74/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 18. November 1999
unter der Nr. 58/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EU -
Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur vorliegenden Anfrage verweise ich auf die Erklärungen Österreichs im EU - Rat
Allgemeine Angelegenheiten am 15./16. November 1999 (vgl. Ministerratsbeschluß vom
30. November 1999, Pkt. 4.1 des Beschl. Prot. Nr.119). Demnach ist beabsichtigt, die Ziele
der Europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik und die zu deren Erreichung
erforderlichen Maßnahmen voll zu unterstützen und aktiv mitzugestalten. Konkret geht es
dabei um den Aufbau quantitativer und qualitativer Ziele für militärische Kapazitäten (sog.
„headline goals“), weiters um die Schaffung spezieller Beratungs - und Beschlußfassungs -
gremien für das militärische und nicht-militärische Krisenmanagement sowie um das
Verhältnis der EU zur NATO, zu europäischen NATO - Staaten, die nicht zugleich EU -
Mitgliedstaaten sind, und zu Drittstaaten.
Hinsichtlich der rüstungspolitischen Zusammenarbeit erinnere ich daran, daß der Ministerrat
bereits am 3. November 1999 beschlossen hat, in Hinkunft an der Westeuropäischen
Rüstungsgruppe (WEAG), zu deren wesentlichen Aufgaben u.a. die Erarbeitung von
Konzepten und Richtlinien zur Harmonisierung der militärischen Erfordernisse der
Rüstungsplanung und - beschaffung in Europa zählt, aktiv mitzuarbeiten.
Darüber hinaus gehende konkrete Aussagen im Sinne der Fragestellung erscheinen im
gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht.