728/AB XXI.GP

 

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen haben am

28. April 2000 unter der Nr. 721/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „Neuregelung der Bundessportförderungengen"

gerichtet.

 

Nachstehend gebe ich folgende Information der zuständigen Fachabteilung weiter:

 

1. Ist an eine Erneuerung des seit mehr als 50 Jahren geltenden Aufteilungs-

    schlüssels der besonderen Sporiförderung etwa im Sinne der freiheitlichen

    Anträge 591/A und 1164/A, beide aus der XX. GP., gedacht?

 

   Wie im Regierungsprogramm festgelegt, ist ab dem Jahr 2003 eine Einbeziehung des

   Behindertensports in die Besondere Sportförderung vorgesehen.

 

   Die Erschließung neuer Finanzquellen‘ beispielsweise im steuerlichen Bereich durch

   Sportsponsoring, wird Gegenstand einer im Herbst einzurichtenden Arbeitsgruppe

   (BMF, BMöLS) sein.

 

   Dabei sollen auch alle Möglichkeiten zusätzlicher Sportförderungen überprüft werden,

   die sich aus dem sich stark entwickelnden Markt der Sportwetten (z.B.

   Fernsehwettkanäle, Internetwetten) ergeben.

    Diese beabsichtigte Vergrößerung des Förderungsvolumens sollte auch Mög-

    lichkeiten eröffnen, in Konsens mit den Sportverbänden, Veränderungen im Auf -

    teilungsschlüssel der Besonderen Sportförderungsmittel vorzunehmen.

 

2. Wie werden die im Regierungsprogramm vorgesehenen „transparenten

    Förderungsrichtlinien“ bei der Vergabe der Sportförderungsmittel aus

    heutiger Sicht aussehen?

 

    Die Vergabe von Förderungsmitteln erfolgt nach den Bestimmungen des

    Bundessportförderungsgesetzes. Vorstellungen über neue Richtlinien bzw. über

    Vergabemodalitäten, insbesonders im Bereich der Spitzensportförderung, werden

    derzeit geprüft und nach einer Evaluierung der Spitzensportprojekte einschließlich

    der Ergebnisse in Sydney neu geordnet. Dabei wird auch eine Neugestaltung des

    Spitzensportausschusses gemeinsam mit den Förderpartnern konzipiert werden.

 

3. Wie wird Vorsorge getroffen, dass nicht - wie in der Vergangenheit

    geschehen und vom Rechnungshof entsprechend kritisiert - durch per -

    sonelle Verflechtungen innerhalb der Ministerialbürokratie die gleichen

    Personen Sportförderungen beantragen, die zugleich Zuteilungskompe -

    tenzen innehaben?

 

    Vertretungen werden ausschließlich für den Bund wahrgenommen. Alle Ver -

    tretungen wurden überprüft und dafür Vorsorge getroffen, dass die Ent -

    scheidungsvorgänge so geordnet werden, dass keinerlei Zweifel über die

    Objektivität von Entscheidungen bestehen können.

 

4. Seit 1. Jänner 1997 ist der Sportstättenatlas als erfüllt zu betrachten.

    Ist an die Erarbeitung eines neuen Sportstättenplanes gedacht, der aus den

    Mitteln der allgemeinen Sportförderung finanziert werden soll?

 

    Der regionale Sportstättenplan ist erfüllt. Neue Planungen werden aufgrund des

    Österreichischen Sportstättenatlas durch eine Arbeitsgruppe innerhalb des

Österreichischen Institutes für Schul- und Sportstättenbaues unter Einbeziehung

von Ländervertretern durchgeführt die einen ,,Sportstättenplan" für Anlagen von

gesamtösterreichischer und internationaler Bedeutung im Sinne des § 1 des

Bundes - Sportförderungsgesetzes erstellen wird.