728/AB XXI.GP
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen haben am
28. April 2000 unter der Nr. 721/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „Neuregelung der Bundessportförderungengen"
gerichtet.
Nachstehend gebe ich folgende Information der zuständigen Fachabteilung weiter:
1. Ist an eine Erneuerung des seit mehr als 50 Jahren geltenden Aufteilungs-
schlüssels der besonderen Sporiförderung etwa im Sinne der freiheitlichen
Anträge 591/A und 1164/A, beide aus der XX. GP., gedacht?
Wie im Regierungsprogramm festgelegt, ist ab dem Jahr 2003 eine Einbeziehung des
Behindertensports in die Besondere Sportförderung vorgesehen.
Die Erschließung neuer Finanzquellen‘ beispielsweise im steuerlichen Bereich durch
Sportsponsoring, wird Gegenstand einer im Herbst einzurichtenden Arbeitsgruppe
(BMF, BMöLS) sein.
Dabei sollen auch alle Möglichkeiten zusätzlicher Sportförderungen überprüft werden,
die sich aus dem sich stark entwickelnden Markt der Sportwetten (z.B.
Fernsehwettkanäle,
Internetwetten) ergeben.
Diese beabsichtigte Vergrößerung des Förderungsvolumens sollte auch Mög-
lichkeiten eröffnen, in Konsens mit den Sportverbänden, Veränderungen im Auf -
teilungsschlüssel der Besonderen Sportförderungsmittel vorzunehmen.
2. Wie werden die im Regierungsprogramm vorgesehenen „transparenten
Förderungsrichtlinien“ bei der Vergabe der Sportförderungsmittel aus
heutiger Sicht aussehen?
Die Vergabe von Förderungsmitteln erfolgt nach den Bestimmungen des
Bundessportförderungsgesetzes. Vorstellungen über neue Richtlinien bzw. über
Vergabemodalitäten, insbesonders im Bereich der Spitzensportförderung, werden
derzeit geprüft und nach einer Evaluierung der Spitzensportprojekte einschließlich
der Ergebnisse in Sydney neu geordnet. Dabei wird auch eine Neugestaltung des
Spitzensportausschusses gemeinsam mit den Förderpartnern konzipiert werden.
3. Wie wird Vorsorge getroffen, dass nicht - wie in der Vergangenheit
geschehen und vom Rechnungshof entsprechend kritisiert - durch per -
sonelle Verflechtungen innerhalb der Ministerialbürokratie die gleichen
Personen Sportförderungen beantragen, die zugleich Zuteilungskompe -
tenzen innehaben?
Vertretungen werden ausschließlich für den Bund wahrgenommen. Alle Ver -
tretungen wurden überprüft und dafür Vorsorge getroffen, dass die Ent -
scheidungsvorgänge so geordnet werden, dass keinerlei Zweifel über die
Objektivität von Entscheidungen bestehen können.
4. Seit 1. Jänner 1997 ist der Sportstättenatlas als erfüllt zu betrachten.
Ist an die Erarbeitung eines neuen Sportstättenplanes gedacht, der aus den
Mitteln der allgemeinen Sportförderung finanziert werden soll?
Der regionale Sportstättenplan ist erfüllt. Neue Planungen werden aufgrund des
Österreichischen
Sportstättenatlas durch eine Arbeitsgruppe innerhalb des
Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbaues unter Einbeziehung
von Ländervertretern durchgeführt die einen ,,Sportstättenplan" für Anlagen von
gesamtösterreichischer und internationaler Bedeutung im Sinne des § 1 des
Bundes - Sportförderungsgesetzes erstellen wird.