73/AB XXI.GP
Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Platter und Kollegen an den Herrn
Bundesminister für Inneres vom 18. November1999, Zl. 49/J - NR/1999, betreffend
„Neustrukturierung des Kriminaldienstes“ beantworte ich wie folgt:
Mit der Reform des Kriminaldienstes soll der Kriminalpolizei das erforderliche
Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden, sodaß diese ihre Aufgaben wie
bisher erfüllen und zum Ansprechpartner der Justizinstanzen und der Parteien
(Opfer, Beschuldigte) und ihrer Rechtsvertreter werden kann. Unverzichtbare
Vorbedingung hiefür sind Reformen in den Bereichen der Organisation und der
Ausbildung sowie die gesetzliche Anerkennung und Determinierung der
eigenständigen kriminalpolizeilichen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden.
Um die Leistungsfähigkeit der Kriminalpolizei für die zukünftigen Anforderungen
gewährleisten zu können, gilt es längerfristig eine einheitliche Behördenstruktur unter
Beibehaltung der bestehenden Organisationen der Ermittlungsorgane und eine
Verringerung des Weisungsweges anzustreben. In einer ersten Phase soll es zur
Schaffung einer obersten Kriminalpolizeibehörde mit den gegenwärtig verfügbaren
personellen Ressourcen kommen, deren Einrichtung nicht in Bezirks - und
Landesstrukturen eingreift.
Ich habe meine Mitarbeiter mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes
beauftragt. Weitere Überlegungen hinsichtlich einer Neustrukturierung des
Kriminaldienstes bleiben der künftigen Bundesregierung vorbehalten.