter Beschwerden. Soferne ein

begründeter Verdacht eines Rechtsverstoßes vorliegt, wird unverzüglich ein

sachverhaltklärendes Ermittlungsverfahren eingeleitet und werden die allfällig

erforderlichen Schritte bei der Strafbehörde veranlasst. Allerdings verfügen die

Bundessozialämter über keinerlei Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Gemäß § 17b Abs. 3 AMFG ist mein Ressort verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei

der Durchführung der gewerblichen privaten Arbeitsvermittlung keinerlei öffentliche

Mittel verwendet werden. Da eine Information über die Verwendung der Mittel für andere

Zwecke als die Arbeitsvermittlung nicht erfolgte, musste eine Sachverhaltsdarstellung an

die BH Feldbach übermittelt werden.