738/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 794/J betreffend
Dampfkraftwerk St. Andrä/Kärnten, welche die Abgeordneten Galwischnig, Freundinnen
und Freunde am 16. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich einleitend fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Da das Dampfkraftwerk St. Andrä gemäß den Bestimmungen des § 11 LRG - K als zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens desselben als bereits bestehende Dampfkesselanlage
(Altanlage) anzusehen ist, sind die Grenzwerte der Anlage 1 des LRG - K maßgeblich:
SO2 200
NOX 450
Staub 50
CO 250
NH3 10
Diese Grenzwerte beziehen sich auf den
Hauptbrennstoff Kohle.
Nach den Bestimmungen des § 22 Abs. 1 der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen
1989 - LRV - K 1989, BGBl. Nr.19 igF, ist die Anlage bei Mitverbrennung
nichtkonventioneller Brennstoffe (§ 2 LRV - K 1989) als „Mischfeuerung“ einzustufen und
hiefür die Mischformel gemäß § 22 LRV - K anzuwenden. Die neu hinzukommende
Mitverbrennung wäre als neuer „Anlagenteil“ anzusehen und somit die LRV - K 1989
anzuwenden.
Da die LRV - K 1989 für die in diesem Falle verfeuerten nicht gefährlichen Abfälle keine
Grenzwerte angibt, blieb es dem Sachverständigen im Genehmigungsverfahren
vorbehalten, entsprechende, der Zusammensetzung dieser Sonderbrennstoffe Rechnung
tragende Emissionsgrenzwerte festzulegen.
Im gegenständlichen Fall handelt es sich nicht um die Mitverbrennung von Müll (im Sinne
von Hausmüll bzw. Abfällen der Schlüsselnummer - gruppe 91), sondern um definierte,
nicht gefährliche Abfälle.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Während des Versuchsbetriebes wurden die mit Bescheid festgesetzten Grenzwerte nicht
überschritten.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
a) Folgende Sanierungsmaßnahmen wurden vorgenommen und genehmigt:
1984: Nachrüstung mit einer Schlauchfilteranlage und Umrüstung auf ein
Trockenadditivverfahren (Bescheid des LH von Kärnten)
1990: Nachrüstung mit SNCR - Entstickung (Bescheid der
BH Wolfsberg)
1994: Durchführung eines Modernisierungsprogrammes zur Verbesserung des
Kraftwerkwirkungsgrades durch Erneuerung der Feuerungsanlage, von
Teilen der Dampfturbine und Adaptierung der Rauchgasreinigung
(Bescheid der Kärntner Landesregierung, Bescheid des Bürgermeisters von
St. Andrä i.L.)
b) Folgende Techniken kommen zur Reduktion der Luftschadstoffe zum Einsatz:
Feuerung:
- NOx - arme Feuerungstechnik
- Venturi - Absorber (Wirbelschichtreaktor); Abscheidung von SO2, SO3, HCI,
HF
- Schlauchfilter zur Staubabscheidung
Lagerung und Transport von Materialien:
- Antransport in abgedeckten und geschlossenen Containern, Silos und Tanks
oder geeigneten Behältnissen (Fass etc);
- Zwischenlagerung für Kohlebunker und Schubböden erfolgt kurzfristig;
- Anlieferungsmodus für Abfälle aus der Wasseraufbereitung und
Abwasserbehandlung just in time;
- Verpackung staubender und flüssiger Güter im Kühlturmbereich;
- Aufbewahrung dieser Güter in Tanks, Silofahrzeugen bzw. Silos.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Regelung zur Restlaufzeit (§12 Abs. 6 LRG - K) wurde nicht in Anspruch genommen,
da die Betriebsanlage saniert wurde.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die typischen Emissionskonzentrationswerte der letzten Jahre lagen in den Bereichen:
SO2 100 bis 200 mg/Nm3
NOx 250 bis 350 mg/Nm3
Staub < 20 mg/Nm3
CO < 100mg/Nm3
Die punktuell durchgeführten Messungen ergaben für Staub stets Werte < 20 mg/Nm3; der
CO - Grenzwert wird deutlich unterschritten.
Die Monatsmittelwerte für SO2 und NOx laut den Emissionserklärungen betragen:
|
Monat/Jahr |
SO2 [mg/Nm3] |
NOx [mg/Nm3] |
|
Oktober 1997 |
163 |
319 |
|
November 1997 |
141 |
336 |
|
Dezember 1997 |
120 |
286 |
|
Februar 1998 |
110 |
229 |
|
März 1998 |
92 |
349 |
|
April 1998 |
161 |
287 |
|
Februar 1999 |
130 |
276 |
|
März 1999 |
147 |
304 |