725/AB XXI.GP
Beantwortung
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser
betreffend Verbesserung der rechtlichen Stellung der Konsumentinnen
(Nr. 858/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Dem parlamentarischen Interpellationsrecht unterliegen Angelegenheiten, die dem betref -
fenden Bundesminister zur Vollziehung aufgetragen sind. Ich ersuche daher um Verständ -
nis, dass ich nur die Fragen beantworte, die in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts
fallen. Angelegenheiten der Gütezeichen (Gütesiegel) fallen in den Zuständigkeitsbereich
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit.
zu Frage 6:
Die Bestimmung der Strafhöhe obliegt den Strafbehörden (Strafgerichte bzw. Verwal -
tungsstrafbehörden); meinem Ressort kommt kein Einfluss auf die Höhe der wegen Ver -
stößen gegen das Lebensmittelgesetz verhangten Strafen zu.
Die im Lebensmittelgesetz vorgesehenen Sanktionen wegen Übertretungen dieses Gesetzes
(bei gerichtlich zu ahndenden Übertretungen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bzw. Geld -
strafe bis zu 360 Tagsätzen, bei Verwaltungsstraftatbestanden Geldstrafe bis zu öS
100.000,--, Verfall, Untersagung der Ausübung des Gewerbes, Veröffentlichung des Ur -
teilsspruches) sind meines Erachtens ausreichend.