737/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und GenossInnen
an die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen,
betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das
(Nr. 7851J).
Zu den einzelnen Fragen der oben angeführten parlamentarischen Anfrage führe ich
Folgendes aus:
Zur Frage 1:
Die Regierungsvorlage zum Sozialrechts - Änderungsgesetz 2000 sieht vor, dass der
Verwaltungs - und Verrechnungsaufwand der Sozialversicherungsträger für die Jahre
2000, 2001 und 2002 den entsprechenden Aufwand des Geschäftsjahres 1999 nicht
überschreiten darf. Eine Gewichtung zwischen den einzelnen Versicherungsträgern
ist nicht vorgesehen. Im Übrigen sind die Regierungsparteien übereingekommen,
dass hinsichtlich der Deckelung der Verwaltungskosten bis zu den Beratungen im
Sozialausschuss ein Gesamtkonzept vorgelegt wird (Protokollanmerkung zur
18. Ministerratssitzung am 30.5.2000).
Zur Frage 2:
Ein Vergleich zwischen den Versicherungsträgern ist immer nur bedingt möglich.
Hinsichtlich der Mutterschaftsfälle ist
die Frage nicht nachvollziehbar.
Zur Frage 3:
Nein. Die höchsten Verwaltungskosten je Versicherten hat die Versicherungsanstalt
des österreichischen Bergbaues. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden,
dass ein wesentlicher Teil der Administration der ASVG - Krankenversicherungsträger
von den Dienstgebern besorgt wird.
Zu den Fragen 4 bis 6:
Meinerseits ist nicht an eine Einschränkungen der Serviceleistungen oder die
Schließung von Außenstellen gedacht. Auch die einschlägigen Studien der Firma
Häusermann und der Firma KPMG haben im Hinblick auf die Wichtigkeit der Ver -
sichertennähe keine Empfehlung zur Schließung von Außenstellen abgegeben.
Auch die Kontrollen der Sozialversicherungsträger sollten aus meiner Sicht nicht ein -
geschränkt, sondern effizienter gestaltet werden. Ein positives Beispiel hiefür stellt
die als EDV - mäßiges Standardprodukt der Sozialversicherung verwendete Folge -
kostenrechnung dar.
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Versicherungsträger im Rahmen der
ihnen gesetzlich eingeräumten Selbstverwaltung autonom über die Maßnahmen zu
entscheiden haben, die zur Erreichung der Einsparungsziele erforderlich sind.
Zur Frage 7:
Die Beziehungen zwischen den Ärzten und den Sozialversicherungsträgern werden
durch Gesamtverträge geregelt. Es ist bisher gelungen, auch schwierige gesund -
heitspolitische Fragen im Rahmen dieser zwischen den Interessenvertetungen der
Ärzte und der Sozialversicherung vereinbarten Gesamtverträge einer Lösung zuzu -
führen. Ich vertraue darauf, dass auch für die EDV - mäßige Abrechnung ent -
sprechende einvernehmliche Lösungen gefunden werden können. In diesem Sinne
haben die Gesamtvertragsparteien bereits eine gesamtvertragliche Vereinbarung
über die Intensivierung der Kooperation im Gesundheitswesen und die Einführung
der Chipkarte abgeschlossen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die nähere Ausgestaltung des vorgesehenen Controlling - Instrumentariums wird der -
zeit erarbeitet, sodass diesbezüglich noch keine detaillierten Aussagen möglich sind.