722/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin NIEDERWIESER und Genossinnen haben am

27. April 2000 untr der Zahl 715/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „die personelle Situation bei der Gendarmerie im Bezirk Innsbruck - Land“

gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1: und a):

 

Aufgrund der derzeitigen Budgetsituation kann eine Zusystemisierung von Planstellen nur

mit der Maßgabe erfolgen, dass unter Berücksichtigung der Planstelleneinsparungen im

Bundesland dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in der jeweiligen Region entsprochen

wird. Die weitere Planstellenentwicklung hängt von der jeweiligen dann bestehenden

Budgetsituation ab.

 

Nach Maßgabe der vorhandenen planstellenmäßigen Ressourcen ist der Bezirk Innsbruck -

Land auch im Hinblick auf die gegebene Arbeitsbelastung durch Schleierfahndung und

Transitaufkommen ausreichend mit Planstellen beteilt.

 

Zu Frage 2:

 

Es wird angestrebt, eine außerbezirksmäßige Verwendung nicht über das durchschnittliche

Maß hinaus anwachsen zu lassen. Eine Verwendung von Gendarmeriebeamten außerhalb

des politischen Bezirkes erfolgt nur dann, wenn es aufgrund besonderer Umstände keine

günstigeren Alternativen gibt.

 

Zu Frage 3:

 

Im Jahr 2000 wurden im Bereich der Bundesgendarmerie 181 Planstellen eingespart. Im

Bezirk Innsbruck - Land wurden kein Exekutivdienst-Planstellen eingespart.