72/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 34/J - NR/1999 betreffend Selbstverteidigung im
Rahmen der schulischen Leibeserziehung, die die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und
Kollegen am 18. November 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Einleitend ist festzustellen, dass eine angebliche erhöhte Gewaltbereitschaft im schulischen
Zusammenhang nicht bestätigt werden kann. Eine Reihe von Befindlichkeitsstudien weist durchaus
positive Befunde von Lebens - und Arbeitsbedingungen in der Schule auf. Dazu tragen sicher auch
die breite Palette von sozialpädagogischen Maßnahmen und die Bemühungen in der Lehrerfort -
bildung bei. In Zahlen ausgedrückt haben bei ca. 370 Lehrveranstaltungen der Pädagogischen
Institute in Österreich in den Schuljahren 1997/98 und 1998/99 ca. 7500 Lehrerinnen und Lehrer
zum Problemfeld Gewalt und sexueller Missbrauch teilgenommen. Ein wesentlich höherer
Multiplikatoreneffekt an den Schulstandorten ist evident.
Jedenfalls erscheint es gegenüber dem Vorschlag des Steiermärkischen Landtages wesentlich
zweckmäßiger, Initiativen bei der Gewaltprävention und Konfliktmediation zu setzen und
Jugendliche insgesamt über richtiges Verhalten in Krisensituationen zu informieren, was durch
Zusammenarbeit mit der Exekutive auch erfolgt. Die Effektivität von Selbstverteidigungsversuchen
muss vorerst kriminologisch und kriminalpsychologisch eindeutig geklärt sein, bevor solche
Maßnahmen im Schulwesen empfohlen werden.
Ad 1.:
,,Selbstverteidigungskurse” an Schulen werden unter dieser Bezeichnung nicht statistisch erfasst,
soferne sie geführt werden. Die Unverbindliche Übung Leibesübungen bzw. schulautonome
Angebote zur Begabungs - und Interessendifferenzierung lassen allerdings derartige Kurse jederzeit
zu.
Ad 2.:
Da derartige Kurse nicht statistisch erfasst werden, liegen mir darüber keine konkreten
Auswertungen vor.
Ad 3.:
Jeder Unterricht setzt im Regelfall eine facheinschlägige Ausbildung voraus. Dies gilt besonders für das Fach Leibesübungen.
Eine der Grundlagen von ,,Selbstverteidigungskursen” wird (allerdings mit Bezug zur Sportform
Judo oder Jiu Jitsu) als ,,Fallen - Lernen" auch im Regelunterricht vermittelt.
Dazu gibt es Filme und Programme der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
Im Regelunterricht sind Inhalte der Selbstverteidigung natürlich integriert bzw. gibt es vereinzelt
auch längere ,,Kurse", wenn die Lehrer/innen dafür ausgebildet sind. Zu diesen Ausbildungen
zählen Angebote an Pädagogischen Instituten und an der Bundesanstalt für Leibeserziehung
(Lehrwart, Trainer). Darüber hinaus gibt es an verschiedenen Schulen auch einschlägige Angebote
von Sportvereinen, sei es als schulbezogene Veranstaltung oder bloß durch Nutzung des Turnsaales.
In diesen Fällen unterrichten meistens Lehrwarte oder Trainer.
Ad 4.:
Was den mentalen Anteil betrifft, so ist ein automatischer Zusammenhang zwischen mentalen
Erfahrungen im Sport und Transfer in die Lebenswelt sportwissenschaftlich nicht belegt.
Diesbezügliche evaluative Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen einer mentalen
Schulung in Selbstverteidigungskursen und der Konzentrationsfähigkeit herstellen, sind mir nicht
bekannt.