73/AB XXI.GP

 

Die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Platter und Kollegen an den Herrn

Bundesminister für Inneres vom 18. November1999, Zl. 49/J - NR/1999, betreffend

„Neustrukturierung des Kriminaldienstes“ beantworte ich wie folgt:

 

Mit der Reform des Kriminaldienstes soll der Kriminalpolizei das erforderliche

Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden, sodaß diese ihre Aufgaben wie

bisher erfüllen und zum Ansprechpartner der Justizinstanzen und der Parteien

(Opfer, Beschuldigte) und ihrer Rechtsvertreter werden kann. Unverzichtbare

Vorbedingung hiefür sind Reformen in den Bereichen der Organisation und der

Ausbildung sowie die gesetzliche Anerkennung und Determinierung der

eigenständigen kriminalpolizeilichen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden.

 

Um die Leistungsfähigkeit der Kriminalpolizei für die zukünftigen Anforderungen

gewährleisten zu können, gilt es längerfristig eine einheitliche Behördenstruktur unter

Beibehaltung der bestehenden Organisationen der Ermittlungsorgane und eine

Verringerung des Weisungsweges anzustreben. In einer ersten Phase soll es zur

Schaffung einer obersten Kriminalpolizeibehörde mit den gegenwärtig verfügbaren

personellen Ressourcen kommen, deren Einrichtung nicht in Bezirks - und

Landesstrukturen eingreift.

 

Ich habe meine Mitarbeiter mit der Erarbeitung eines entsprechenden Konzeptes

beauftragt. Weitere Überlegungen hinsichtlich einer Neustrukturierung des

Kriminaldienstes bleiben der künftigen Bundesregierung vorbehalten.