74/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 18. November 1999

unter der Nr. 58/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „EU -

Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zur vorliegenden Anfrage verweise ich auf die Erklärungen Österreichs im EU - Rat

Allgemeine Angelegenheiten am 15./16. November 1999 (vgl. Ministerratsbeschluß vom

30. November 1999, Pkt. 4.1 des Beschl. Prot. Nr.119). Demnach ist beabsichtigt, die Ziele

der Europäischen Sicherheits - und Verteidigungspolitik und die zu deren Erreichung

erforderlichen Maßnahmen voll zu unterstützen und aktiv mitzugestalten. Konkret geht es

dabei um den Aufbau quantitativer und qualitativer Ziele für militärische Kapazitäten (sog.

„headline goals“), weiters um die Schaffung spezieller Beratungs - und Beschlußfassungs -

gremien für das militärische und nicht-militärische Krisenmanagement sowie um das

Verhältnis der EU zur NATO, zu europäischen NATO - Staaten, die nicht zugleich EU -

Mitgliedstaaten sind, und zu Drittstaaten.

 

Hinsichtlich der rüstungspolitischen Zusammenarbeit erinnere ich daran, daß der Ministerrat

bereits am 3. November 1999 beschlossen hat, in Hinkunft an der Westeuropäischen

Rüstungsgruppe (WEAG), zu deren wesentlichen Aufgaben u.a. die Erarbeitung von

Konzepten und Richtlinien zur Harmonisierung der militärischen Erfordernisse der

Rüstungsplanung und - beschaffung in Europa zählt, aktiv mitzuarbeiten.

 

Darüber hinaus gehende konkrete Aussagen im Sinne der Fragestellung erscheinen im

gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht.