719/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doris Bures und (Genossen haben am 27. April
2000 unter der Nr. 703/J -NR/2000 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend die
Vergütung der Rechtsträger für die Dienstleistung der zugewiesenen
Zivildienstptlichtigen gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Unterlagen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Für die in den Jahren 1998 und 1999 eingesetzten Zivildienstleistenden wurden
entsprechend den im BMI vorliegenden Aufzeichnungen Einnahmen laut den
mitfolgenden beiden Aufstellungen der einzelnen Einrichtungen erzielt die an das
BMF fließen.
Der Unterschied zu den jeweiligen Bundesrechnungsabschlüssen erklärt sich aus den
dort maßgeblichen Verbuchungsdaten der Einnahmen die nur bedingt Rückschlüsse
auf den Entstehungszeitraum des jeweiligen Vergütungsanspruches zulassen.
Für im Jahr 2000 bereits eingesetzten Zivildienstleistenden einschließlich des
Zuweisungstermins Juni 2000 werden voraussichtlich Einnahmen laut der dritten
folgenden Aufstellung der einzelnen Einrichtungen erzielt werden die an das
BMF fließen.
Die ungekürzten Einrichtungsbezeichnungen sind der gleichfalls angeschlossenen
Namensliste zu entnehmen
Beilagen