72/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 34/J - NR/1999 betreffend Selbstverteidigung im

Rahmen der schulischen Leibeserziehung, die die Abgeordneten Mag. Beate Hartinger und

Kollegen am 18. November 1999 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Einleitend ist festzustellen, dass eine angebliche erhöhte Gewaltbereitschaft im schulischen

Zusammenhang nicht bestätigt werden kann. Eine Reihe von Befindlichkeitsstudien weist durchaus

positive Befunde von Lebens - und Arbeitsbedingungen in der Schule auf. Dazu tragen sicher auch

die breite Palette von sozialpädagogischen Maßnahmen und die Bemühungen in der Lehrerfort -

bildung bei. In Zahlen ausgedrückt haben bei ca. 370 Lehrveranstaltungen der Pädagogischen

Institute in Österreich in den Schuljahren 1997/98 und 1998/99 ca. 7500 Lehrerinnen und Lehrer

zum Problemfeld Gewalt und sexueller Missbrauch teilgenommen. Ein wesentlich höherer

Multiplikatoreneffekt an den Schulstandorten ist evident.

Jedenfalls erscheint es gegenüber dem Vorschlag des Steiermärkischen Landtages wesentlich

zweckmäßiger, Initiativen bei der Gewaltprävention und Konfliktmediation zu setzen und

Jugendliche insgesamt über richtiges Verhalten in Krisensituationen zu informieren, was durch

Zusammenarbeit mit der Exekutive auch erfolgt. Die Effektivität von Selbstverteidigungsversuchen

muss vorerst kriminologisch und kriminalpsychologisch eindeutig geklärt sein, bevor solche

Maßnahmen im Schulwesen empfohlen werden.

 

Ad 1.:

 

,,Selbstverteidigungskurse” an Schulen werden unter dieser Bezeichnung nicht statistisch erfasst,

soferne sie geführt werden. Die Unverbindliche Übung Leibesübungen bzw. schulautonome

Angebote zur Begabungs - und Interessendifferenzierung lassen allerdings derartige Kurse jederzeit

zu.

Ad 2.:

 

Da derartige Kurse nicht statistisch erfasst werden, liegen mir darüber keine konkreten

Auswertungen vor.

 

Ad 3.:

 

Jeder Unterricht setzt im Regelfall eine facheinschlägige Ausbildung voraus. Dies gilt besonders für das Fach Leibesübungen.

Eine der Grundlagen von ,,Selbstverteidigungskursen” wird (allerdings mit Bezug zur Sportform

Judo oder Jiu Jitsu) als ,,Fallen - Lernen" auch im Regelunterricht vermittelt.

Dazu gibt es Filme und Programme der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.

Im Regelunterricht sind Inhalte der Selbstverteidigung natürlich integriert bzw. gibt es vereinzelt

auch längere ,,Kurse", wenn die Lehrer/innen dafür ausgebildet sind. Zu diesen Ausbildungen

zählen Angebote an Pädagogischen Instituten und an der Bundesanstalt für Leibeserziehung

(Lehrwart, Trainer). Darüber hinaus gibt es an verschiedenen Schulen auch einschlägige Angebote

von Sportvereinen, sei es als schulbezogene Veranstaltung oder bloß durch Nutzung des Turnsaales.

In diesen Fällen unterrichten meistens Lehrwarte oder Trainer.

 

Ad 4.:

 

Was den mentalen Anteil betrifft, so ist ein automatischer Zusammenhang zwischen mentalen

Erfahrungen im Sport und Transfer in die Lebenswelt sportwissenschaftlich nicht belegt.

Diesbezügliche evaluative Untersuchungen, die einen Zusammenhang zwischen einer mentalen

Schulung in Selbstverteidigungskursen und der Konzentrationsfähigkeit herstellen, sind mir nicht

bekannt.