725/AB XXI.GP

 

                                                               Beantwortung

                                               der Anfrage der Abgeordneten G. Moser

                               betreffend Verbesserung der rechtlichen Stellung der Konsumentinnen

                                                               (Nr. 858/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen Angelegenheiten, die dem betref -

fenden Bundesminister zur Vollziehung aufgetragen sind. Ich ersuche daher um Verständ -

nis, dass ich nur die Fragen beantworte, die in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts

fallen. Angelegenheiten der Gütezeichen (Gütesiegel) fallen in den Zuständigkeitsbereich

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.

 

zu Frage 6:

 

Die Bestimmung der Strafhöhe obliegt den Strafbehörden (Strafgerichte bzw. Verwal -

tungsstrafbehörden); meinem Ressort kommt kein Einfluss auf die Höhe der wegen Ver -

stößen gegen das Lebensmittelgesetz verhangten Strafen zu.

Die im Lebensmittelgesetz vorgesehenen Sanktionen wegen Übertretungen dieses Gesetzes

(bei gerichtlich zu ahndenden Übertretungen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geld -

strafe bis zu 360 Tagsätzen, bei Verwaltungsstraftatbestanden Geldstrafe bis zu öS

100.000,--, Verfall, Untersagung der Ausübung des Gewerbes, Veröffentlichung des Ur -

teilsspruches) sind meines Erachtens ausreichend.