719/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doris Bures und (Genossen haben am 27. April

2000 unter der Nr. 703/J  -NR/2000 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die

Vergütung der Rechtsträger für die Dienstleistung der zugewiesenen

Zivildienstptlichtigen gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir

vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2 und 3:

 

Für die in den Jahren 1998 und 1999 eingesetzten Zivildienstleistenden wurden

entsprechend den im BMI vorliegenden Aufzeichnungen Einnahmen laut den

mitfolgenden beiden Aufstellungen der einzelnen Einrichtungen erzielt die an das

BMF fließen.

 

Der Unterschied zu den jeweiligen Bundesrechnungsabschlüssen erklärt sich aus den

dort maßgeblichen Verbuchungsdaten der Einnahmen die nur bedingt Rückschlüsse

auf den Entstehungszeitraum des jeweiligen Vergütungsanspruches zulassen.

 

Für im Jahr 2000 bereits eingesetzten Zivildienstleistenden einschließlich des

Zuweisungstermins Juni 2000 werden voraussichtlich Einnahmen laut der dritten

folgenden Aufstellung der einzelnen Einrichtungen erzielt werden die an das

BMF fließen.

 

Die ungekürzten Einrichtungsbezeichnungen sind der gleichfalls angeschlossenen

Namensliste zu entnehmen

 

Beilagen